…in Schleswig-Holstein.
Das behauptet jedenfalls Google Germany in einer heute vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein veröffentlichten Stellungnahme zu einem vom ULD vor knapp 2 Wochen an die Deutschland-Niederlassung gerichteten Forderungsschreiben:
Das ULD hat mit Schreiben vom 18.09.2008 Google Germany darüber informiert, dass die Datenerhebung rechtswidrig sei, verbunden mit der Bitte mitzuteilen, „dass Sie künftig eine Datenerhebung in Schleswig-Holstein unterlassen und keine Street-View-Bildsequenzen aus Schleswig-Holstein im Internet veröffentlichen.“
Mit Schreiben vom 30.09.2008 antwortete Google Germany, man sei nicht für die Datenerhebung verantwortlich. Die Verantwortlichkeit läge bei der Google Inc. in den USA. „Im Auftrag der Google Inc.“ wurde dem ULD mitgeteilt: „Für dieses Jahr steht bereits definitiv fest, dass Aufnahmen in Schleswig-Holstein nicht stattfinden werden.“ Beführen vereinzelte Fahrzeuge das Gebiet von Schleswig-Holstein, so habe dies „ausschließlich logistische Gründe“. Selbstverständlich sei die Google Inc. der Ansicht, „dass die Erstellung der Aufnahmen von Straßenzügen für ´Straßenansicht` in Deutschland rechtmäßig ist.“ Da Schleswig-Holstein nicht betroffen sei, werde Google Inc. zum jetzigen Zeitpunkt zur ULD-Bewertung keine Stellung nehmen.
Das grundsätzliche Problem ist damit natürlich nicht vom Tisch. Es bleibt abzuwarten, wie es nun in den deutschen Großstädten weitergeht, in denen unstreitig bereits seit geraumer Zeit Kamerafahrten stattfinden.
Die datenschutzrechtliche Bewertung des Projektes „Google Street View“ durch das ULD sowie ein “Verbotsschild” für Grundeigentümer ist hier veröffentlicht.




