Seit gestern – und der Expertenrunde in Berlin – wissen wir also: Schleswig-Holsteins Landesdatenschutzbeauftragter Thilo Weichert wird in Sachen Facebook gegen die “nichtöffentlichen Stellen” keine Bußgelder verhängen, sondern will Untersagungsverfügungen aussprechen. Und sich dann ggf. nicht vor dem Amtsgericht sondern vor dem Verwaltungsgericht streiten. Damit umschifft er natürlich schon mal von vornherein eine der zahlreichen Klippen, an denen die Rechtsauffassung
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