Der „Düsseldorfer Kreis“ – der Zusammenschluss der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden im nicht-öffentlichen Bereich, dem auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) angehört – hat auf seiner Sitzung am 14. November 2008 in Wiesbaden einstimmige Beschlüsse zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in den Bereichen Adressenhandel, Werbung und Datenschutzaudit sowie zu „digitalen Straßenansichten“ verabschiedet:
In einem Beschluss zur Novellierung des BDSG begrüßt der Düsseldorfer Kreis den von der Bundesregierung geplanten Wechsel von der Widerspruchslösung (Opt-out) hin zum sog. Permission Marketing, also dem Erfordernis der Einwilligung bei der Nutzung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke (Opt-in).
Die Aufsichtsbehörden machen weitere Vorschläge zur Hebung des Datenschutzniveaus in Deutschland und sprechen sich gegen die bisherigen Vorschläge des Bundesministeriums des Innern zum Datenschutzaudit aus.
Auf der gleichen Sitzung fasste der Düsseldorfer Kreis einen Beschluss zu „digitalen Straßenansichten“. Derartige von der Straße aus erhobene Fotos von Gebäuden und Grundstücken werden derzeit von Google angefertigt, um sie im Internet über den Dienst „Street View“ allgemein zum Abruf bereitzustellen.
Die Aufsichtbehörden stellten klar, dass solche Veröffentlichungen unzulässig sind, wenn keine hinreichende Anonymisierung erfolgt und den betroffenen Bewohnern und Grundstückseigentümern keine ausreichenden effektiven Widerspruchsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
[Quelle: Pressemitteilung des ULD SH vom 18.11.2008]




