Buch zum “Web 2.0 für die öffentliche Verwaltung”: Weichert sieht keine seriöse Auseinandersetzung mit dem Datenschutz
Da hat er aber äußerst zügig gelesen, der schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für den Datenschutz:
Erst vorgestern haben die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Kiel und das Lorenz-von-Stein-Institut der Christian-Albrechts-Universität (CAU) zu Kiel das Buch „Transparenz, Partizipation, Kollaboration – Web 2.0 für die öffentliche Verwaltung“ (Hrsg. Sönke Ernst Schulz/Utz Schliesky) öffentlich vorgestellt.
Und die Bewerbung des Werks mit den Aussagen, es räume die Bahn frei für Web 2.0 in Schleswig-Holstein und widerlege die Auffassung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), wonach der Betrieb so genannter Fanpages gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt, hat Dr. Thilo Weichert selbstverständlich nicht gefallen.
Seine Sicht nach zwischenzeitlichem Schnellstudium des Buchs:
„Wenn ein derartiges Werk mit einem derartigen Anspruch verfasst und veröffentlicht wird, dann ist eine seriösere Auseinandersetzung mit dem Datenschutzrecht zu wünschen.
Nicht nur, dass der Inhalt des Buchs inhaltlich im Widerspruch steht zu dem, wie hierfür geworben wird.
Die vorgetragenen rechtlichen Argumente sind einfach zu widerlegen, ja widerlegen sich teilweise selbst.
Auf dieses Gutachten können sich IHK und Staatskanzlei nicht ernsthaft stützen.“
Näheres zur Kritik von Thilo Weichert findet sich in seiner Besprechung des Buchkapitels zu Facebook-Fanpages.
Fazit dort:
Die Autoren erweisen ihren Auftraggebern einen Bärendienst und tun dem Datenschutz unfreiwillig einen Gefallen, indem sie ihre eigenen rechtlichen Argumente ad absurdum führen, so dass sich die Richtigkeit der Argumente der Datenschutzbehörden aufdrängt. Jedenfalls kann von einem „Widerlegen“ der Auffassung des ULD keine Rede sein.
Nun ja. Der Vorwurf mit dem “Bärendienst” stammt ursprünglich eigentlich genau aus der anderen Ecke.
Und den Schluß, aus der Tatsache, dass jemand Unsinn erzählt, dränge sich auf, dass deshalb die Gegenansicht richtig ist, halte ich nicht nur unter dem Aspekt mangelnder Logik für angreifbar.
So ein bißchen mutet die ganze – argumentativ erkennbar mit heißer Nadel gestrickte und recht reflexhafte - Replik wie etwas an, was die Briten wohl mit “the pot calling the kettle black” charakterisieren würden…
[Quelle: Pressemitteilung des ULD vom 22.02.2012]
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