De-Mail: Gesetz in Kraft getreten
Gestern ist das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten (“De-Mail-Gesetz”) in Kraft getreten.
Interessierte Anbieter können nun beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter (“De-Mail-Provider”) beantragen.
Im Rahmen der Akkreditierung müssen alle künftigen De-Mail-Provider nachweisen, dass sie die durch das De-Mail-Gesetz geforderten Anforderungen an die organisatorische und technische Sicherheit erfüllen.
Jeder Anbieter, der diese Anforderungen erfüllt, kann sich als De-Mail-Provider akkreditieren lassen. Bis jetzt haben United Internet (GMX, WEB.DE), Mentana Claimsoft, die Deutsche Telekom AG und die Deutsche Post AG angekündigt, sich akkreditieren zu lassen.
[Quelle: Pressemitteilung des BMI vom 04.05.2011]
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