Die Unschuldsvermutung und die Medien: Natürliche Feinde?
ef-online greift heute die aktuellen Ereignisse um den SPD-Politiker Jörg Tauss auf.
Und macht zu Recht darauf aufmerksam, dass die Medien in puncto Vorverurteilung offensichtlich unterschiedliche Maßstäbe anlegen:
Nun kann man aus der Ferne naturgemäß kaum eine Aussage über die Plausibilität oder den Wahrheitsgehalt der Vorwürfe treffen, die immerhin dem zuständigen Parlamentsausschuss überzeugend genug erschienen, um Tauss’ Immunität aufheben zu lassen.
Doch allein die Beschäftigung mit den Begleitumständen wirft einige Fragen auf.
Zuallererst einen der -ähnlich wie im Fall Zumwinkel- an vorsätzliche Rufschädigung grenzender Umgang mit der rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung. Denn dem SPD-Abgeordneten wurde bislang weder eine Straftat nachgewiesen, noch wurde er gar verurteilt – in den Augen des Rechtsstaates hat er also als unschuldig zu gelten.
Doch obwohl die meisten Berichte diesen Umstand durchaus erwähnen, stellt sich die Frage, warum dann auf der Basis bloßer Mutmaßungen und eines bislang nicht bestätigten Verdachts überhaupt eine Berichterstattung in dieser Breite erfolgt – in anderen Fällen ist man da wesentlich zurückhaltender.
Oder erinnern sie sich noch an die charmanten Begleiterinnen, die ein ehemaliger Bundespräsident regelmäßig auf Dienstflüge mitnahm? Sparen Sie sich den Klick zur Suchmaschine. Obwohl es sich seinerzeit um ein offenes Geheimnis handelte, werden Sie kein Presseorgan finden, das je darüber berichtet hätte.
Auch in aktuelleren Fragen, etwa die einer möglichen Stasi-Verstrickung der Bundeskanzlerin (Stichwort: “IM Erika”) herrscht auffälliges Schweigen im Blätterwald.
Warum? Selbst wenn es sich dabei um ausgemachten Unfug handeln würde, so wäre doch schon ein entsprechendes Dementi ohne Zweifel auflagesteigernd.
Noch deutlicher und zustimmungswürdig formuliert es Kollege Thomas Stadler heute in seinem Blog:
In der Presse beginnt derzeit bereits eine subtile und unfaire Form der Hetze gegen Tauss, auf die Jens Ferner zu Recht hinweist. Tauss sei in jüngster Zeit mit Äußerungen zum Thema Kinderpornografie aufgefallen, heißt es mitunter, wodurch ein Zusammenhang zum Tatvorwurf hergestellt werden soll.
Bezeichnend ist z.B. eine Berichterstattung bei der Deutschen Welle, wo es wörtlich heißt: “Erst im November hatte sich der Sozialdemokrat gegen Pläne von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) ausgesprochen, kinderpornografische Webseiten verbieten zu lassen.”
Das ist allerdings keine subtile Hetze mehr, sondern tendenziöser und zutiefst unseriöser Journalismus.
Lesenswert auch der oben erwähnte Beitrag von Jens Ferner zum Thema.
Themen
Archiv
Schlagwörter
Abmahnkosten Abmahnung AGB Arbeitnehmerdatenschutz BDSG Betriebsrat BGH Blogs & Foren eBay & Co. eMail Facebook Fanpage Filesharing Geodaten Gezwitscher google Haftung Hardware Insight Internetprovider kiel Kostenerstattung Like-Button Microblogging Mobilfunk Multimedia Netzwerk/(W)LAN Personalrat Rückgaberecht schleswig-holstein SDP legal Seminare/Vorträge Social Plugins Software street view Störerhaftung Telefax TMG tweets Twitter ULD Verbraucherschutz Wettbewerbsverstoss WLAN Youtube & Co.LEGALIT.de…
...ist ein Projekt von Jan A. Strunk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht & Fachanwalt für Arbeitsrecht. Partner bei STRUNK DIRKS + PARTNER Rechtsanwälte - Kanzlei für Wirtschaft & Arbeit, IT und Medien in Kiel.
SDP legal- Ein weiterer Fachanwalt fuer IT-Recht bei SDP!
- Kein „Google-Fernsehen“ in Deutschland: Neuer Webdienst benoetigt in Deutschland wohl Rundfunklizenz
- Schwangerschaftsvertretung fuer Rechtsanwaeltin Nina Diercks
- Vortrag in Neumuenster zur Nutzung von Social Media in Unternehmen
- Seminar zur Betriebsratsarbeit in Kiel
Ansicht



