Schleswig-Holsteinische Datenschützer legen Tätigkeitsbericht für 2009 vor
Themen: Arbeit & IT, Blogs & Foren, Datenschutz, Geodaten, Gesetzgebung, IT-Recht, Internetprovider, Mobilfunk, Namensrecht, Onlinerecht, Persönlichkeitsrechte, Social Networks, Telekommunikation, Web 2.0, e-Commerce
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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat seinen 32. Tätigkeitsbericht vorgelegt und dem Landtag übermittelt.
Darin wird auf 204 Seiten über Licht und Schatten beim Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im vergangenen Jahr berichtet.
Schatten werfen die vielen – inzwischen öffentlich bekannt werdenden – Verstöße gegen den Datenschutz, das mangelnde Bewusstsein bei vielen Datenverarbeitern und in der Bevölkerung sowie teilweise absolut nicht akzeptable Anwendungen und Datennutzungen über das Internet, insbesondere bei außereuropäischen Diensten.
Licht fällt auf ein zunehmendes Bewusstsein in der Politik, der Verwaltung und Teilen der Wirtschaft für den Datenschutz, auf eine rasante Entwicklung bei datenschutzfördernder Technik, auf einige positive höchstrichterliche Entscheidungen und auf in die richtige Richtung weisende politische Absichtserklärungen.
Thilo Weichert, Leiter des ULD: “Nach den Wahlen im September 2009 zum Landtag und zum Bundestag liegt die politische Verantwortung für die Umsetzung des Datenschutzes teilweise in neuen Händen. In den Koalitionsvereinbarungen des Landes wie des Bundes bekennen sich die jeweiligen Partner zu einer Weiterentwicklung und Stärkung von Datenschutz und Informationsfreiheit.
Während auf Landesebene nur geringe Anpassungen an die technischen und rechtlichen Entwicklungen nötig sind, besteht auf Bundesebene im Hinblick auf den Grundrechtsschutz in der Informationsgesellschaft ein gewaltiger Innovationsstau. Die Einsicht in die Notwendigkeit eines Umsteuerns ist der Koalitionsvereinbarung zu entnehmen. Diese enthält umfangreiche Kapitel zur Informations- und Mediengesellschaft generell sowie zum Datenschutz konkret. Das Internet wird nicht als Hort der Kriminalität und des Lasters angeprangert, sondern als das “freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum der Welt” beschrieben. Die Richtung des nötigen Umsteuerns wird aufgezeigt:
- Modernisierung und Vereinfachung des allgemeinen Datenschutzrechts, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes,
- Schaffung technischer und organisatorischer Rahmenbedingungen für ein sicheres und die Persönlichkeitsrechte wahrendes Internet,
- Errichtung einer Stiftung Datenschutz mit dem Auftrag der Prüfung von Produkten und Dienstleistungen auf ihre Datenschutzkonformität,
- Erarbeitung eines Rechtsrahmens für den Arbeitnehmerdatenschutz und
- kritisches Hinterfragen von Übermittlungsabkommen mit den USA (Tz.
2.2, siehe auch Tz. 11.3, 11.4).
Leider sind bisher keine konkreten Handlungsansätze erkennbar. Um hierfür Anregungen, Unterstützung und Hilfen zu geben, wird sich die diesjährige Sommerakademie am 30. August 2010 in Kiel unter dem Titel “Codex Digitalis” mit den nötigen Handlungsansätzen befassen (vordere Einband-Innenseite und Tz. 2.1). Die aktuelle Rechtsprechung hat exemplarisch aufgezeigt, dass politischer Handlungsbedarf besteht.
Nach Nichtigkeitserklärung der nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 liegt hinsichtlich des angemessenen Interessenausgleichs zwischen Datenschutz und Kriminalitätsbekämpfung im Internet der Ball im politischen Spielfeld, genauer in den Spielfeldern der nationalen und der europäischen Politik. Statt – wie bisher – mit Maximalforderungen die Diskussion zu bestimmen, die letztlich von der Verfassungsrechtsprechung aufgehoben werden müssen, sollten Maßnahmen im demokratischen Konsens und unter angemessener Beachtung und Beteiligung des Datenschutzes gesucht werden. Schon vor vielen Jahren haben die Datenschützer mit dem “Quick Freeze” eine datensparsame, aber dennoch wirksame Methode zur Sicherung von Spuren bei der Straftatenbekämpfung im Internet angeboten (z. B. 27. Tätigkeitsbericht 2005, Tz. 4.2.3).
Nicht symbolische Gesetze, sondern pragmatische Maßnahmen müssen gefunden werden, mit denen grundrechtskonform sichergestellt wird, dass sich das Internet nicht zu einem Raum entwickelt, im dem Sicherheit, Vertraulichkeit und Vertrauen immer mehr verloren gehen.
Besondere Aufmerksamkeit des ULD finden die Vorschläge der Koalitionspartner zur Stiftung Datenschutz. Das ULD macht in Schleswig-Holstein seit zehn Jahren erfolgreich das, was nun auf nationaler Ebene angestrebt wird: die Anerkennung des Datenschutzes als Wettbewerbsmerkmal und praktizierter Verbraucherschutz durch Zertifizierung von IT-Produkten, -Dienstleistungen und -Verfahren. Das vergangene Jahr hat gezeigt, dass am Datenschutz-Gütesiegel von Seiten der Wirtschaft großes Interesse und hierfür ein großer Bedarf besteht (Tz. 9.1). Das ULD hat umgehend den zuständigen Ressorts in der Bundesregierung hinsichtlich der Stiftung Datenschutz Beratung und Unterstützung angeboten. Das ULD verfolgt damit auch das Ziel, ein Auseinanderdriften von nationaler und europäischer Datenschutzzertifizierung, bei der das ULD federführend ist (Tz. 9.4), zu verhindern.
Unterstützung und Beratung sind bei einer Vielzahl von aus Datenschutzsicht prekären oder zukunftsweisenden IT-Projekten des Bundes nötig, deren erfolgreiche und datenschutzkonforme Realisierung alles andere als selbstverständlich ist und die gewaltige Auswirkungen auf die Datenverarbeitungsstruktur im Lande haben werden:
- Beim Elektronischen Leistungsnachweis (ELENA) läuft derzeit alles auf eine überbürokratische Lösung hinaus, die weder hinreichend datensicher im Sinne der Betroffenen geschweige denn datensparsam ist (Tz. 4.5.15).
- Bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) bestehen Bestrebungen von Seiten einiger Anwender, die hohen gesetzlich geforderten Sicherheitsanforderungen abzubauen (Tz. 4.5.10).
- Mit der hausarztzentrierten Versorgung droht der Aufbau einer unkontrollierten und zugleich ausufernden Parallelverarbeitung von sensiblen Gesundheitsdaten zum Zweck der Abrechnung neben der über die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (Tz. 4.5.12; Presseerklärung vom 4.
März 2010).
- Die Absicherung der Netzstrukturen der Bundesagentur für Arbeit im Interesse eines wirksamen Schutzes der hilfsbedürftigen Arbeitslosen vollzieht sich in einem beängstigenden Schneckentempo und nur im Fall von publizistischer Orchestrierung zu eklatanten Datenlecks.
- Bei der Modernisierung der Netzstrukturen bei der Polizei (INPOL-neu, Tz. 4.2.6) und den Geheimdiensten (NADIS-neu, Tz. 4.2.7) müssen wir Datenschützerinnen und Datenschützer mit Befremden feststellen, dass an unserer Expertise bei den Machern kein Interesse besteht, was leicht zu einer teuren Fortsetzung der bisherigen Fehlplanungen führen kann.
- Anders als beim elektronischen Reisepass wurden bei dem neuen elektronischen Personalausweis die Weichen in Richtung sichere Technik gestellt. Dass der Zug dann tatsächlich in diese Richtung fährt und dabei das Ziel der Datensparsamkeit im elektronischen Geschäftsverkehr realisiert wird, ist aber noch beileibe keine Selbstverständlichkeit.
- Auch mit dem De-Mail-Angebot zielt die Bundesregierung darauf ab, sichere Rahmenbedingungen in der elektronischen Kommunikation und im Geschäftsverkehr zu erzielen, wozu aber noch viele Schritte bei der Schaffung der Rechtsregeln und der Infrastruktur nötig sind.
- Übergreifende E-Government-Anwendungen sollen auf Bundesebene durch einen IT-Planungsrat koordiniert werden, bei dem die Berücksichtigung der Belange des Datenschutzes, insbesondere über die Einbindung der Landesbeauftragten für Datenschutz, noch nicht gewährleistet ist.
Auf Landesebene haben wir keine derart angespannte Situation. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 9. März 2010 zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht bedürfte es lediglich der Streichung eines kurzen Satzes im Landesdatenschutzgesetz (LDSG), um formell europarechtskonforme Zustände herzustellen. Doch sollte der Landesgesetzgeber die kommende Legislaturperiode nicht verstreichen lassen, ohne eine Aktualisierung des Datenschutzrechts und eine Anpassung an die Entwicklung der datenschutzrechtlichen Diskussion, an technische Möglichkeiten und an die Praxis der Datenverarbeitung vorzunehmen. Angesichts knapper Kassen sollte erwogen werden, die Möglichkeiten zur Erhebung von Gebühren zu erweitern (Tz. 1.1). Einen zusätzlichen Beitrag zur Ressourcenökonomie kann der Datenschutz bei der Steigerung der IT-Effizienz in der Landesverwaltung leisten (Tz. 1.3).
Die datenschutzarmen Wüsten in der schleswig-holsteinischen Verwaltungslandschaft werden weiter zurückgedrängt. Doch gibt es immer wieder Bereiche, in denen die Achtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung noch nicht zur behördlichen Selbstverständlichkeit gehört.
So war das ULD verblüfft, als es von einem Journalisten erfuhr, dass mit Anamnesebögen in einem Gesundheitsamt höchstsensible, absolut unnötige Daten von Bewerbenden für den öffentlichen Dienst erhoben wurden: von “Wasserlassen” über Fehlgeburten bis zur Todesursache der Eltern (Tz. 4.1.1). Auch einigen Gerichtsvollziehern scheint die Sensibilität ihrer Tätigkeit für die von Zwangsmaßnahmen Betroffenen nicht bewusst zu sein (Tz. 4.3.7).
Kommunen sind sich offensichtlich oft noch nicht hinreichend darüber klar, was mit personenbezogenen Dokumenten passiert, die ins Internet gestellt werden, und was dies für negative Konsequenzen für die Betroffenen haben kann (Tz. 4.1.6).
Fast konsterniert waren wir über die entsprechende Uneinsichtigkeit von Schulvertretern und deren Kooperationspartnern aus Sportvereinen und -verbänden (Tz. 4.7.2). Wie können wir von den Jugendlichen bei der Nutzung von Handys, sozialen Netzwerken und Internetangeboten Datenschutzverständnis einfordern und vermitteln (Tz. 4.7.1), wenn von Seiten der Lehrkräfte kein Problembewusstsein vorgelebt wird?
Der Schwerpunkt der Beschwerden über Datenschutzverstöße verlagert sich immer mehr in den nicht-öffentlichen Bereich (Tz. 5). Betroffen sind hiervon praktisch alle Branchen, in denen personenbezogene Daten anfallen. So können wir nach der berechtigten öffentlichen Empörung im Jahr 2008 über den illegalen Datenhandel und über die damit verbundene Abzocke v. a. bei Jugendlichen, alten Menschen und Personen mit geringen Geschäftserfahrungen keine Entwarnung geben (Tz. 5.3). Die Dreistigkeit ist steigerungs- und wandlungsfähig, wenn z. B. die Abzocker mit illegalen Daten die Angst vor dem illegalen Datenhandel zur Grundlage ihrer Betrügereien machen (Tz. 5.3.3). Die unternehmerische Datenverarbeitung, die beim elektronischen Bezahlen durch Einschaltung von Dienstleistern und Unterauftragnehmern immer komplexer und undurchschaubarer wird, führt dazu, dass die Betroffenen der informationellen Fremdbestimmung immer ohnmächtiger gegenüber stehen (5.7.12).
Am gravierendsten verstärkt sich die informationelle Fremdbestimmung im Internet. Dem liegt oft mangelnde Sensibilität der Anbieter von Webinhalten zugrunde. Eine Ursache für den Missstand liegt auch darin, dass der Gesetzgeber bisher keine klaren inhaltlichen Vorgaben gemacht und Verfahren festgelegt hat, wie bei Veröffentlichungen im Internet das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewahrt werden kann (Tz. 7.4).
Eine noch schwierigere Lage ergibt sich dadurch, dass viele Internetanbieter mit Sitz außerhalb der Europäischen Union das Anliegen des Datenschutzes noch nicht ansatzweise verstanden haben mit der Folge, dass diese Anbieter ohne Berücksichtigung europäischen Datenschutzrechts skrupellos die informationelle Ausbeutung der europäischen Bevölkerung praktizieren. Prominentestes Beispiel bleibt – trotz kleiner Fortschritte – Google mit seinen Angeboten, etwa Google Street View (Tz. 7.2) oder Google Analytics (Tz. 7.1). Hier erweist sich das Fehlen verbindlicher globaler Datenschutznormen als ein Defizit, das nicht nur von den Datenschutzbehörden, sondern vor allem von den Regierungen angepackt werden muss (Tz. 2.3.1).
Einen Beitrag zur internationalen Bewusstmachung der Risiken der globalen Informationsgesellschaft für unsere “digitalen” Grund- und Menschenrechte leistet der Austausch zwischen Experten aus verschiedenen Ländern im Rahmen von internationalen Projekten. Das ULD beteiligt sich hierbei – mit finanzieller und ideeller Unterstützung der Europäischen Kommission – in mehreren Projekten zum Identitätsmanagement (Tzn. 8.2, 8.3), zum Meldedatenaustausch (Tz. 8.7) oder generell im Diskursprojekt “Privacy Open Space” (Tz. 8.8) und dem in den Wirkbetrieb überführten Zertifizierungsprojekt “EuroPriSe” (Tz. 8.9).
Der Europäischen Regulierung wird in Zukunft eine noch größere Bedeutung beim Datenschutz zukommen, nachdem die Zuständigkeiten der Europäischen Union (EU) erweitert und die Kompetenzen des Europäischen Parlamentes mit dem Lissabon-Abkommen ausgebaut wurden (Tz. 11.1). Der größte Nachholbedarf besteht insofern bei der Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz, die künftig voll dem Regime der EU unterfällt (Tz. 11.2). Der Datenschutzdiskurs kann sich daher nicht mehr auf die Landes- und die Bundesebene beschränken. Europa und oft viele weitere Beteiligte in der globalen Informationsgesellschaft nehmen direkt Einfluss auf die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger von Schleswig-Holstein. Dies bleibt sicher eine gewaltige Herausforderung für das ULD, für die Politik und letztlich für die Bevölkerung – im nächsten Jahr und für die kommenden Jahrzehnte.”
Der Tätigkeitsbericht kann im Internet aufgerufen bzw. heruntergeladen werden.




