Auf JurPC ist heute die aktuelle zweite Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 24.03.2011 – Az.: VII ZR 111/10) veröffentlicht worden, die sich letztinstanzlich mit der Kündigung eines Vertrages über die Erstellung und Betreuung einer Internetpräsenz befaßt. Es ging einmal mehr um die Verträge der Firma Euroweb, die auch Gegenstand meiner anwaltlichen Beratungspraxis und Thema entsprechender gerichtlicher Auseinandersetzungen für Mandanten waren.
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