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Archiv von die ‘Zeitschriftenbeiträge’ Kategorie:


Datensicherheit vs. Datenschutz: Beschäftigtendatenschutz am Beispiel des Einsatzes der Kassensoftware „LossPrevention“

Ausgestellt am August 26th, 2011 vom

In einem Beitrag für die August-Ausgabe 2011 der Fachzeitschrift “Computer und Arbeit” stelle ich am Beispiel der Kassensystem-Auswertungs-Software “Loss Prevention” die grundsätzlichen datenschutz- und mitbestimmungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Data Loss Prevention (DLP)-Tools im Überblick dar. Der Beitrag ist auch als PDF-Datei abrufbar. —————————————————– Datensicherheit versus Datenschutz Beschäftigtendatenschutz am Beispiel des Einsatzes der Kassensoftware „LossPrevention“ In Zeiten wie diesen,

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Mitbestimmung bei der IKT-Nutzung im Unternehmen: Wer hat das Sagen?

Ausgestellt am Januar 12th, 2011 vom

In der Dezember-Ausgabe 2010 der Fachzeitschrift ”Computer und Arbeit“ ist ein Beitrag von mir erschienen, in dem es um die Kompetenzabgrenzung zwischen Gesamtbetriebsrat und örtlichem Betriebsrat beim betriebsverfassungsrechtlichen Dialog mit dem Arbeitgeber über die Einführung von betrieblichen IKT- Einrichtungen geht. Hier auf legalit.de gibt es das Autoren-Original zum Nachlesen: Mitbestimmungsrechtliche Auseinandersetzungen kreisen häufig bereits um die grundsätzliche Frage, ob bestimmte Pläne des Arbeitgebers überhaupt ein

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Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Nutzung betrieblicher Informations- und Kommunikationstechnologie

Ausgestellt am Juli 16th, 2010 vom

In einem Beitrag für die aktuelle Doppelausgabe Juli/August 2010 der Fachzeitschrift “Computer und Arbeit“ befasse ich mich mit den Grundlagen und Voraussetzungen sowie der Ausübung der Mitbestimmung durch die Interessenvertretung bei der Einführung und Änderung von IT im Unternehmen: Hier auf LEGALIT.de gibt es das Autoren-Original im Volltext nachzulesen: Der betriebliche Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) hat mittlerweile faktisch in allen

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E-Mail-Archivierung im Unternehmen

Ausgestellt am März 5th, 2010 vom

 [Beitrag erschienen im EEP-Journal, April 2010] Gemessen an der praktischen Bedeutung, die der E-Mail im Geschäftsalltag längst zukommt, werden die rechtlichen Auswirkungen und Problemstellungen ihrer alltäglichen Verwendung im Unternehmen noch deutlich unterschätzt, in der Praxis jedenfalls oft erstaunlich nachlässig behandelt. Dies beginnt bereits bei der häufig anzutreffenden Einschätzung der E-Mail als rechtlich eher  unverbindliches Kommunikationsmedium – was falsch ist, weil

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“Unternehmen haften für ihre Rechner”: Unzureichender Virenschutz ist nicht nur ein technisches Problem…

Ausgestellt am März 4th, 2010 vom

 [Beitrag erschienen im EEP-Journal, April 2010] Unternehmensdaten und die Funktionsfähigkeit des betrieblichen IKT-System sind ständige potenzielle Opfer einer unübersehbaren Zahl unterschiedlichster Schadprogramme, die u.a. auf die Vernichtung von Daten und Ausspähung von Passwörtern ausgerichtet und geeignet sind, erhebliche Schäden zu verursachen. So weit ist das ist mittlerweile unternehmerisches Allgemeinwissen… Auch wenn das entsprechende Risikopotenzial – meist in Abhängigkeit von Größe

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Internetzugang für den Betriebsrat: Ermessen oder doch nicht?

Ausgestellt am Juli 17th, 2009 vom

Der Internetzugang für Interessenvertretungen ist selbst im Jahr 2009 (noch) kein Sachmittel, über das sich das Streiten der Betriebsparteien inzwischen erledigt hätte. Es gibt Arbeitgeber, die sich gern des Internet bedienen, um sich zielgruppenadäqat als “hipp” und fortschrittlich darzustellen, das gleiche Medium trotz seiner zwischenzeitlichen gesetzlichen Verankerung etwa im BetrVG jedoch keineswegs als selbstverständliche Informationsquelle auch für den Betriebsrat akzeptieren.

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Software-Deinstallation als arbeitsvertragliche Pflichtverletzung?

Ausgestellt am Februar 16th, 2009 vom

Probleme bei der Überlassung von IKT-Geräten an Mitarbeiter ergeben sich häufig im Zusammenhang mit dem Umfang der Rechte und Pflichten bei der Nutzung, mitunter auch bei Fragen des Schadensersatzes. So etwa, wenn es darum geht, wer für Beschädigungen, Verlust oder übermäßige Kosten aufzukommen hat. Dass jedoch ein Arbeitnehmer das Betriebsmittel unstreitig vollständig, rechtzeitig und unbeschädigt zurückgibt und der Arbeitgeber ihm

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