www.LEGALIT.de - Beitragsseite
 
 
 

::: Das Recht der Informationstechnologien ::: 

Facebook Twitter Gplus LinkedIn E-mail RSS
 
 
formats

BKA-Daten-Verordnung tritt heute in Kraft

Ausgestellt am Juni 9th, 2010 vom

Am 9. Juni ist die BKA-Daten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet worden, nachdem ihr zuvor der Bundesrat in seiner Sitzung am 4. Juni 2010 die Zustimmung erteilt hatte.

Die BKA-Daten-Verordnung regelt Einzelheiten zu der Art der Daten, die beim Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Funktion als Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizeien der Länder in Dateien gespeichert werden dürfen.

Auch für die Dateien des polizeilichen Informationssystems INPOL, die als Verbunddateien im direkten Lese- und Schreibzugriff der Polizeien des Bundes und der Länder geführt werden, gelten diese Vorschriften. Zum INPOL gehört beispielsweise die Personenfahndungsdatei, aber auch zahlreiche weitere Dateien, darunter die Datei Gewalttäter Sport, die in ihrer Gesamtheit ein unerlässliches Hilfsmittel für die polizeiliche Arbeit darstellen.

Mit der BKA-Datenverordnung sind keine inhaltlichen Neuerungen verbunden. Sie sieht die Speicherung nur solcher Daten vor, die auch bislang schon auf Basis des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden durften.

Bundesminister Dr.Thomas de Maizière verwies aber auf die Bedeutung, die diese Verordnung für die Transparenz der polizeilichen Datenverarbeitung in Dateien des Bundeskriminalamts hat. Soweit nicht schon das BKA-Gesetz selbst die für bestimmte Kategorien von Dateien zulässigen Datenarten bestimmte, ergaben sich die zulässigen Datenarten bisher nur aus internen Verwaltungsvorschriften, den etwa 80 sogenannten Errichtungsanordnungen.

[Quelle: Mitteilung des BMI vom 06.06.2010]

 
© j.a.s. ::: live long and prosper!
credit