BVerfG: Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
Themen: Datenschutz, Gesetzgebung, IT-Sicherheit, IT-Strafrecht, Internetprovider, Onlinerecht, Persönlichkeitsrechte, Rechtsprechung, Telekommunikation
Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute seine mit Spannung erwartete Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung verkündet.
Das Gericht hat dabei zwar die gegenwärtige Regelung mit unzweideutigen Worten für nichtig erklärt und mit klaren “Hausaufgaben” an die Legislative zurückgereicht. Grundsätzlich hält es die Vorratsdatenspeicherung jedoch keineswegs für unzulässig.
Auf seiten der Gesetzgeber wird man sich daher für die ausführliche Bedienungsanleitung zur Erschaffung staats- und grundrechtlich unbedenklicher Speicher-Gesetze freundlich bedanken - und das Vorhaben im zweiten Anlauf dann “verfassungsgerichtssicher” in Form bringen.
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