Dass Tageszeitungen ein Impressum haben müssen, ist allgemein bekannt. Weniger schon, was genau darin aufgeführt sein muss – und richtig schwierig wird es zuweilen, wenn sich die Frage stellt: Welche anderen Veröffentlichungen brauchen denn eigentlich auch so etwas? Wie sieht es z.B. mit betriebsbezogenen Publikationen von Interessenvertretungen aus? In einem Beitrag für die Januar-Ausgabe 2009 der Fachzeitschrift “Computer und Arbeit”(CuA)
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