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BGH: Haftung des Werbepartners beim Affiliate-Marketing

Ausgestellt am Oktober 29th, 2009 vom

Der Bundesgerichtshof hat seine aktuelle Entscheidung zur Haftung des Merchants für Markenrechtsverletzungen auf der Website des Affiliates (Urteil vom 7. Oktober 2009 – I ZR 109/06) nun online im Volltext veröffentlicht.

Der 1. Zivilsenat bejaht die grundsätzliche Möglichkeit, daß neben dem Werbepartner(Affiliate) auch der Merchant für Markenrechtsverletzungen auf der Partnerseite haftet:

Unterhält ein Unternehmen ein Werbepartnerprogramm, bei dem seine Werbepartner auf ihrer Website ständig einen Link auf die das Angebot dieses Unternehmens enthaltende Internetseite bereitstellen, so sind diese Werbepartner jedenfalls dann als Beauftragte des Unternehmens i.S. von § 14 Abs. 7 MarkenG anzusehen, wenn ihnen für jeden Besucher, der über diesen Link zu dem Unternehmen gelangt und mit diesem einen Geschäftsabschluss tätigt, eine Provision gezahlt wird und der betreffende Werbepartner erst nach einer Überprüfung durch den Unternehmer selbst, der den Werbepartnern eine Auswahl für die Gestaltung der Werbemittel vorgibt, in das Partnerprogramm aufgenommen wird.

Die Haftung nach § 14 Abs. 7 MarkenG beschränkt sich dabei auf das Handeln des Beauftragten auf eine bestimmte zum Partnerprogramm angemeldete Website, wenn nur über diese Website getätigte Links abgerechnet werden und der Auftraggeber auch nicht damit rechnen muss, dass der Beauftragte noch anderweitig für ihn tätig wird.

Das Urteil im Volltext.

 
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