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OLG Düsseldorf: Haftung bei Verwendung eingekaufter E-Mail-Adressen

Ausgestellt am Dezember 6th, 2009 vom

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat kürzlich über die Haftung des Verwenders von E-Mail-Adressen entschieden, die bei einem Dritten angekauft wurden (Urteil vom 3. November 2009, Az. I-20 U 137/09):

Der Verwender darf sich nicht auf die Zusicherung des Verkäufers verlassen, dass für diese Adressen die Einwilligung zum E-Mail-Marketing vorläge. Vielmehr müssen die Daten daraufhin von dem Käufer noch einmal selbst überprüft werden.

 
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