LG Köln: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines Sendebeitrags im Internet
Themen: Datenschutz, Onlinerecht, Persönlichkeitsrechte, Presse-/Äußerungsrecht, Rechtsprechung, Web 2.0, Youtube & Co.
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Bei JurPC findet sich heute eine neuere Entscheidung des Landgerichts Köln, das in seinem Urteil vom 04.11.2009 (Az.: 28 O 251/09) unter Aufstellung hierfür grundsätzlicher Kriterien die Frage beantwortete, unter welchen Voraussetzungen ein für das Fernsehen angefertigter Interview-Beitrag auf der Website des Senders vorgehalten werden durfte:
“Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Elemente der Persönlichkeit, die nicht Gegenstand besonderer Freiheitsgarantien sind, aber diesen in ihrer konstituierenden Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen.
Dazu gehört auch die soziale Anerkennung des Einzelnen. Aus diesem Grund umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf sein Bild in der Öffentlichkeit auszuwirken. Derartige Äußerungen gefährden die von Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete freie Entfaltung der Persönlichkeit, weil sie das Ansehen des Einzelnen schmälern, seine sozialen Kontakte schwächen und infolgedessen sein Selbstwertgefühl untergraben können.
Allerdings reicht der Schutz dieses Grundrechts nicht so weit, dass es dem Einzelnen einen Anspruch darauf verliehe, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder von anderen gesehen werden möchte.Jedenfalls wird er aber vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen seiner Person geschützt, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind.”




