Voice over IP im Betrieb — ein rechtlicher Überblick
Kostenersparnis, Komfortabilität und vielseitige Nutzungsmöglichkeiten sind Gründe dafür, dass in immer mehr Unternehmen darüber nachgedacht wird, die Telefonanlage auf VoIP umzustellen.
In meinem Beitrag „Voice over IP — Wenn der Arbeitgeber die Telefonate seiner Mitarbeiter lesen kann” in der Ausgabe Juli / August 2006 der “Neuen juristischen Internetpraxis“ skizziere ich die spezifischen Gefährdungspotenziale, die sich aus dem Einsatz der neuen Telefon-Technologie im Unternehmen aus rechtlicher Perspektive ergeben und die weit über das hinausgehen, was die herkömmliche Telefonnutzung mit sich bringt.
Zusammengefasst werden ferner die Aspekte, die im Vorfeld einer Umstellung auf VoIP in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden sollten.
Auszug aus der Veröffentlichung:
“Die Zeiten, in denen die Internettelefonie — VoIP — lediglich ein Spielzeug für lT-Freaks und allenfalls noch ein kostenbegrenzender Notbehelf für Telefonate von und nach Übersee war, sind unübersehbar vorbei: Nicht nur, dass diverse Provider mittlerweile versuchen, den Privatkunden mit der Aussicht auf Telefonieren (nahezu) zum Nulltarif zum Abschluss von DSL-Verträgen zu bewegen: Die technische Weiterentwicklung einerseits, anderseits der Umstand, dass mit den inzwischen in Firmennetzwerken und im Internet nutzbaren Datenübertragungsbandbreiten bereits genügend Übertragungskapazitäten für die Abwicklung auch der Sprachkommunikation zur Verfügung stehen, haben auch dazu geführt, dass immer mehr Unternehmen ihre Telefonanlagen auf Voice over IP umstellen – oder zumindest begonnen haben, ernsthaft darüber nachzudenken. Ein wesentlicher Grund hierfür ist neben diversen Möglichkeiten zur Kosteneinsparung (u. a. muss nur ein Netzwerk für alle Aufgaben unterhalten und administriert werden) vor allem die Tatsache, dass die bereits vorhandene Infrastruktur der Datennetzwerke im Normalfall recht einfach für die Internettelefonie, aber auch für zusätzliche Kommunikationsfunktionen und so genannte Mehrwertdienste – wie etwa Videokonferenzen, datenbankgestützte Verknüpfung von Termin-, Adress- und Nachrichtendaten, Mitteilungsfunktionen oder auch das so genannte Unified-Messaging – nutzbar gemacht werden kann. Insbesondere im unternehmensinternen LAN bzw. WAN sind die technischen Voraussetzungen für eine verzögerungsfreie und qualitativ hochwertige Kommunikation via Datenleitung meist problemlos gegeben, sodass die Einführung von VoIP-Kommunikation – soweit es zusätzliche Investitionen oder betriebliche „Umbaumaßnahmen“ betrifft – rein tatsächlich häufig einen vergleichsweise geringen Aufwand erfordert. Auch eine Erweiterung oder Beschränkung der Kommunikationsinfrastruktur ist recht leicht zu realisieren. Jedenfalls dort, wo vernetzte PCs mit Zugang zum Internet stehen und eine (digitale) Telefonanlage vorhanden ist, bedarf es nicht mehr viel zusätzlichen Aufwandes, um Internettelefonie zu betreiben. [...].
Kostenersparnis, Komfortabilität und vielseitige Möglichkeiten bei der Nutzung der Internettelefonie werden andererseits durch eine Reihe von Risiken „erkauft“: Durch die Umwandlung der Sprachinformationen in Datenpakete und die Tatsache, dass die Information nicht wie bei einem herkömmlichen Telefonat linear von einem Ende der Leitung ans andere geschickt, sondern Stück für Stück nacheinander über beliebig viele verschiedene Rechner in verschiedenste Richtungen „gestreut“ wird, unterliegen die Sprachdaten des Nutzers naturgemäß den gleichen digitalen Sicherheitsgefahren wie auch alle anderen über das Internet ausgetauschten Daten: Auch das Internettelefonat kann etwa heimlich abgehört, abgefangen, unterdrückt oder manipuliert werden. Insbesondere das Abhören ist recht leicht: Zwar ist es ohne weiteres möglich, die Sprachdaten zu verschlüsseln, das macht derzeit aber so gut wie niemand – ähnlich wie bei den E-Mails. Hierzu fehlt es auch noch an einer hinreichenden Anzahl an Anbietern geeigneter Lösungen. [...].
Aus der Möglichkeit der Parallelnutzung von Datennetzen in Unternehmen ergeben sich in rechtlicher Hinsicht spezifische Probleme und “Gefährdungspotenziale”, die deutlich über das hinausgehen, was die herkömmliche Telefonnutzung mit sich bringt. In erster Linie gefährdet die betriebliche VoIP-Nutzung ganz wesentlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Mitarbeiter.”
[Der vollständige Beitrag ist hier erhältlich.]
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