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LG Köln: Zulässigkeit virtueller Navigation in Onlineangebot - “Bilderbuch Köln”

Themen:  Datenschutz, Geodaten, Namensrecht, Onlinerecht, Persönlichkeitsrechte, Rechtsprechung, Social Networks, Web 2.0, e-Commerce

Es liegt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Köln (Urteil vom 13. Januar 2010 - Az.: 28 O 578/09) vor, in der es um die Verknüpfung von Fotos mit Geodaten unter Verwendung von “Google Maps” durch ein Onlineangebot ging.

Die Kölner Richter hatten sich mit der Unterlassungsklage einer Grundstückseigentümerin zu befassen, deren Hausgrundstück im Rahmen eines Internetangebotes der Beklagten mit Nennung der Adresse fotografisch abgebildet wird. Und sie sahen hierin im Ergebnis weder eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts noch hatten sie datenschutzrechtliche Bedenken:

1. Wer im Netz Google Streetview (Fotos von Strassenzügen) mit Informationen zu Hintergründen von Stadtgeschichte oder Architektur verbindet, kann sich auf das Medienprivileg des § 41 BDSG berufen.

2. Losgelöst davon ist eine Verwendung des Google-Bildmaterials nach § 29 Abs. 2 BDSG unter Berücksichtigung der insoweit vorrangigen Kommunikationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) zulässig.

One Comment to “LG Köln: Zulässigkeit virtueller Navigation in Onlineangebot - “Bilderbuch Köln””

  1. Werning.com/Blog » Aktuelle Linksammlung zu Google Streetview

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