OLG Düsseldorf: Haftung bei Verwendung eingekaufter E-Mail-Adressen
Themen: Datenschutz, Haftung, IT-Recht, Onlinerecht, Persönlichkeitsrechte, Rechtsprechung, Wettbewerbsrecht, e-Commerce
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat kürzlich über die Haftung des Verwenders von E-Mail-Adressen entschieden, die bei einem Dritten angekauft wurden (Urteil vom 3. November 2009, Az. I-20 U 137/09):
Der Verwender darf sich nicht auf die Zusicherung des Verkäufers verlassen, dass für diese Adressen die Einwilligung zum E-Mail-Marketing vorläge. Vielmehr müssen die Daten daraufhin von dem Käufer noch einmal selbst überprüft werden.




