LAG Kiel: Arbeitgeber muss PC für Betriebsratsarbeit zur Verfügung stellen
Themen: Arbeit & IT, Betriebsrat, Multimedia, Personalrat, Rechtsprechung, Telekommunikation
Man sollte es mittlerweile kaum (noch) für möglich halten, aber das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte jüngst tatsächlich (Beschluss vom 27.01.2010 - Az: 3 TaBV 31/09) hierüber zu entschieden:
Ein Betriebsrat kann zur Ausübung seiner Aufgaben vom Arbeitgeber einen PC nebst Zubehör verlangen, wenn dieser selbst beim Umgang mit dem Betriebsrat jedenfalls teilweise EDV nutzt.
Der Arbeitgeber darf einen aus neun Mitgliedern bestehenden Betriebsrat nicht darauf verweisen, dass er seine Schriftstücke entweder mit der Hand oder mit einer – teilweise defekten – alten elektrischen Schreibmaschine mit Korrekturband erstelle.




