Neues aus “Schulda”: Fragen ueber Fragen…
In Sachen “Schulrechner-Überwachung” (siehe Beitrag: “Die Schule – ein (informations-)grundrechtsfreier Raum?”) ist Swen Wacker vom Landesblog noch erstaunter als ich und kommentiert:
“Wenn man sich den Vertrag durchliest, dann kommt man aus dem Wundern nicht mehr raus. So was habe ich in fast 30 Jahren Verwaltungserfahrung noch nicht gesehen, nicht für möglich gehalten.”
Er hat deshalb heute das schleswig-holsteinische Kultusministerium und – wohl nachrichtlich – das ULD angeschrieben und dabei ein paar Fragen gestellt:
“Ich möchte gern wissen,
- ob der Vertrag so beschlossen wurde und umgesetzt werden soll,
- ob das beschriebene Verfahren in Schleswig-Holstein mitbestimmungs-, personal- und dienstrechtlich möglich ist,
- ob die betroffenen Personalräte und die Schulträger eingebunden worden sind,
- ob die privaten Schulträger dem Verfahren zugestimmt haben,
- ob die Vorgaben nach § 6 Nr. 1 schon umgesetzt worden sind,
- ob der „Ansprechpartner“ nach § 6 Nr. 6 schon benannt wurde und wie er/sie auf die Aufgabe vorbereitet wurde,
- wie die „Abhilfe“ nach § 6 Nr. 6 konkret aussehen soll,
- ob die auf der Hand liegenden datenschutzrechtlichen und datenschutztechnischen Fragen mit dem ULD und innerhalb der Landesregierung und mit welchem Ergebnis erörtert worden sind,
- was die Software durchsuchen soll und wem sie welche Ergebnisse meldet,
- nach welchem Modus Schulen ausgewählt werden sollen,
- wie hoch die bisherige Vergütung (§ 5 Nr. 1) lag,
- mit welcher Begründung die Vergütung von 7.300.000 Euro für das Jahr 2011 auf 9.000.000 EUR für das Jahr 2014 steigt (§ 5 Absatz 1), prognostiziert doch der Schulbericht 2009 des LRH einen Rückgang der Schülerzahlen an den allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2014/15 um -11,3% (gegenüber 2008/09),
- mit welcher Begründung auf Rückforderungen gegenüber den Rechteinhabern verzichtet worden ist,
- weshalb es der Landesregierung angezeigt erscheint, für private Unternehmen diese Aufgaben zu übernehmen,
- schließlich, ob der Vertrag der Hausspitze (Minister, Staatssekretär) zur Billigung oder Kenntnisnahme vorgelegen hat.”
Ich bin schon sehr gespannt auf die Antwort des Ministeriums…
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