www.LEGALIT.de - Beitragsseite


CuA - Computer und ArbeitBeitrag in “COMPUTER UND ARBEIT” – Fachzeitschrift für Betriebs- und Personalräte zu EDV-Einsatz, Mitbestimmung und Datenschutz – Juni 2003

Die Abmahnung – nicht immer ein Fall für den Arbeitsrechtler!
Es gibt immer mehr Websites im World Wide Web (WWW), die von Beschäftigten oder von einem Betriebs-/Personalrat betrieben oder redaktionell betreut und verantwortet werden. Hauptgrund dafür ist eine rationellere Kommunikation und eine verbesserte Außenwirkung.

Letzteres hat allerdings auch eine – oft übersehene – negative Kehrseite. Denn Informationen im WWW werden möglicherweise nicht nur von wohlgesonnenen und interessierten Nutzern aufgerufen, sondern in erheblicher Zahl auch von solchen, die sich an tatsächlichen oder vermuteten Verletzungen eigener Rechtspositionen stören könnten oder nach solchen Verstößen sogar zielgerichtet Ausschau halten.

In der Welt der digitalen Kommunikation unterliegen nämlich Veröffentlichungen, Äußerungen, Dienstleistungsangebote und manches mehr denselben (teilweise sogar noch strengeren) rechtlichen Spielregeln, wie sie im ›normalen‹ Rechts- und Geschäftsleben einzuhalten sind.
Und es ist leider so, dass insbesondere presserechtliche, urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Aspekte sowie gesetzliche Informationspflichten im Internet mit schöner Regelmäßigkeit und häufig mit dem Selbstverständnis fröhlicher Anarchie ignoriert werden.

Dabei ist die ›Chance‹, mit solchen Verstößen im Internet aufzufallen – oder wegen angeblicher Verstöße in Anspruch genommen zu werden –, sogar deutlich höher als bei Papier-Publikationen:

Auf Websites veröffentlichte Inhalte sind längst nicht so ›flüchtig‹ und regional begrenzt wie zum Beispiel eine Anzeige, ein Flugblatt oder der Artikel in einer Betriebszeitung. Sie können vielmehr durch gezielte (oder vielleicht auch nur zufällige) Suchanfragen unverhältnismäßig leichter aufgefunden und jederzeit eingesehen werden als das bei herkömmlichen Veröffentlichungen der Fall war und ist.

Die Arten möglicher Verstöße sind umfangreich und die jeweiligen Kriterien äußerst vielfältig und einzelfallabhängig. Sie können im Rahmen dieses Beitrags daher nicht im Einzelnen dargestellt werden.

Es soll aber die Frage beantwortet werden, in welcher Form Ansprüche im Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder nur vermeintlichen Rechte-Verletzung üblicherweise geltend gemacht werden und wie man im Falle eines solchen Anspruchs reagieren kann und sollte.

Vor allem der Begriff der ›Abmahnung‹ hat dabei den Weg in das (Sprach-)Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit gefunden – allerdings ohne dass immer so ganz klar wäre, worum es dabei geht.

Im Blickpunkt: Die Abmahnung

Eine Abmahnung ist ein außergerichtliches Schreiben, in dem ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht und dem Rechte-Verletzer die Möglichkeit gegeben wird, durch Abgabe einer Unterlassungserklärung eine gerichtliche Inanspruchnahme zu vermeiden. Mit der Unterlassungserklärung ist dabei regelmäßig die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall einer künftigen Zuwiderhandlung verbunden.

Zweck der Abmahnung

Die Abmahnung ist eine Maßnahme, die bereits seit Langem im Wettbewerbsrecht existiert und die einem in seinen Rechten Verletzten die wirksame Möglichkeit bieten soll, eine festgestellte Beeinträchtigung schnellstmöglich und ohne gerichtliche Hilfe zu beseitigen.

Allerdings wird die Abmahnung häufig auch eingesetzt, um wirtschaftlich schwächere Mitbewerber unter Druck zu setzen. Das Kostenrisiko kann – insbesondere bei der Verletzung von Rechten bekannter Marken oder Personen – recht hoch sein, da sich der Wert der Angelegenheit im Regelfall nach der Bedeutung der Sache für den in seinen Rechten Verletzten richtet.

Bekannt geworden ist die Abmahnung insbesondere auch durch ihre rechtsmissbräuchliche Verwendung gegenüber nicht-kommerziellen Internet-Nutzern:

Unberechtigte Massenabmahnungen wegen angeblicher Verletzung von Markenrechten durch Namensnennung oder durch Registrierung bestimmter Domain-Namen (z.B. ›explorer‹ oder ›webspace‹) gingen vor einiger Zeit nicht nur ausführlich durch die Presse, sondern haben auch zur Gründung von Gegeninitiativen im Internet geführt, wie etwa:

* abmahnwahn.de (inzwischen nicht mehr aktiv)
* abmahnwelle.de

Der Ablauf des Abmahnungsverfahrens

Grundsätzlich gibt es für eine Abmahnung keine bestimmten Formvorschriften, sie muss jedoch unterschrieben sein (e-Mail ginge also nicht). In der Praxis verbreitet ist die Versendung via Telefax.

Ausführliche juristische Erläuterungen muss die Abmahnung nicht enthalten. Ausreichend (aber auch zwingend erforderlich!) ist eine Schilderung, auf welche tatsächlichen Vorgänge und Handlungen sich die behauptete Rechtsverletzung bezieht (z.B. Verwendung eines geschützten Markennamens).

Der Abgemahnte muss den Vorwurf der Wettbewerbswidrigkeit aufgrund dieser Angaben tatsächlich und rechtlich nachvollziehen können. Werden diese Vorwürfe zu pauschal formuliert, kann sich der Abgemahnte mit einer so genannten negativen Feststellungsklage wehren.

Da das Ziel einer Abmahnung die außergerichtliche Klärung eines Streitfalls ist, ist dem Abmahnungsschreiben immer eine Unterlassungserklärung beigefügt. Dadurch soll der Abgemahnte verpflichtet werden, den Wettbewerbsverstoß in Zukunft zu unterlassen.

Um zu verhindern, dass der Abgemahnte trotz seiner Unterlassungserklärung den Rechtsverstoß in Zukunft doch wiederholt, wird regelmäßig – wie schon erwähnt – auch eine Vertragsstrafe vereinbart.

Deren Höhe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und sollte so bemessen sein, dass eine Wiederholung des Wettbewerbsverstoßes schon wegen der drohenden finanziellen Folgen uninteressant wird. Meistens liegt die Höhe der Vertragsstrafe knapp über 5000 Euro, damit im Fall eines gerichtlichen Verfahrens ein Landgericht zuständig ist.

Weigert sich der Abgemahnte die Vertragsstrafe zu akzeptieren, kann der in seinen Rechten Verletzte seinen Unterlassungsanspruch doch noch gerichtlich geltend machen, da die Wiederholungsgefahr allein durch eine Unterlassungserklärung als nicht ausgeräumt gilt.

Für die Abgabe der Unterlassungserklärung ist in der Abmahnung auch immer eine Frist zu setzen, deren Länge sich nach der Eilbedürftigkeit richtet und ›angemessen‹ sein muss.

In der Praxis sind die Fristen eher kurz (in der Regel drei Tage). Welche Fristdauer ›angemessen‹ ist, hängt dabei vom konkreten Einzelfall ab (sie kann sich auch auf wenige Stunden verkürzen).

Wird die Frist zu kurz bemessen oder ist sie bei Erhalt der Abmahnung bereits abgelaufen, ist die Abmahnung nicht unwirksam, sondern der Rechte-Verletzer muss trotzdem in angemessen erscheinender Frist reagieren.

Um etwaige weitere Konsequenzen zu verdeutlichen, enthält die Abmahnung regelmäßig auch die Androhung gerichtlicher Schritte für den Fall, dass der Abgemahnt die gesetzte Frist ergebnislos verstreichen lässt.

Normalerweise wird das die Beantragung einer einstweiligen Verfügung sein. Kommt es dazu, prüft das Gericht im Schnellverfahren, ob die rechtliche Grundlage für den behaupteten Wettbewerbsverstoß gegeben ist und ob die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür glaubhaft gemacht wurden.

Ist dies der Fall, ergeht innerhalb kurzer Zeit (und oft ohne Anhörung des Abgemahnten!) die einstweilige Verfügung, in der Regel verbunden mit der Androhung einer empfindlichen Geldbuße für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung.

Kosten der Abmahnung

Die Kosten der Abmahnung hat grundsätzlich der Abgemahnte zu tragen – allerdings nur dann, wenn die Abmahnung zu Recht erfolgte. Diese Kosten bestehen im Wesentlichen aus den Gebühren des Rechtsanwalts, der die Abmahnung verfasst hat. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert, der für den Einzelfall zu ermitteln ist.

Für Domain-Streitigkeiten werden häufig Streitwerte zwischen 10000 und 25000 Euro zugrunde gelegt, während der Streitwert bei markenrechtlichen Auseinandersetzungen meist deutlich höher liegt und selten unter 50000 Euro veranschlagt wird.

Der in der Abmahnung angegebene Streitwert ist allerdings nur vorläufig. Kommt es zur gerichtlichen Auseinandersetzung, setzt das Gericht die Höhe des Streitwerts verbindlich fest.

Abgemahnt – was tun?

Wer abgemahnt wurde, hat mehrere Möglichkeiten zur Reaktion. Eine davon ist auf keinen Fall zu empfehlen:
Das Ignorieren der Abmahnung. Damit ist nämlich nichts gewonnen. Wer bereits Geld ausgegeben hat, um einen Rechte-Verletzer anwaltlich abmahnen zu lassen, wird danach nicht einfach die Hände in den Schoß legen.

Selbst und gerade dann, wenn man fest davon überzeugt ist, dass eine Abmahnung unberechtigt oder rechtsmißbräuchlich ist, muss man reagieren. Tut man dies nicht, ist mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung zu rechnen – und die kann (und muss) dann erst wieder vor Gericht beseitigt werden.

Man muß sich hierzu den bereits erwähnten Umstand klarmachen, daß das Gericht bei einer Entscheidung über die beantragte einstweilige Verfügung im Normalfall lediglich den Sachverhalt zugrundelegen kann, der ihm einseitig (!) vorgetragen wurde. Ergibt er Sinn und erfüllt die Tatbestandsvoraussetzungen, wird die Verfügung erlassen und ist erstmal in der Welt.

Insoweit läßt sich eine Parallele ziehen zum gerichtlichen Mahnbescheid:

Auch dort werden vor Erlaß lediglich summarisch die Voraussetzungen geprüft. Wer dann nichts unternimmt, hat im Ergebnis einen rechtskräftigen Titel gegen sich, ohne daß es noch auf die „richtige“ Rechtslage ankommt.

Welche Reaktionen kommen also ernsthaft in Frage?

Die einfachste ist: Unterlassungserklärung unterschreiben und Kosten zahlen.

Das allerdings ist nur dann sinnvoll, wenn sich…

* auch für den Laien sofort erkennen lässt, dass der erhobene Vorwurf berechtigt ist,
* oder wenn es ›unternehmensrelevante‹, besondere Gründe dafür gibt (Kundenbeziehung, öffentliches Aufsehen usw.)
* oder wenn hinsichtlich des Streitgegenstands (z.B. ein Domain-Name) keine echten eigenen Interessen betroffen sind.

Dies sind aber eher die Ausnahmefälle. Normalerweise wird man dem Unterlassungsanspruch nicht ohne Weiteres nachkommen wollen. Dabei ist es für den Nichtjuristen allerdings schwer zu beurteilen, ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht.

Dies betrifft zum einen die Frage nach den rechtlichen Voraussetzungen. Aber längst nicht immer, wenn die Abmahnung „nach dem Buchstaben des Gesetzes“ korrekt ist, besteht tatsächlich eine Berechtigung zur Abmahnung: Sachfremde Ziele, wie etwa die vorrangige Erzielung von Einnahmen aus der Abmahntätigkeit stellen stets einen Rechtsmißbrauch dar.

Der rechtsmißbräuchliche Einsatz der Abmahnung tritt hauptsächlich in zwei Erscheinungsformen auf:

* Zum einen durch bewußte tatsächlich nur zum Zweck der nachfolgenden Abmahnung Dritter erfolgende Schaffung eines Sachverhalts, der formell Schutzrechte verleiht.

Ein Paradebeispiel hierfür war in der Vergangenheit etwa die Anmeldung von Wortmarken gleichlautend zu bereits bestehenden Domainnamen, um die Domaininhaber im Anschluß wegen Verletzung der Markenrechte in Anspruch nehmen zu können. Diesbezüglich haben neuere Gerichtsentscheidungen zwischenzeitlich zwar bereits einen Riegel vorgeschoben, es gibt allerdings eine Reihe denkbarer ähnlicher Konstellationen und die Kreativität findiger „Geschäftsleute“ in diesem Bereich ist groß.

* Zum zweiten gibt es die Fälle, in denen sich die Rechtsmißbräuchlichkeit aus den konkreten Umständen des Einsatzes der Abmahnung ergibt.

Etwa, wenn flächendeckend, in engem zeitlichen Zusammenhang und ohne erkennbare Notwendigkeit ggf. unter Bezifferung enormer und sachunangemessener Streitwerte eine Vielzahl an angeblichen Rechts-Verletzern wegen eines identischen Verstoßes abgemahnt wird. Oder wenn – gemessen an der tatsächlichen Bedeutung der Angelegenheit – ersichtlich überzogene Maßnahmen gegen einen Rechts-Verletzer initiiert werden.

Neben der Frage, ob dem Sachverhalt nach überhaupt von einer Rechtsverletzung auszugehen ist, stellt sich häufig auch das Problem, ob der Abmahnende zur Verfolgung dieser Rechtsverletzung überhaupt berechtigt ist!

Unmittelbar in eigenen Rechten Verletzte sind selbstverständlich berechtigt, sich mittels Abmahnung zur Wehr zu setzen.

Aber Unterlassungsansprüche können unter bestimmten Voraussetzungen auch dann geltend gemacht werden, wenn niemand konkret selbst betroffen ist, aber gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird, die sog. drittschützende Wirkung haben.
Wird etwa mit einer Veröffentlichung gegen das Verbot irreführender Werbung verstoßen, kann dies grdsätzlich jeder Mitbewerber beanstanden.

Andere Vorschriften dagegen haben vorrangig Ordnungscharakter und begründen keine Unterlassungsansprüche Dritter, weil sie zwar etwa den Internetnutzer oder andere Verbraucher schützen sollen, Verstöße aber nicht unbedingt andere Wettbewerber beeinträchtigen.

Die Beantwortung der Frage, ob die im konkreten Einzelfall betroffene Norm den erwähnten anspruchsbegründende konkrete Drittschutzwirkung hat, fällt bereits unter den damit befaßten Fachleuten (in der Konsequenz: den Gerichten) nicht einheitlich aus (äußerst umstritten ist dieser Punkt gegenwärtig z.B. hinsichtlich der Impressumspflicht für Online-Publikationen); umsoweniger ist dem Laien im Normalfall eine verläßliche Einschätzung möglich.

Häufig waren zuletzt auch Fälle, in denen von mit phantasievollen Namen geschmückten angeblichen Verbraucher- und Wettbewerbsvereinen neben Unterlassung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch eine “Kostenpauschale“ o.ä. in deutlich dreistelliger Höhe gefordert wurde.

Zulässig ist nach der Rechtsprechung allerdings lediglich die Geltendmachung der anteiligen Kosten des eigenen Verwaltungsaufwandes. Und auch dies nur, wenn es sich um einen anerkannten Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverein gem. §§ 13 UWG, 3,4 UKlaG handelt. Auch abmahnungsberechtigte Wettbewerber die nicht anwaltlich, sondern selbst abmahnen, können dafür noch keine Kosten in Rechnung stellen.

Ansonsten gilt: Wer fremde Rechtsangelegenheiten besorgen möchte (und dazu zählt das Verschicken von Abmahnungen), bedarf dazu einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz.

Bei Rechtsanwälten ist dies stets der Fall; ansonsten ist der Kreis recht eng. Wer für andere Abmahnungen verschickt, ohne hierzu befugt zu sein, verstößt selbst gegen geltendes Recht.

All die vorerwähnten maßgeblichen Kriterien festzustellen, jedenfalls rechtssicher zu beurteilen, bedarf es im Normalfall anwaltlicher Hilfe, wobei sich bei einem entsprechend spezialisierten Anwalt die maßgebliche Frage nach der Berechtigung der Abmahnung häufig bereits im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung klären lässt.

Hat sich dabei Gewissheit über das Fehlen einer Anspruchsgrundlage für die Unterlassungsforderung oder die Annahme einer rechtsmißbräuchlichen Abmahnung ergeben, besteht die Möglichkeit, ›den Spieß umzudrehen‹ und den Abmahner mit einer Gegenabmahnung – und gegebenenfalls auch mit einer ›negativen Feststellungsklage‹ – in Anspruch zu nehmen.

Dies sollte man allerdings auf die Fälle beschränken, in denen die Zahlungsfähigkeit der Gegenseite vermutet werden darf. Denn die eigenen außergerichtlichen Kosten für die durch die unberechtigte Abmahnung erforderliche anwaltliche Beratung sind im Normalfall nicht erstattungsfähig und hinsichtlich der Kosten eines Gerichtsverfahrens ist Kostenschuldner zunächst immer der Kläger.

Hat die Gegenseite nichts „auf der Naht“, nützt auch der schönste Titel nichts, der sie zur Kostentragung verurteilt…

Weiterhin kann es sich empfehlen, bei Gericht eine sog. Schutzschrift zu hinterlegen, in welcher der Abgemahnte unter Benennung des vermuteten Antragsstellers sowie des vermuteten Antrags darlegt, weshalb einem derartigen Antrag nicht stattzugeben wäre.

Auf diese Weise muß das Gericht seiner Entscheidung über die einstweilige Verfügung auch den Vortrag des Abgemahnten berücksichtigen. In der Regel führt dies dazu, daß über den Erlaß der Verfügung jedenfalls nicht ohne vorherige mündliche Verhandlung entschieden werden kann.

Die Hinterlegung einer Schutzschrift wird namentlich in den Fällen angeraten sein, in denen an dem streitigen Recht in jedem Fall festgehalten werden soll, jedoch zu befürchten ist, daß durch die Gegenseite eine einstweilige Verfügung erwirkt werden könnte, die mit erheblichen, später ggf. nicht mehr zu beseitigenden Nachteilen verbunden wäre (z.B. Sperrung eines Portals).

Nicht verschwiegen werden soll das praktische Problem, bei welchem Gericht man die Schutzschrift hinterlegt. Denn bei Rechtsverstößen im Internet kann sich der Verletzte unter dem Aspekt des Tatortprinzips den Gerichtsort praktisch frei aussuchen.
Mit einer Hinterlegung am eigenen Gerichtsort sowie dem des Gegners kommt man in praxi allerdings in der Mehrzahl der Fälle aus.

Wer sich als Abgemahnter seiner Sache sehr sicher ist, vermag bei den eher dubiosen Abmahnern mit einem deutlichen Ablehnungsschreiben durchaus den gewünschten Effekt zu erzielen.
Derjenige, der sich seiner wackeligen rechtlichen Position bewußt ist, scheut das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung eher – so daß der Abmahnung tatsächlich nichts mehr nachfolgt.

In den praktisch sehr häufigen Zweifelsfällen gibt es dagegen ohne anwaltliche Unterstützung nur einen sicheren Weg zur Kostenminimierung:

Man gibt die verlangte Unterlassungserklärung ab und akzeptiert auch die Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung, verpflichtet sich aber nicht zur Übernahme der Kosten.

Damit hätte man den Hauptanspruch erfüllt und es besteht nicht mehr die Gefahr, mit einem möglicherweise immensen Streitwert auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden.

Der Abmahnende müsste dann die Kosten der Abmahnung selbstständig einklagen. Damit verringert sich aber das Kostenrisiko deutlich, weil es in einem etwaigen Rechtsstreit dann nur noch um die Kosten für die Abmahnung geht.

Der Nachteil dieses Wegs ist, dass möglicherweise ohne Not unwiderruflich eine eigene Rechtsposition aufgegeben wird, obwohl man das Recht vielleicht doch auf der eigenen Seite hat…

§ § §

Jan A. Strunk ist Rechtsanwalt in Kiel mit den Tätigkeitsschwerpunkten EDV-, Internet- und Multimedia-Recht, Recht des gewerblichen Rechtsschutzes und Arbeitsrecht.
Kontakt: Rechtsanwälte Prof. Dr. Weiß Kreitz Strunk, Deliusstraße 27, 24114 Kiel; e-Mail: strunk@kielanwalt.de ; Internet: www.kielanwalt.de

Getagged mit
 

Hinterlasse eine Antwort

  • Buy Cheap cialis discounts Now Order Cheap Meds Without Rx. Pharmacy Store.
  • Buy Cheapest what does viagra do Now Best Prices. Discount Online Pharmacy.
  • Buy Cheap free cialis samples Online Best Drugstore. Guaranteed Shipping.
  • Buy Cheap sales uk viagra Now Online Medical Shop. No Prescription Needed.
  • Buy Cheap viagra free Now Best Prices. The Largest Internet Pharmacy.
  • Buy Cheap viagra perscription online Now Online Medical Shop. Cheap Pharmacy Online.
  • Buy Cheapest fast cialis Online Best Internet. Discount Online Pharmacy.
  • Buy Cheapest i need viagra today Now Cheap Prescription Drugs. Best Prices.
  • Buy Cheapest viagra testimonial Now Best Drugstore. Discount Online Pharmacy.
  • Buy Cheap canada pharmacy viagra Now Cheap Online Pharmacy. No Prescription Needed.
  • Buy Cheap viagra on line Now Internet Prices For viagra on line! Pharmacy Store.
  • Buy Cheap where to buy viagra online Now 24/Online Pharmacy. WorldWide Shipping.
  • Buy Cheapest levitra testimonials Now Best Prices. Online Prices For levitra testimonials!
  • Buy Cheap cialis online prescription Online Online Prices For cialis online prescription! Best Prices.
  • Buy Cheap levitra online Now 24/Online Pharmacy. Cheap Pharmacy Online.
  • Buy Cheapest cheaest cialis professional Now Best Internet. Pharmacy At The Best Price!
  • Buy Cheapest buying online viagra Now Top Online Pharmacy. Online Medical Shop.
  • Buy Cheap natural viagra substitute Now Discount Online Pharmacy. Guaranteed Shipping.
  • Buy Cheap best levitra price Online Best Online. Drugs, Health And Beauty.
  • Buy Cheap viagra next day shipment Now Discount Online Pharmacy. Best Drugstore.
  • Buy Cheapest buy australian viagra Now Drugs, Health And Beauty. Best Drugstore.
  • Buy Cheap discount cialis online Now Cheap Pharmacy Online. 24/Online Pharmacy.
  • Buy Cheap generic name of viagra Online Best Drugstore. Top Online Pharmacy.
  • Buy Cheapest us cialis soft Online WorldWide Shipping. Best Internet.
  • Buy Cheap cialis usage instructions Online Drugs, Health And Beauty. Best Drugstore.
  • Buy Cheapest jelly viagras Online 24/Online Pharmacy. Pharmacy Store.
  • Buy Cheapest cialis overnight new york Online Low Prices. Order Cheap Meds Without Rx.
  • Buy Cheapest cialis dosage Online Cheap Pharmacy Online. Pharmacy Store.
  • Buy Cheap original viagra Online Best Online. 100% Satisfaction Guaranteed.
  • Buy Cheapest free trail of cialis Now Pharmacy At The Best Price! Low Prices.
  • Buy cialis cost low Without Prescription Doctor. Pharmacy At The Best Price!
  • Buy Cheap can viagra be used by women Now No Prescription Online Pharmacy. Best Online.
  • Buy Cheap tadalafil cialis india Now Pharmacy Store. 24/Internet)(safe Pharmacy.
  • Buy Cheapest cialis canada pharmacy Online WorldWide Shipping. Best Internet.
  • Buy Cheap discount viagra generic Now Top Online Pharmacy. Online Medical Shop.
  • Buy Cheapest Levitra Super Online Guaranteed Shipping. Pharmacy Store.
  • Buy Cheap online prescription viagra Now Free Viagra Pills! Discount Online Pharmacy.
  • Buy Cheapest viagra generic drug Online Free Viagra Pills! Online Medical Shop.
  • Buy Cheap viagra prescription Now Discount Online Pharmacy. Free Viagra Pills!
  • Buy Cheap natural substitute for viagra Online WorldWide Shipping. Cheap Online Pharmacy.
  • Buy Cheap cialis discount india Now Cheap Pharmacy Online. Guaranteed Shipping.
  • Buy Cheapest levitra facts Online Guaranteed Shipping. Best Online.
  • Buy Cheap pfizer viagra uk Online Cheap Pharmacy Online. Pharmacy Store.
  • Buy Cheap cheapest price for cialis Now Top Online Pharmacy Supplier. Best Prices.
  • Buy Cheap cheap cialis indice Online Top Online Pharmacy Supplier. Low Prices.
  • Buy Cheap multiple acts viagra Now Top Online Pharmacy. Online Medical Shop.
  • find how to use levitra Online Without Prescription WorldWide Shipping. Best Online.
  • Buy Cheap overnight shipping of professional cialis Online Best Prices. Order Cheap Meds Without Rx.
  • Buy Cheap method levitra Now No Prescription Needed. Top Online Pharmacy.
  • Buy Cheap how does viagra work? Online Pharmacy Store. Discount Pharmacy Online.
  • Buy Cheapest viagra sex Now Best Prices. 24/Internet)(safe Pharmacy.
  • Buy Cheap buy viagra online in canada Online Online Medical Shop. Free Viagra Pills!
  • Buy Cheap coupon levitra Online WorldWide Shipping. Free Viagra Pills!
  • Buy Cheap generic cialis levitea viagra sampler packages Online Best Internet. No Prescription Needed.
  • Buy Cheap does cialis work Online WorldWide Shipping. Buy Medications Online.
  • Buy Cheap how to get viagra Online Low Prices. 100% Satisfaction Guaranteed.
  • Buy Cheap drugs affecting levitra Now No Prescription Needed. Free Viagra Pills!
  • viagra for pulmonary hypertension Online Without Prescription Best Online. Best Prices.
  • Buy Cheap does viagra really work Now Guaranteed Shipping. Discount Online Pharmacy.
  • Buy Cheapest cheapest levitra generic Online Best Drugstore. Cheap Pharmacy Online.
  • Buy Cheapest when to take viagra Online WorldWide Shipping. Online Medical Shop.
  • Buy Cheap cialis professional cheap Now Best Drugstore. 24/Internet)(safe Pharmacy.
  • Buy Cheapest cialis online pharmacy Now Best Drugstore. Guaranteed Shipping.
  • Buy Cheapest viagra canada satisfaction guarantee Now Cheap Online Pharmacy. Best Drugstore.
  • Buy Cheap new dosing for cialis Online 24/Online Pharmacy. Best Internet.
  • Buying Cheap viagra propecia pain relief headache. Offshore Rx, Best Prices. Top Online Pharmacy.
  • Buy Cheapest buy cialis pharmacy Online Discount Pharmacy Online. Best Internet.
  • Buy Cheapest what is a alternative to viagra Online Drugs, Health And Beauty. Best Internet.
  • Buy Cheapest online order viagra Online Pharmacy Store. WorldWide Shipping.
  • Buy Cheapest can women take cialis Now Special Prices For can women take cialis! Low Prices.
  • bulgarian cialis Online Without Prescription Pharmacy Store. Best Internet.
  • Buy Cheap cialis internet levitra pharmacy wellbutrin Online Best Online. Internet Prices For cialis internet levitra pharmacy wellbutrin!
  • Buy Cheapest generic cialis from canada Now Pharmacy Store. Special Prices For generic cialis from canada!
  • Buy Cheap viagra generic soft tab Online Best Drugstore. 24/Online Pharmacy.
  • Buy Cheapest levitra cialis Online Best Online. Cheap Pharmacy Online.
  • Buy Cheap online cialis sales Online 24/Internet)(safe Pharmacy. Best Online.
  • Buy Cheap soft cialis gel Now Online Prices For soft cialis gel! Free Viagra Pills!
  • Buy Cheapest generic cialis cheapest lowest price Now Free Viagra Pills! No Prescription Needed.
  • Buy Cheap cialis order form in uk Now FDA Approved Rx: Online Pharmacy. Best Online.
  • Buy Cheap low cost brand viagra fast Now Pharmacy At The Best Price! Best Online.
  • Buy generika levitra Without Prescription Doctor. Best Internet. Best Prices.
  • Buy Cheap what is levitra Online Discount Pharmacy Online. Best Prices.
  • Buy Cheap viagra instructions Now All Medications Are Certificated! Low Prices.
  • Buy Cheap levitra on line from united states Now Buy Medications Online. Top Online Pharmacy.
  • Buy Cheap levitra 10 mg Online Best Internet. Cheap Online Pharmacy.
  • Buy Cheap viagra wholesale Online Free Viagra Pills! WorldWide Shipping.
  • Buy Cheap can viagra be taken by women Now Buy Medications Online. Online Medical Shop.
  • Buy Cheap cheap cialis find Now Buy Medications Online. Free Viagra Pills!
  • Buy Cheap try viagra for free Now Online Medical Shop. Discount Pharmacy Online.
  • Buy Cheap buy now online viagra Online Guaranteed Shipping. Best Drugstore.
  • Buy Cheap discount viagra europe Online Top Online Pharmacy Supplier. Low Prices.
  • Buy viagra free sample Without Prescription Doctor. Best Online. Best Prices.
  • Buying Cheap viagra from canada. Mexican Pharmacy, Best Prices. Best Drugstore.
  • Buy Cheapest best generic viagra Now Buy Medications Online. Best Online.
  • Buy Cheap viagra vs cialis levitra Online Best Online. Order Cheap Meds Without Rx.
  • Buy Cheapest buying cialis online guide Now Pharmacy At The Best Price! Low Prices.
  • Buy Cheap viagra oral jelly Now Best Prices. Special Prices For viagra oral jelly!
  • Buy Cheapest discount cialis levitra viagra Now Best Prices. Top Online Pharmacy Supplier.
  • Buy Cheapest levitra dose Now WorldWide Shipping. Cheap Online Pharmacy.
  • Buy Cheap drug for impotence levitra Now Best Online. Internet Prices For drug for impotence levitra!