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OLG Hamburg: Namensanmassung durch Domain-Registrierung

Themen:  Domainrecht, Internetprovider, Namensrecht, Onlinerecht, Rechtsprechung

Die Registrierung der Domain www.stadwerke-uetersen.de stellt nach einer Berufungsentscheidung des OLG Hamburg (Urteil v. 24. September 2009, Az.: 3 U 43/09) eine unberechtigte Anmaßung des Namens eines erst nach der Registrierung gegründeten namensgleichen kommunalen Versorgungsunternehmens dar, wenn sie lediglich dem Ziel dient, eine verkaufbare Vorratsdomain zu erlangen.

Gibt der Domaininhaber an, “zu einem späteren Zeitpunkt die Geschichte der ehemaligen Stadtwerke im Internet” bzw. “Bauwerke der Stadt Uetersen” präsentieren zu wollen und ergibt sich aus der vorgerichtlichen Korrespondenz ein klares, auf die Veräußerung der Domain gerichtetes Erwerbsinteresse, so handelt es sich lediglich um vorgeschobene, die Namensanmaßung verschleiernde Zwecke.

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