Die Diskussion um den Facebook-Like-Button: Alter Wein in neuen Schläuchen…
Henning Tillmann erläutert und demonstriert anhand eines konkreten Anwendungsbeispiels aus Anlaß der gestrigen “Facebook-Anhörung” im Bundestags-Unterausschuss “Neue Medien” anschaulich, warum das durch das ULD im Hinblick auf die sog. Like-Buttons “entdeckte” Datenschutzproblem erstens nicht neu und zweitens nicht auf Facebook beschränkt ist:
“Die oben angezeigte Grafik läuft auf dem Server tilli.me und legt auf drei verschiedene Arten Bewegungsprofile an. Wohl gemerkt: Es handelt sich hierbei um eine Grafik! Die Datensätze werden anhand der IP-Adresse, einer einzigartigen Computerkennung (Cookie) und eines Nicknames erhoben. Das letzte Beispiel soll somit das Verhalten eines Social Networks andeuten. [...].
Konsequenterweise müsste auch jede Grafik, jede Werbeanzeige [...] erst per Opt-In des Besuchers bzw. der Besucherin aktiviert werden. Werden beispielsweise Google AdWords eingebunden, werden ebenfalls IP und Identifikationsmerkmale (Cookies) an Google übertragen, die u. U. mit einem eingeloggten Google-Konto abgeglichen werden können. Da frage ich mich: Warum soll dies bei Facebook untersagt werden, bei Google aber nicht? Und wie sieht es mit Einbindung von YouTube-Videos oder Flickr-Bildergalerien aus? Bei beiden werden ebenfalls per Skripte fremde Serverinhalte eingebunden, die ein Bewegungsprofil ermöglichen. Konsequenterweise müsste auch dies nur per Opt-In, also Zwei-Klick-Lösung eingebunden werden.”
2 Responses to Die Diskussion um den Facebook-Like-Button: Alter Wein in neuen Schläuchen…
Hinterlasse eine Antwort Antworten abbrechen
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Themen
Archiv
Schlagwörter
Abmahnkosten Abmahnung AGB Arbeitnehmerdatenschutz BDSG Betriebsrat BGH Blogs & Foren eBay & Co. eMail Facebook Fanpage Filesharing Geodaten Gezwitscher google Haftung Hardware Insight Internetprovider kiel Kostenerstattung Like-Button Microblogging Mobilfunk Multimedia Netzwerk/(W)LAN Personalrat Rückgaberecht schleswig-holstein SDP legal Seminare/Vorträge Social Plugins Software street view Störerhaftung Telefax TMG tweets Twitter ULD Verbraucherschutz Wettbewerbsverstoss WLAN Youtube & Co.LEGALIT.de…
...ist ein Projekt von Jan A. Strunk, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht & Fachanwalt für Arbeitsrecht. Partner bei STRUNK DIRKS + PARTNER Rechtsanwälte - Kanzlei für Wirtschaft & Arbeit, IT und Medien in Kiel.
SDP legal- Ein weiterer Fachanwalt fuer IT-Recht bei SDP!
- Kein „Google-Fernsehen“ in Deutschland: Neuer Webdienst benoetigt in Deutschland wohl Rundfunklizenz
- Schwangerschaftsvertretung fuer Rechtsanwaeltin Nina Diercks
- Vortrag in Neumuenster zur Nutzung von Social Media in Unternehmen
- Seminar zur Betriebsratsarbeit in Kiel
Ansicht





[...] Auffassung zustimmen: werning.com, pfannenwender.de, wirtschaftsfaktor-sprache.de, pottblog.de, legalit.de und eine Reihe anderer [...]
[...] LEGALIT.de [...]