Facebook-Diskussion: Nichts ist so alt, wie die Zeitung von gestern…
Dass und warum ich von der Vorgehensweise des ULD in der causa facebook in rechtlicher (sowohl formell als auch materiell) und tatsächlicher Hinsicht nichts halte, habe (nicht nur) ich in den Wochen seit Beginn des “Weichert-Ultimatums” bereits wiederholt geäußert, in verschiedenen Beiträgen geschrieben und zuletzt auch in einer Vortragsveranstaltung erläutert.
Nun unterscheiden viele Meinungsinhaber und -repetitoren zu dem Thema u.a. leider weder zwischen “Facebook ist böse” und “Nutzer von Facebook-Features sind böse” noch zwischen “Was halte ich persönlich von Facebook?” und “Darf mir eine Datenschutzbehörde vorschreiben, was ich persönlich von Facebook zu halten habe?”
Womit die Diskussion des Ganzen nicht unerheblich erschwert wird, weil auf diese Weise viele Antworten auf Fragen gegeben werden, die sich gar nicht stellen.
Und natürlich gilt – wie bei jeder juristischen Streiterei – auch hier die Grundregel: “Gesetzeskenntnis schändet nicht!”
Die Regel wird allerdings regelmässig verletzt. Um die Dinge richtig beurteilen und die entsprechende Deutungshoheit für sich reklamieren zu können, reicht es vielen anscheinend, eine Ansicht* / Weltanschauung* / politische Überzeugung* / rechtliche Mission* zu haben (*=Nichtzutreffendes bitte streichen!), die als solches richtig und wertvoll ist. Mehr Begründungsaufwand muss nicht sein…
Vor diesem Hintergrund freut es mich natürlich schon ein bißchen, wenn auch andere Fachleute inzwischen gleicher Ansicht sind und daher die Tageszeitung der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel – die “Kieler Nachrichten” (KN) – auf Seite 1 heute (gleich unter der Meldung über den Tod von Steve Jobs) groß titelt:
“Facebook-Streit: Weicherts Vorgehen unzulässig?”
Das Blatt verrät auch, warum man da jetzt (nach etlichen Wochen, in denen man die öffentliche Diskussion zunächst sehr zurückhaltend begleitet hat) plötzlich doch große Zweifel hat:
“Landesdatenschützer Thilo Weichert hat im Kampf gegen Facebook womöglich seine Kompetenzen überschritten. Seine Drohung, Bußgelder gegen Webseiten-Betreiber zu verhängen, ist nach einem Rechtsgutachten von Bundestags-Juristen rechtlich nicht zulässig. Auch FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki bestreitet die Zuständigkeit.”
Der Chefliberale im SH-Landtag war bislang zwar nicht als Doyen des Datenschutz- bzw. Telemedienrechts Subjekt öffentlicher Wahrnehmung, ist aber bekanntlich im Hauptberuf ein Anwaltskollege und kennt sich von daher mit rechtlichen Zuständigkeiten bestens aus.
Warum sich allerdings auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages mit der Bußgeld-Befugnis der schleswig-holsteinischen Datenschutzbehörde beschäftigt, müßte mir beizeiten noch mal jemand näher bringen. Vielleicht herrscht dort etwas Unterbeschäftigung, seit man nicht mehr mit Doktorarbeiten von Angeordneten befasst wird…
Bemerkenswerter jedoch ist ein anderer Punkt – der auch den Titel dieses Beitrags erklärt:
Noch am letzten Wochenende (Ausgabe von Samstag, 01.10.2011) wurde auf der “Leitartikel-Seite” der KN – das ist die Seite 2 – ein Kommentar von Jan v. Schmidt-Phiseldeck zum Thema veröffentlicht.
Dort heißt es unter der Überschrift “Nur konsequent” (!) u.a.:
“Ist Thilo Weichert ein moderner Don Quichote? Nein: [...]. Weichert tut lediglich das, was von ihm erwartet wird, wenn auch – im Gegensatz zu seinen Kollegen im Bund und anderen Bundesländern – mit großer Entschlossenheit.”
Aha! Die anderen Datenschützer sind alle Luschen und “Don Weichert” ist in Wahrheit ein rechtschaffen(d)er “Dirty Thilo”, der endlich mal aufräumt.
In Ordnung, selbstverständlich kann man diese Meinung haben und vertreten. Ich teile sie nicht, was aber ja nichts macht. Entsprechendes gilt für die weiteren Ausführungen in dem Beitrag, die teils gedanklich recht schlicht, teils sachlich schlicht falsch sind.
Nicht ganz eine Woche später – nämlich heute (Ausgabe von Freitag, 07.10.2011) – folgt der aktuelle Redakteurs-Kommentar zur ULD-Anti-Facebook-Kampagne auf Seite 2 der KN. Diesmal unter dem Titel “Schlicht verhoben” (sic!).
Beim Verfasser Bodo Stade hört sich das nun deutlich weniger begeistert an:
“Doch der Kampf des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, das sich über Jahre einen guten Ruf erworben hat, droht mehr und mehr zu einem Ärgernis zu werden. [...]. Dass der Datenschützer [...] eine beispiellose Verunsicherung unter den Unternehmen in Kauf nahm, warf von vornherein ein schlechtes Licht auf die Aktion. Nun scheint sich Weichert endgültig verhoben zu haben. [...]. Geht es Weichert wirklich um die Sache und nicht um die Schlagzeilen, dann muß er endlich nachholen, was er bisher versäumte: Er muss sich Mitstreiter auf Bundesebene suchen.”
Man fragt sich, was in der Zeit zwischen diesen beiden Kommentaren Bedeutsames passiert ist, das insbesondere auch den Aufmacher auf der Titelseite erklären könnte. Tatsächlich eigentlich nichts.
Außer, dass das ULD in dieser Woche genau das getan hat, wofür Thilo Weichert letzte Woche noch via KN gelobt wurde. Nämlich den Versuch zu unternehmen, den Datenschutz nach seinem Verständnis “mit großer Entschlossenheit” durchzusetzen:
Die Behörde hat – genau wie zuvor angekündigt – die ersten Anhörungsschreiben verschickt. Eines davon allerdings auch an die Staatskanzlei. Vielleicht war das der Fehler.
Oder war es doch die Tatsache, dass inzwischen “Bundestags-Juristen” etwas geschrieben haben oder Herr Kubicki etwas gesagt hat?
Man weiß es nicht, kann nur vermuten…
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