Studie zur Nutzung sozialer Medien veröffentlicht: „Transparenz, Partizipation, Kollaboration – Web. 2.0 für die öffentliche Verwaltung“
Über Nutzen und Kosten von sozialen Netzwerken lässt sich seit ihrer Entstehung trefflich streiten. Interaktive Plattformen wie Facebook, Twitter und Co. bieten immer neue Kommunikationsmöglichkeiten, die aus dem Alltag vieler kaum wegzudenken sind. Trotzdem gilt es Regeln zu beachten, die für einzelne Medien zuweilen schwer durchschaubar sind.
Abhilfe schaffen will die neue Publikation des Lorenz-von-Stein-Instituts für Verwaltungswissenschaften, die heute erschienen ist. Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) und die IHK zu Kiel stellten das Buch mit seinen Forschungsergebnissen in einer gemeinsamen Pressekonferenz den Medien vor. Die CAU und die IHK verbindet ein Kooperationsvertrag.
Unter dem Titel „Transparenz, Partizipation, Kollaboration – Web. 2.0 für die öffentliche Verwaltung“ kommen die Autoren unter anderem zu dem Fazit, dass die Nutzung sozialer Medien durch Verwaltung und Unternehmen rechtlich zulässig und empfehlenswert ist.
„Damit widerlegen wir die Auffassung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, wonach der Betrieb so genannter Fanpages gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt“, erklärt der Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Dr. Sönke E. Schulz, der das Buch gemeinsam mit Professor Utz Schliesky vom Lorenz-von-Stein-Institut herausgegeben hat.
Schulz: „Selbstverständlich trifft die öffentliche Verwaltung eine besondere Verantwortung bei der Nutzung privater Dienste im Internet. Dies bedingt jedoch keinen vollständigen Verzicht. Vielmehr muss das konkrete Verhalten ‚im Netz’ am bestehenden Rechtsrahmen ausgerichtet werden. Daher geben wir auch praxisnahe Handlungsempfehlungen für den Web 2.0-Einsatz in der öffentlichen Verwaltung, die gut verständlich und leicht umsetzbar sind.“
Die Empfehlungen können zum Beispiel dafür genutzt werden, individuelle, auf einzelne Einrichtungen abgestimmte Richtlinien zu entwickeln, wonach der Umgang mit sozialen Netzwerken für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klar geregelt werden kann. „Dabei geht es zum Beispiel um dienst- und arbeitsrechtliche Grundsätze wie die Wahrung von Betriebsgeheimnissen oder die Nutzung von privaten Accounts“, so Schulz weiter.
Damit richtet die Publikation den Blick in die Zukunft und gibt Lösungen an die Hand, wie öffentliche Verwaltungen von den Vorteilen des Web 2.0 profitieren können.
„Eine moderne Verwaltungslandschaft ist auch für die Wirtschaft im Lande ein Standortfaktor. Gleichzeitig setzt das Buch ein wichtiges Signal für die Unternehmen in Schleswig-Holstein: Es geht eben doch“, sagt Tina Möller, Rechtsreferentin der IHK Kiel.
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