Kommt der Web-Check für ARD und ZDF?
Themen: Gesetzgebung, Multimedia, Onlinerecht, Presse-/Äußerungsrecht, Telekommunikation, Wettbewerbsrecht
Teilen
Golem.de berichtet soeben über die im aktuell verhandelten neuen Rundfunkstaatsvertrag vorgesehene künftige Begrenzung des Textangebots in den Internetportalen von ARD und ZDF:
Textbasierte Online-Informationen der Öffentlich-Rechtlichen sollen nur noch zulässig sein, wenn sie an Sendungen gekoppelt sind. Ihre Verweildauer soll auf sieben Tage begrenzt werden, bei bestimmten Sportübertragungen auf 24 Stunden. Das sind die Kernaussagen des neuen Rundfunkstaatsvertrags, den die Ministerpräsidenten am 23. Oktober in Dresden beschlossen haben. Ein Drei-Stufen-Test soll außerdem darüber entscheiden, welche Online-Angebote im Netz verfügbar sein dürfen.
Ein ehrgeiziges Vorhaben. Nicht nur das mit dem geplanten Web-Check wird noch jede Menge Ärger geben, fürchte ich…




