FDP und CDU/CSU haben ihren Koalitionsvertrag verabschiedet. Das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht Münster (ITM) von Prof. Dr. Thomas Hoeren hat ihn auf die wichtigsten Plänen im Internet- und IT-Recht hin durchgesehen und eine Zusammenstellung veröffentlicht:
Koalitionsvertrag – Planungen im Bereich IT und Recht
Vertragsrecht
# Internetrecht, Plan zu einem verpflichteten Preisangabenfenster um Internetabzocke zu verhindern
BKA Gesetz
# Förderung des privaten Lebensbereiches
# Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen: Nach dem Abschnitt zur Gefahrenabwehr gegen den internationalen Terrorismus im BKA-Gesetz soll künftig ein Richter am Bundesgerichtshof durch Vermittlung des Generalbundesanwalts zuständig sein. Diese Zuständigkeit tritt an die Stelle der bisherigen Zuständigkeit des Amtsgerichts am Sitz des BKA.
IT-Sicherheit
# Stärkung der IT-Sicherheit
# Eine generelle Überwachung des Internetdatenverkehrs wird abgelehnt
# Abwehr von IT-Angriffen; Kompetenzen in der Bundesverwaltung beim Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik bündeln
# Stärkere Zusammenarbeit mit der Internet- und Kommunikationswirtschaft
# Regelungen zur Verantwortlichkeit im TMG sollen fortentwickelt werden
Förderung E-Goverment
# Einführung eines E-Government Gesetzes; Chancen der Verwaltung im Internet fördern
# Augenmerk auf sichere Kommunikation zwischen Bürgern
# Einführung von rechtsverbindlicher elektronischer Kommunikation im Verwaltungsverfahren
# Nutzung von offenen Standards und Open-Source-Lösungen
DE-Mail-Gesetz
# Abwicklung von Geschäftsprozessen für Unternehmen
Breitbandausbau
# Ausbau in Bezug auf Fläche und Leistungsfähigkeit
# Nutzung von frei werdenden Fernsehfrequenzen
Netzneutralität
# Neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen Medien soll gewährleistest werden
# Falls es nötig wird, soll jedoch mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität reguliert werden
Urheberrecht
# Ausarbeitung eines 3. Korbes
# Unter Wahrung des Datenschutzes sollen bessere und wirksamere Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet geschaffen werden
# Chance zur Selbstregulierung der Internet-Sercive-Provider
# Keine Initiative für gesetzliche Sperren bei Urheberrechtsverletzungen
# Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse
# Erleichterung der europaweiten Lizenzierung durch Verwertungsgesellschaften in Bezug auf Online-Nutzungen
# Schaffung eines europäischen Wahrnehmungsrechts
Internetsperren
# Löschen vor Sperren
# Für ein Jahr keine Anwendung des Zugangserschwerungsgesetzes: Die Polizeibehörden sollen in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft wie der deutschen Internetbeschwerdestelle sowie dem Providernetzwerk INHOPE die Löschung kinderpornographischer Seiten betreiben
# Nach einem Jahr Evaluierung in Bezug auf Erfolg und Wirksamkeit
# Ergebnisoffene Neubewertung
Dynamische Dienstleistungen
# Unterstützung der Bemühungen der Länder, die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks auf eine zukunftsfähige Grundlage zu stellen
Datenschutz
# Sensibilisierung für den Schutz der eigenen Daten
# Anpassung de Datenschutzrechts in Bezug auf Daten im Internet
# Anpassung des Bundesdatenschutzgesetz unter Berücksichtigung der europäischen Rechtsentwicklung, dadurch dieses lesbarer und verständlicher machen sowie zukunftsfest und technikneutral ausgestalten.
# Verbesserte Rahmenbedingungen für informierte und freie Einwilligungen schaffen. Dazu sollen Informationspflichten erweitert und der Freiwilligkeit der Einwilligung größere Bedeutung beigemessen werden.
# Einrichtung einer Stiftung Datenschutz, die den Auftrag hat, Produkte, Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit zu prüfen Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung zu verbessern und ein Datenschutzaudit zu entwickeln
# Stärkung des Technologiestandorts Deutschland, wenn datenschutzfreundliche Technik aus Deutschland mit geprüfter Qualität weltweit vertrieben wird
# Beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll die personelle und sächliche Ausstattung verbessert werden
Vorratsdatenspeicherung
# Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen soll bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränkt werden
Arbeitnehmerdatenschutz
# Es dürfen nur solche Daten verarbeitet werden, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind
# Es sollen praxisgerechte Regelungen für Bewerber und Arbeitnehmer geschaffen und gleichzeitig Arbeitgebern eine verlässliche Regelung für den Kampf gegen Korruption an die Hand gegeben werden
Fluggastdaten
# Abkommen mit den USA kann nicht als Maßstab dienen
# Verhandlungen auf der EU Ebene, um ein höheres Datenschutzniveau zu erreichen
Rechtspolitik
# Entfernung der Differenzierung in Bezug auf Anwälte aus § 160a StPO
# Schutz der Berufgeheimnisträger: Überprüfung für weitere Gruppen
Kronzeugenregelung
# Möglichkeit der Strafmilderung nur dann, wenn Offenbarungen in Zusammenhang mit eigener Straftat des Täters steht
Sicherungsverwahrung
# Harmonisierung der Anwendungsvoraussetzungen der Sicherungsverwahrung
[Quelle: Info des ITM vom 28.10.2009]