LAG Kiel: Arbeitgeber muss PC für Betriebsratsarbeit zur Verfügung stellen
Themen: Arbeit & IT, Betriebsrat, Multimedia, Personalrat, Rechtsprechung, Telekommunikation
Man sollte es mittlerweile kaum (noch) für möglich halten, aber das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte jüngst tatsächlich (Beschluss vom 27.01.2010 - Az: 3 TaBV 31/09) hierüber zu entschieden:
Ein Betriebsrat kann zur Ausübung seiner Aufgaben vom Arbeitgeber einen PC nebst Zubehör verlangen, wenn dieser selbst beim Umgang mit dem Betriebsrat jedenfalls teilweise EDV nutzt.





