::: Das Recht der Informationstechnologien ::: 

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Archiv von die ‘Haftung’ Kategorie:


Ist sich auch das ULD plötzlich nicht mehr ganz sicher…

Ausgestellt am Dezember 12th, 2011 vom

…über die eigene Bußgeld-Zuständigkeit? Sowohl die Antworten zu den FAQ des ULD zur Facebook-Thematik (Heutiger Stand: Die Fassung vom 07.09.2011) als auch die sonstigen öffentlichen Äußerungen der Behördenvertreter lassen bisher keinen Zweifel daran, dass man selbstverständlich zum Erlaß von Bußgeldbescheiden bei datenschutzrechtlich relevanten TMG-Verstößen ermächtigt ist. Ebenso wie einige Anwaltskollegen vertrete ich hierzu seit geraumer Zeit eine andere Auffassung. Der

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Die Düsseldorfer Krux – Oder: Warum es nach wie vor wichtig ist, Latein gelernt zu haben!

Ausgestellt am Dezember 9th, 2011 vom

Ja, natürlich ist die Überschrift provokativ. Und eigentlich geht es auch gar nicht um Kenntnisse der Sprache, sondern um diejenige der “guten alten” Rechtsgrundsätze und -termini, die sehr häufig in eben jener schönen antiken romanischen Sprache dokumentiert sind – und bis vor einiger Zeit auch noch zum Handwerkszeug vernünftig ausgebildeter Juristen gehörten. Einer davon bezieht sich auf die Unterscheidung zwischen

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BGH: Grundsätze zur Haftung des Admin-C für Rechtsverletzungen durch den Domain-Namen

Ausgestellt am November 11th, 2011 vom

Der Bundesgerichtshof hat am vergangenen Mittwoch in einer wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung mit Spannung erwarteten Entscheidung (Urteil vom 9. November 2011 Az.: I ZR 150/09 – Basler Haarkosmetik) Grundsätze dazu aufgestellt, unter welchen Voraussetzungen der bei der Registrierung eines Domainnamens zu benennende administrative Ansprechpartner (sog. Admin-C) in Anspruch genommen werden kann, wenn der registrierte Domainname Rechte Dritter verletzt. Die Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht,

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Verheerende Zustände: Datenleck bei Psychatrie-Daten existiert offenbar schon seit Jahren

Ausgestellt am November 7th, 2011 vom

Der heutige Kontrollbesuch von drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bei der Rebus gGmbH bzw. der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. hat ein vernichtendes Fazit der Überprüfung erbracht: Das in den letzten Tagen öffentlich bekannt gewordene Datenleck mit über 3.000 hochsensiblen Psychiatriedatensätzen ist nach Einschätzung der Datenschützer durch eine seit langem bestehende Kombination von schwerwiegenden organisatorischen Mängeln

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Eindaemmung von Abmahnungen im Internethandel durch neues Gesetz? In dieser Form ein fragwuerdiger Vorstoss!

Ausgestellt am November 4th, 2011 vom

shz.de, das Online-Portal des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags hat sich mit den gestern öffentlich verkündeten Plänen von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, mit Hilfe einer gesetzlichen Neuregelung “wirtschaftsschädigende Praktiken im Internethandel” durch (unberechtigte?) Abmahnungen von “Wettbewerbsverstößen im Bagatellbereich” einzudämmen, in einem Online-Beitrag befasst. Durch die Ministerin entworfenes Szenario: Es gibt viele rechtliche Regeln, kleine Unternehmen und StartUps können sich keinen Anwalt leisten, machen deshalb kleine

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Neues aus “Schulda”: Fragen über Fragen…

Ausgestellt am November 1st, 2011 vom

In Sachen “Schulrechner-Überwachung” (siehe Beitrag: “Die Schule – ein (informations-)grundrechtsfreier Raum?”)  ist Swen Wacker vom Landesblog noch erstaunter als ich und kommentiert: “Wenn man sich den Vertrag durchliest, dann kommt man aus dem Wundern nicht mehr raus. So was habe ich in fast 30 Jahren Verwaltungserfahrung noch nicht gesehen, nicht für möglich gehalten.” Er hat deshalb heute das schleswig-holsteinische Kultusministerium

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Die Schule – ein (informations-)grundrechtsfreier Raum?

Ausgestellt am Oktober 31st, 2011 vom

Das staatliche “Rechner-Ausspionieren” ist ja zur Zeit ein hochaktuelles Thema. Und von den Befürwortern und Schönrednern faktisch uneingeschränkter Zugriffe auf das Privatleben der Bürger wird in der Regel – wahlweise oder kumuliert – das Terrorismus- oder das OK-Argument (Kampf gegen die organisierte Kriminalität) zur allein ausreichenden Rechtfertigung geliefert. Tatsächlich allerdings hat der Staat – hier in Person der Kultusminister der

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