www.LEGALIT.de - Beitragsseite
 
 
 

::: Das Recht der Informationstechnologien ::: 

Facebook Twitter Gplus LinkedIn E-mail RSS
 
 
formats

BGH: Kein mutmaßliches Einverständnis bei e-Mail-Werbung

Ausgestellt am Januar 26th, 2010 vom

In seinem (Beschluss vom
10.12.2009 – I ZR 201/07
) befasst sich der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit der Frage, ob bei der Beurteilung der Zulässigkeit von e-Mail-Werbung das Kriterium des vermuteten Einverständnisses heranzuziehen ist.

Er verneint dies. E-Mail-Werbung sei grundsätzlich nur durch ein ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis gerechtfertigt.

Die bloße Angabe einer e-Mail-Kontaktadresse auf Internetseiten eines Gewerbetreibenden wiederum sei nicht als konkludente Einwilligung in e-Mail-Werbung zu betrachten.

 
© j.a.s. ::: live long and prosper!
credit