Gestern fand im Kieler Schloß der traditionelle Neujahrsempfang der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kiel statt.
Das Thema Datenschutz nahm dabei naturgemäß keinen wesentlichen Platz in den Redebeiträgen der Veranstaltung ein.
Allerdings widmete sich IHK-Präsident Klaus-Hinrich Vater in seiner Ansprache ausführlich dem ULD bzw. dessen Leiter im Zusammenhang mit den aktuellen aufsichtsrechtlichen Aktivitäten der schleswig-holsteinischen Datenschutzbehörde:
„Dr. Thilo Weichert führt einen missionarischen Feldzug gegen Facebook und schickt sich an, der Don Quijote des Internet-Zeitalters zu werden. Dazu wollen wir erst einmal gar nichts weiter anmerken. [...]. Was aber nicht angehen kann, ist die Tatsache, dass Herr Dr. Weichert diesen Kampf auf dem Rücken der schleswig-holsteinischen Unternehmen führt. Diesen erheblichen Wettbewerbsnachteil können und wollen wir nicht akzeptieren. [...].
Klar ist, dass Internet-Innovationen zeitgemäße Gesetze benötigen. Aber bitte nicht gleich das Kind mit dem Bade ausschütten und das ganze Internet verbieten. Das sind keine Phantasien von mir, denn der gute Mann hat bereits Google, Amazon und ebay auf seinem Zettel.
An die Politik sei die Frage erlaubt, wieso Herr Weichert über 44 Mitarbeiter verfügt, wie seiner Homepage zu entnehmen ist. Das sind deutlich mehr, als andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft für diese Aufgabe in Gänze abstellen. Soll von unserem kleinen Bundesland aus die Internet-Welt neu geordnet werden?
Wir werden jedenfalls nicht akzeptieren, dass Herr Dr. Weichert einen Keil zwischen die Wirtschaft und den Datenschutz treibt. Der Datenschutz ist für unsere Unternehmen von erheblichem Wert. Dazu gehören jedoch verlässliche Rahmenbedingungen und keine wie auch immer gearteten Alleingänge.“
Der so gescholtenene bewies Medienkompetenz und reagierte postwendend mit einer Pressemitteilung, die unmittelbar im Anschluß an die Vater-Rede noch während der Veranstaltung veröffentlicht wurde.
Seine Sicht der Dinge:
„Wenn von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben einer anderen öffentlichen Stelle als missionarischer Feldzug wahrgenommen wird, ist das verwunderlich, erst recht, wenn diese Wahrnehmung auf falschen Daten basiert. Das ULD schont die schleswig-holsteinischen Unternehmen bei der Klärung der Frage, dass Fanpages und „Gefällt mir“-Buttons von Facebook gegen den Datenschutz verstoßen. Dies wurde von uns schon mehrfach dargelegt. Dass sich die IHK dieser Klärung bisher verweigerte, muss nicht als wirtschaftsfreundliches Verhalten interpretiert werden.
Falsch ist, dass es bei mir einen Zettel gäbe, auf dem die Namen „Google, Amazon und ebay“ stehen. Richtig ist, dass sich das ULD intensiv mit Angeboten von Google, u. a. Street View und Analytics, auseinandersetzte und –setzt, und dass dabei gegenüber diesem „Global Player“ von den deutschen Datenschutzbehörden massive Datenschutzverbesserungen durchgesetzt werden konnten.
Richtig ist, dass das ULD derzeit knapp 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, von denen jedoch nur 25 über den Landeshaushalt finanziert werden. Die übrigen Stellen werden haushaltsneutral vorrangig über das Durchführen von wissenschaftlichen Projekten, über Gutachtenerstellung, über Datenschutzaudits und über die Zertifizierung von Produkten finanziert. Mit 25 haushaltsfinanzierten Stellen befindet sich das ULD im Vergleich zu anderen Datenschutzbehörden in Deutschland im Mittelfeld.
Das ULD will die Internet-Welt nicht neu ordnen; dies sollten die Parlamente als Gesetzgeber tun. Das ULD ist aber für die Beachtung der Datenschutzgesetze durch Stellen in „unserem kleinen Bundesland“ zuständig; diese Aufgabe nehmen wir ernst.
Einen Keil zwischen die Wirtschaft und den Datenschutz treibt nicht das ULD, sondern wohl eher eine andere öffentliche Körperschaft im Lande, die damit beiden Seiten keinen guten Dienst erweist. Das ULD betreibt bei seinem Vorgehen zu Social Communities keinen Alleingang, sondern wird von den Datenschutzbehörden bundesweit unterstützt.
Herr Vater sollte Schleswig-Holstein nicht kleiner machen als es ist, sondern besser Datenschutz als ein Marktkriterium erkennen, mit dem auf dem Weltmarkt ein großes Geschäft gemacht werden kann – und mit dem zugleich Grundrechte geschützt werden. Vielleicht sollte er sich daran erinnern, wie in den 70er und 80er Jahren die Ökologiebewegung gescholten wurde, und dann betrachten, welche wirtschaftliche Relevanz Umwelttechnologien heute haben.“
Vor allem für den Hinweis auf die Vermarktungschancen des 2-in-1-Produkts “gewinnmaximierender und grundrechtsschützender Datenschutz” wird ihm der IHK-Präsident bestimmt dankbar sein.
Ich persönlich habe ja eher den Eindruck, dass die Unternehmen, die am Datenschutz verdienen, nicht zwingend dieselben sind, die ihn (nur) praktizieren sollen. Was natürlich kein anerkennenswerter Grund wäre, es deshalb zu lassen.
Aber zumindest einer, es nicht so gerne zu tun. Und schon gar nicht in den Fällen, in denen einem Unternehmer schon die grundsätzliche Sinnhaftigkeit einer Maßnahme nicht vermittelbar ist.
Noch etwas: Die Aussage “Das ULD schont die schleswig-holsteinischen Unternehmen bei der Klärung der Frage, dass Fanpages und „Gefällt mir“-Buttons von Facebook gegen den Datenschutz verstoßen” soll bitte niemand so verstehen, dass tatsächlich noch kein Unternehmen aus Schleswig-Holstein durch das ULD konkret in Anspruch genommen worden wäre. Dann wäre sie nämlich schlicht falsch!
to be continued…
[Quelle: Pressemitteilung des ULD vom 12.01.2012]








