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	<description>::: Das Recht der Informationstechnologien :::</description>
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		<title>IHK Kiel vs. ULD: &#8220;Gro&#223;es Kino&#8221; beim Neujahrsempfang&#8230;</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 11:10:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kielanwalt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Gestern fand im Kieler Schlo&#223; der traditionelle Neujahrsempfang der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kiel statt. Das Thema Datenschutz nahm dabei  naturgem&#228;&#223; keinen wesentlichen Platz in den Redebeitr&#228;gen der Veranstaltung ein. Allerdings widmete sich IHK-Pr&#228;sident Klaus-Hinrich Vater in seiner Ansprache ausf&#252;hrlich dem ULD bzw. dessen Leiter im Zusammenhang mit den aktuellen aufsichtsrechtlichen Aktivit&#228;ten der schleswig-holsteinischen Datenschutzbeh&#246;rde: &#160; „Dr. Thilo Weichert f&#252;hrt<a href="http://blawg.legalit.de/2012/01/13/ihk-kiel-vs-uld-groses-kino-beim-neujahrsempfang/"> <br /><br /> Weiterlesen…</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern fand im Kieler Schlo&#223; der traditionelle Neujahrsempfang der <a title="IHK Kiel via legalit.de" href="http://www.ihk-schleswig-holstein.de/servicemarken/regionales/ihk_kiel12955/744504/ihk_kiel12955_index.html" target="_blank">Industrie- und Handelskammer (IHK) Kiel</a> statt.</p>
<p>Das Thema Datenschutz nahm dabei  naturgem&#228;&#223; keinen wesentlichen Platz in den Redebeitr&#228;gen der Veranstaltung ein.</p>
<p>Allerdings widmete sich IHK-Pr&#228;sident<em> Klaus-Hinrich Vater</em> in seiner Ansprache ausf&#252;hrlich dem ULD bzw. dessen Leiter im Zusammenhang mit den aktuellen aufsichtsrechtlichen Aktivit&#228;ten der schleswig-holsteinischen Datenschutzbeh&#246;rde:</p>
<p><span id="more-3142"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<blockquote><p>„Dr. Thilo Weichert f&#252;hrt einen missionarischen Feldzug gegen Facebook und schickt sich an, der Don Quijote des Internet-Zeitalters zu werden. Dazu wollen wir erst einmal gar nichts weiter anmerken. [...]. Was aber nicht angehen kann, ist die Tatsache, dass Herr Dr. Weichert diesen Kampf auf dem R&#252;cken der schleswig-holsteinischen Unternehmen f&#252;hrt. Diesen erheblichen Wettbewerbsnachteil k&#246;nnen und wollen wir nicht akzeptieren. [...].</p>
<p>Klar ist, dass Internet-Innovationen zeitgem&#228;&#223;e Gesetze ben&#246;tigen. Aber bitte nicht gleich das Kind mit dem Bade aussch&#252;tten und das ganze Internet verbieten. Das sind keine Phantasien von mir, denn der gute Mann hat bereits Google, Amazon und ebay auf seinem Zettel.</p>
<p>An die Politik sei die Frage erlaubt, wieso Herr Weichert &#252;ber 44 Mitarbeiter verf&#252;gt, wie seiner Homepage zu entnehmen ist. Das sind deutlich mehr, als andere Mitgliedsstaaten der Europ&#228;ischen Gemeinschaft f&#252;r diese Aufgabe in G&#228;nze abstellen. Soll von unserem kleinen Bundesland aus die Internet-Welt neu geordnet werden?</p>
<p>Wir werden jedenfalls nicht akzeptieren, dass Herr Dr. Weichert einen Keil zwischen die Wirtschaft und den Datenschutz treibt. Der Datenschutz ist f&#252;r unsere Unternehmen von erheblichem Wert. Dazu geh&#246;ren jedoch verl&#228;ssliche Rahmenbedingungen und keine wie auch immer gearteten Alleing&#228;nge.“</p></blockquote>
<p>Der so gescholtenene bewies Medienkompetenz und reagierte postwendend mit einer Pressemitteilung, die unmittelbar im Anschlu&#223; an die Vater-Rede noch w&#228;hrend der Veranstaltung ver&#246;ffentlicht wurde.</p>
<p>Seine Sicht der Dinge:</p>
<blockquote><p>„Wenn von einer &#246;ffentlich-rechtlichen K&#246;rperschaft die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben einer anderen &#246;ffentlichen Stelle als missionarischer Feldzug wahrgenommen wird, ist das verwunderlich, erst recht, wenn diese Wahrnehmung auf falschen Daten basiert. Das ULD schont die schleswig-holsteinischen Unternehmen bei der Kl&#228;rung der Frage, dass Fanpages und „Gef&#228;llt mir“-Buttons von Facebook gegen den Datenschutz versto&#223;en. Dies wurde von uns schon mehrfach dargelegt. Dass sich die IHK dieser Kl&#228;rung bisher verweigerte, muss nicht als wirtschaftsfreundliches Verhalten interpretiert werden.</p>
<p>Falsch ist, dass es bei mir einen Zettel g&#228;be, auf dem die Namen „Google, Amazon und ebay“ stehen. Richtig ist, dass sich das ULD intensiv mit Angeboten von Google, u. a. Street View und Analytics, auseinandersetzte und –setzt, und dass dabei gegen&#252;ber diesem „Global Player“ von den deutschen Datenschutzbeh&#246;rden massive Datenschutzverbesserungen durchgesetzt werden konnten.</p>
<p>Richtig ist, dass das ULD derzeit knapp 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, von denen jedoch nur 25 &#252;ber den Landeshaushalt finanziert werden. Die &#252;brigen Stellen werden haushaltsneutral vorrangig &#252;ber das Durchf&#252;hren von wissenschaftlichen Projekten, &#252;ber Gutachtenerstellung, &#252;ber Datenschutzaudits und &#252;ber die Zertifizierung von Produkten finanziert. Mit 25 haushaltsfinanzierten Stellen befindet sich das ULD im Vergleich zu anderen Datenschutzbeh&#246;rden in Deutschland im Mittelfeld.</p>
<p>Das ULD will die Internet-Welt nicht neu ordnen; dies sollten die Parlamente als Gesetzgeber tun. Das ULD ist aber f&#252;r die Beachtung der Datenschutzgesetze durch Stellen in „unserem kleinen Bundesland“ zust&#228;ndig; diese Aufgabe nehmen wir ernst.</p>
<p>Einen Keil zwischen die Wirtschaft und den Datenschutz treibt nicht das ULD, sondern wohl eher eine andere &#246;ffentliche K&#246;rperschaft im Lande, die damit beiden Seiten keinen guten Dienst erweist. Das ULD betreibt bei seinem Vorgehen zu Social Communities keinen Alleingang, sondern wird von den Datenschutzbeh&#246;rden bundesweit unterst&#252;tzt.</p>
<p>Herr Vater sollte Schleswig-Holstein nicht kleiner machen als es ist, sondern besser Datenschutz als ein Marktkriterium erkennen, mit dem auf dem Weltmarkt ein gro&#223;es Gesch&#228;ft gemacht werden kann – und mit dem zugleich Grundrechte gesch&#252;tzt werden. Vielleicht sollte er sich daran erinnern, wie in den 70er und 80er Jahren die &#214;kologiebewegung gescholten wurde, und dann betrachten, welche wirtschaftliche Relevanz Umwelttechnologien heute haben.“</p></blockquote>
<p>Vor allem f&#252;r den Hinweis auf die Vermarktungschancen des 2-in-1-Produkts &#8220;gewinnmaximierender und grundrechtssch&#252;tzender Datenschutz&#8221; wird ihm der IHK-Pr&#228;sident bestimmt dankbar sein.</p>
<p>Ich pers&#246;nlich habe ja eher den Eindruck, dass die Unternehmen, die am Datenschutz verdienen, nicht zwingend dieselben sind, die ihn (nur) praktizieren sollen. Was nat&#252;rlich kein anerkennenswerter Grund w&#228;re, es deshalb zu lassen.</p>
<p>Aber zumindest einer, es nicht so gerne zu tun. Und schon gar nicht in den F&#228;llen, in denen einem Unternehmer schon die grunds&#228;tzliche Sinnhaftigkeit einer Ma&#223;nahme nicht vermittelbar ist.</p>
<p>Noch etwas: Die Aussage <em>&#8220;Das ULD schont die schleswig-holsteinischen Unternehmen bei der Kl&#228;rung der Frage, dass Fanpages und „Gef&#228;llt mir“-Buttons von Facebook gegen den Datenschutz versto&#223;en&#8221;</em> soll bitte niemand so verstehen, dass tats&#228;chlich noch kein Unternehmen aus Schleswig-Holstein durch das ULD konkret in Anspruch genommen worden w&#228;re. Dann w&#228;re sie n&#228;mlich schlicht falsch!</p>
<p>to be continued&#8230;</p>
<p><em>[Quelle: Pressemitteilung des ULD vom 12.01.2012]</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Internes Papier der EU-Kommission begr&#252;ndet erhebliche Zweifel an der Rechtm&#228;ssigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://blawg.legalit.de/2012/01/06/internes-papier-der-eu-kommission-begrundet-erhebliche-zweifel-an-der-rechtmassigkeit-der-richtlinie-zur-vorratsdatenspeicherung/</link>
		<comments>http://blawg.legalit.de/2012/01/06/internes-papier-der-eu-kommission-begrundet-erhebliche-zweifel-an-der-rechtmassigkeit-der-richtlinie-zur-vorratsdatenspeicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 18:51:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kielanwalt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der &#8220;Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung&#8221; (AK Vorrat) hat heute als Synopse eine deutsche &#220;bersetzung nebst Erl&#228;uterungen der von der &#246;sterreichischen B&#252;rgerrechtsorganisation &#8220;quintessenz&#8221; am 04.01.2012 &#246;ffentlich gemachten internen Mitteilung der EU-Kommission zum aktuellen Stand des Evaluierungsverfahrens der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ver&#246;ffentlicht. In seiner online dazu verbreiteten Mitteilung bewertet der AK Vorrat das Papier als Beleg f&#252;r die fehlende Rechtm&#228;ssigkeit und das Scheitern der Richtlinie<a href="http://blawg.legalit.de/2012/01/06/internes-papier-der-eu-kommission-begrundet-erhebliche-zweifel-an-der-rechtmassigkeit-der-richtlinie-zur-vorratsdatenspeicherung/"> <br /><br /> Weiterlesen…</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a title="AK Vorrat via legalit.de" href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/13/37/lang,de/" target="_blank">&#8220;Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung&#8221;</a> (AK Vorrat) hat heute als Synopse eine <a title="vorratsdatenspeicherung.de via legalit.de" href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/18620-en-de.pdf" target="_blank">deutsche &#220;bersetzung nebst Erl&#228;uterungen</a> der von der &#246;sterreichischen B&#252;rgerrechtsorganisation <a title="quintessenz.at via legalit.de" href="http://quintessenz.at/" target="_blank"><em>&#8220;quintessenz&#8221;</em></a> am 04.01.2012 &#246;ffentlich gemachten<a title="quintessenz.org via legalit.de" href="http://quintessenz.org/doqs/000100011699/2011_12_15,Eu_Commission_data_retention_reform.pdf" target="_blank"> internen Mitteilung der EU-Kommission</a> zum aktuellen Stand des Evaluierungsverfahrens der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ver&#246;ffentlicht.</p>
<p>In seiner online dazu verbreiteten Mitteilung bewertet der <em><a title="AK Vorrat via legalit.de" href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/13/37/lang,de/" target="_blank">AK Vorrat</a></em> das Papier als Beleg f&#252;r die fehlende Rechtm&#228;ssigkeit und das Scheitern der <a title="EU via legalit.de" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:105:0054:0063:DE:PDF" target="_blank">Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung</a>:</p>
<p><span id="more-3118"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<blockquote><p>&#8220;In einer von der Kommission bislang nicht gekannten Offenheit beleuchtet das nun vom AK Vorrat ins Deutsche <a title="vorratsdatenspeicherung.de via legalit.de" href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/18620-en-de.pdf" target="_blank">&#252;bersetzte und kommentierte Dokument</a> zahlreiche Probleme, M&#228;ngel und Rechtsverst&#246;&#223;e bei den bis heute vorgenommenen Umsetzungen der europ&#228;ischen Richtlinie aus dem Jahre 2005. Was aber besonders bemerkenswert ist: Die Kommission stellt damit die Rechtsgrundlage dieser umstrittenen Richtlinie grunds&#228;tzlich in Frage.</p>
<p>Nicht neu ist die Tatsache, dass der von der EU-Kommission <a title="EU via legalit.de" href="http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/archive/20110418_data_retention_evaluation_en.pdf" target="_blank">am 18.4.2011 vorgestellte Untersuchungsbericht &#252;ber die bisherige Umsetzung der EU-Richtlinie</a> nicht als wissenschaftliche &#8220;Evaluierung&#8221; bezeichnet werden kann. Nur 11 von 27 Mitgliedsstaaten haben &#252;berhaupt Zahlen zur Grundlage der als &#8220;Evaluierung&#8221; betitelten Untersuchung geliefert. Und das trotz mehrfacher Verschiebung der Abgabefrist. Die wenigen gelieferten Statistiken sind dar&#252;ber hinaus in einigen F&#228;llen v&#246;llig unbrauchbar <em>(siehe dazu Punkt 17 sowie Kapitel 4.7 im<a title="edri.org via legalit.de" href="http://edri.org/data-retention-shadow-report" target="_blank"> Schattenbericht der B&#252;rgerrechtsorganisation EDRi</a>)</em>.</p>
<p>Die Kommission gesteht weiter ein, dass es nur wenige Hinweise f&#252;r den Wert der Vorratsdatenspeicherung f&#252;r Zwecke der &#246;ffentlichen Sicherheit und Strafjustiz g&#228;be und stellt dennoch ohne jede Selbstkritik u.a. die folgende zu diskutierenden Frage in den Raum:</p>
<p><em>&#8220;What are the most effective ways of demonstrating value of data retention in general and of the DRD itself?&#8221;</em></p>
<p>&#8220;Der Kommission gelingt es auch sechs Jahre nach Einf&#252;hrung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht, deren Notwendigkeit zu belegen&#8221;, meint Frank Herrmann vom AK Vorrat. &#8220;Stattdessen soll nun nach beliebigen Beispielen f&#252;r die Vorteile von Vorratsdaten gesucht werden! Wen glaubt die Kommission noch vom Sinn einer Vorratsdatenspeicherung &#252;berzeugen zu k&#246;nnen? Das Eingest&#228;ndnis des Scheiterns der Richtlinie w&#228;re jetzt ein mutiger und richtiger Schritt.&#8221;</p>
<p>Die dringende Suche der Kommission nach &#8220;Belegen&#8221; f&#252;r den &#8220;erfolgreichen&#8221; Einsatz der Vorratsdatenspeicherung wird auch in einer der in den n&#228;chsten sechs Monaten zu erf&#252;llenden Aufgaben deutlich:</p>
<p><em>&#8220;In particular all Member States &#8211; not just a minority &#8211; need to provide convincing evidence of the value of data retention for security and criminal justice.&#8221;</em></p>
<p>Die Kommission berichtet in ihrem eigentlich nicht-&#246;ffentlichen Dokument weiterhin dar&#252;ber, dass die ehemals vorgesehene Beschr&#228;nkung der Datenabfrage zur Bek&#228;mpfung von Terrorismus und schweren Straftaten zur Makulatur geworden ist. Es gibt keine juristisch belastbare Definition davon, was man als &#8220;schwere Straftat&#8221; zu verstehen habe. Dementsprechend missbr&#228;uchlich werden die sensiblen Vorratsdaten in einigen L&#228;ndern der EU heutzutage teilweise massenhaft ver- und entwendet.</p>
<p>Ganz offen diskutiert der Text die M&#246;glichkeiten, die Anwendbarkeit der Vorratsdaten f&#252;r eine erneuerte Richtlinie in bisher unbekannten Umfang auszuweiten: auf Urheberrechtsverletzungen, auf &#8220;mittels Telefon oder Internet&#8221; begangene Straftaten oder auf derart schwammige Vergehen wie &#8220;Hacking&#8221; oder in jedem &#8211; rechtlich wiederum nicht ausreichend definierten &#8211; allgemeinen &#8220;Notfall&#8221;. Die EU-Kommission pr&#252;ft sogar, k&#252;nftig auch die Nutzung von Instant Messaging-Software und Chats sowie von Uploads und Downloads im Internet nachverfolgbar zu machen.</p>
<p>Der Bericht schildert ferner die mangelhafte Ber&#252;cksichtigung datenschutzrechtlicher Belange: Eine fehlende Aufkl&#228;rung der von der Datenspeicherung betroffenen B&#252;rger durch Beh&#246;rden und Telekommunikationsanbieter, das Nichtvorhandensein von Standards zur Benachrichtigung bei Datenabrufen, keinerlei festgeschriebenes Recht auf Auskunft oder auf Entsch&#228;digung bei Datendiebstahl oder -missbrauch.</p>
<p>Auf der anderen Seite beleuchten die Kommissionsbeamten die Situation der Unternehmen, die zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen werden:</p>
<p>Je nach Land existiert keine oder nur eine sehr magere, jedenfalls keine europaweit einheitliche Erstattung der Speicherkosten, was zu bislang unbekannten Wettbewerbsverzerrungen f&#252;hrt. Gerade die Kosten f&#252;r kleine Unternehmen bewertet die EU-Kommission als &#8220;unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig hoch&#8221;. Mangels fehlender Definition, welche Beh&#246;rde unter welchen Bedingungen &#252;berhaupt dazu befugt ist, Vorratsdaten abzurufen, finden sich die Provider in der unbeliebten Rolle derjenigen wieder, die als wirtschaftlich handelnde Akteure in einer rechtlichen und politischen Grauzone &#252;ber die konkrete Auslegung der Richtlinie zu entscheiden haben. Dies ist besonders perfide unter dem Gesichtspunkt, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht als Werkzeug der Strafverfolgung, sondern als Instrument der Marktharmonisierung beschlossen wurde. Wenn die EU-Kommission nun eingesteht, dass die Richtlinie zu einer Wettbewerbsverzerrung statt einer Harmonisierung f&#252;hrt, entf&#228;llt die Rechtsgrundlage und damit die Rechtm&#228;&#223;igkeit dieser umstrittenen Richtlinie.</p>
<p>Ebenfalls v&#246;llig ungekl&#228;rt sind die Fragen der Trennung der Vorratsdaten von den Daten, die Unternehmen aus betrieblichen Gr&#252;nden vorhalten m&#252;ssen. Diese beiden Sorten von Daten werden derzeit vielfach nicht voneinander abgeschottet, was nicht nur ein enormes Risiko bez&#252;glich der Datensicherheit darstellt sondern dar&#252;ber hinaus auch keine Aussage &#252;ber den angeblichen Zusatznutzen gerade einer verdachtslosen fl&#228;chendeckenden Vorratsdatenspeicherung zul&#228;sst.</p>
<p>Die zahlreichen und differenzierten <a href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Dr-background-information.pdf" target="_blank">Einw&#228;nde und Bedenken von B&#252;rgerinitiativen und Nichtregierungsorganisationen</a> gibt die EU-Kommission in Punkt 10 des Schreibens nur bruchst&#252;ckhaft und in nur sehr geringem Umfang wieder. Eine gesellschaftliche Analyse sozialer und soziologischer Auswirkungen fehlt g&#228;nzlich und scheint aus Sicht der EU-Kommission gar nicht zu existieren oder zumindest nicht von Belang zu sein.</p>
<p>Die von vielen konservativen Politikern immer wieder postulierte &#8220;unzweifelhafte Notwendigkeit&#8221; einer verdachtlosen, daf&#252;r aber vollst&#228;ndigen Erfassung und Speicherung der Telekommunikations-Verbindungsdaten aller Menschen in der EU bleibt nach wie vor unbewiesen. Ein im zu den europ&#228;ischen Grund- und Menschenrechten im vern&#252;nftigem Ma&#223; stehender Nutzen der Vorratsdatenspeicherung h&#228;tte vor dem Beschluss der entsprechenden EU-Richtlinie nachgewiesen werden m&#252;ssen. Diesen Beweis bleiben die EU-Beh&#246;rden bis heute schuldig.</p>
<p>Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verlangt daher das sofortige Ende der EU-weit zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtenden Regelungen! Von Deutschland verlangen wir gemeinsam mit den 64.704 Mitzeichnern der <a href="https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17143" target="_blank">Petition gegen Vorratsdatenspeicherung</a>, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bis zur Entscheidung des Europ&#228;ischen Gerichtshofs &#252;ber deren Vereinbarkeit mit den Grundrechten nicht umzusetzen.</p>
<p>&#8220;Klarer als in diesem Dokument l&#228;sst sich das faktische Scheitern der Vorratsdatenspeicherung nicht belegen&#8221;, meint Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung dazu. &#8220;Diese aus den Tagen der Terrorhysterie geborene Ma&#223;nahme zur &#220;berwachung aller EU-Europ&#228;er ist nicht nur in ihrer technischen und b&#252;rokratischen Umsetzung misslungen, sie hat sich auch &#252;ber die gesellschaftliche Sehnsucht nach einer lebenswerten Gesellschaft hinweggesetzt. Jeder Mensch ben&#246;tigt Freir&#228;ume, um seine Pers&#246;nlichkeit und seine Identit&#228;t unbefangen wachsen und gedeihen zu lassen. Jede Form von Vorratsdatenspeicherung arbeitet allerdings in die genau entgegengesetzte Richtung &#8230; und wird deshalb keine Zukunft haben.&#8221;</p>
<p>Die EU-Kommission will nun bis Mai 2012 Optionen zur Aufhebung oder &#196;nderung der Richtlinie einschlie&#223;lich der M&#246;glichkeit einer Speicherung nur der Daten von Verd&#228;chtigen (Quick Freeze) bewerten, um im Juli 2012 einen Vorschlag zur &#196;nderung der Richtlinie vorzulegen. Nach Informationen des AK Vorrat soll in die laufenden &#220;berlegungen weder die M&#246;glichkeit eines europaweiten Verbots verdachtsloser Vorratsdatenspeicherung noch die Option einflie&#223;en, Datensammlungen nur in solchen Mitgliedsstaaten zu regeln, die &#252;berhaupt verdachtslos auf Vorrat speichern lassen wollen. Das zur Begr&#252;ndung genannte Argument, die EU k&#246;nne den Mitgliedsstaaten aus rechtlichen Gr&#252;nden die Anwendung einer Richtlinie nicht freistellen, wird <a href="http://www.daten-speicherung.de/?p=3944" target="_blank">von Juristen als nicht haltbar bezeichnet</a>.&#8221;</p></blockquote>
<p><em>[Quelle: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, <a title="vorratsdatenspeicherung.de via legalit.de" href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/520/55/lang,de/" target="_blank">Mitteilung auf www.vorratsdatenspeicherung.de vom 06.01.2012</a>]</em></p>
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		</item>
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		<title>Anw&#228;lte lehnen Gesetzesentwurf des BMJ zur Vorratsdatenspeicherung ab</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 17:05:42 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die verdachtsunabh&#228;ngige Speicherung aller Telefon-, E-Mail- und Internetverkehrsdaten hat zu einem der schwerwiegendsten und umstrittensten Eingriffe in die Freiheitsrechte der B&#252;rger(innen) gef&#252;hrt. Wegen der Tiefe des Grundrechtseingriffs und des Fehlens von Belegen f&#252;r einen statistisch signifikanten Einfluss der Ma&#223;nahme auf die Begehung und Verfolgung von Straftaten muss nach Auffassung des Deutsche Anwaltvereins (DAV) nicht nur die entsprechende EU-Richtlinie (2006/24/EG) unter<a href="http://blawg.legalit.de/2012/01/05/anwalte-lehnen-gesetzesantwurf-des-bmj-zur-voratsdatenspeicherung-ab/"> <br /><br /> Weiterlesen…</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die verdachtsunabh&#228;ngige Speicherung aller Telefon-, E-Mail- und Internetverkehrsdaten hat zu einem der schwerwiegendsten und umstrittensten Eingriffe in die Freiheitsrechte der B&#252;rger(innen) gef&#252;hrt.</p>
<p>Wegen der Tiefe des Grundrechtseingriffs und des Fehlens von Belegen f&#252;r einen statistisch signifikanten Einfluss der Ma&#223;nahme auf die Begehung und Verfolgung von Straftaten muss nach Auffassung des <a title="DAV via legalit.de" href="http://www.anwaltverein.de" target="_blank">Deutsche Anwaltvereins</a> (DAV) nicht nur die entsprechende EU-Richtlinie <em>(<a title="EU via legalit.de" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:105:0054:0063:DE:PDF" target="_blank">2006/24/EG</a>)</em> unter Ber&#252;cksichtigung der national und international geltenden Grund- und Freiheitsrechte grundlegend &#252;berarbeitet werden:</p>
<p>Auch der derzeit diskutierte <a title="BMJ-Diskussionsentwurf Vorratsdatenspeicherung Juni 2011" href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/DiskE_.pdf" target="_blank">Entwurf des Bundesjustizministeriums</a> f&#252;r eine Wiedereinf&#252;hrung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wird den (grund-)rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht, so der <a title="DAV via legalit.de" href="http://www.anwaltverein.de" target="_blank">DAV</a> in seiner durch den Ausschuss Gefahrenabwehrrecht erstellten <a title="DAV via legalit.de" href="http://anwaltverein.de/downloads/Stellungnahmen-11/2012-01-05-STN-12012fin.pdf" target="_blank">Stellungnahme</a> zum <a title="BMJ-Diskussionsentwurf Vorratsdatenspeicherung Juni 2011" href="http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/DiskE_.pdf" target="_blank">BMJ-Entwurf f&#252;r ein <em>„Gesetz zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gew&#228;hrleistung von Bestandsdatenausk&#252;nften im Internet“</em></a> <em>(Stand: 07.06.2011)</em>, die heute <a title="DAV via legalit.de" href="http://anwaltverein.de/downloads/Stellungnahmen-11/2012-01-05-STN-12012fin.pdf" target="_blank">ver&#246;ffentlicht</a> wurde.</p>
<p>Das Fazit ist unmi&#223;verst&#228;ndlich, die Bewertung eindeutig:</p>
<p><span id="more-3082"></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<blockquote><p>&#8220;Gemessen an den M&#246;glichkeiten,  die den Ermittlungsbeh&#246;rden durch die neuen Eingriffsbefugnisse gegeben werden, sind die Sicherungen gegen Eingriff in das Pers&#246;nlichkeitsrecht von (nicht zuletzt unbeteiligten) B&#252;rgern in rechtsstaatlicher Hinsicht mangelhaft. [...]. In der vorliegenden Form sind die Vorschl&#228;ge des Diskussionsentwurfs demnach abzulehnen.&#8221;</p></blockquote>
<p><em>Aus der Stellungnahme (Summary):</em></p>
<blockquote><p>I. Das „Einfrieren“ von Verkehrsdaten f&#252;r maximal  2 Monate nach  § 100j StPO-E  ist eine Ma&#223;nahme, die  –  im Vergleich zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung des aufgehobenen <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" target="dejure.org via legalit.de" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a TKG</a> a.F. – zumindest anlassbezogen angeordnet bzw. durchgef&#252;hrt wird.</p>
<p>Allerdings sind die Voraussetzungen, auf Grund derer die Anordnung zum „Einfrieren“ der Verkehrsdaten ergehen kann, &#228;u&#223;erst niedrig angesiedelt. Erforderlich ist allein, dass die Daten der Erforschung des (irgendeines?) Sachverhalts oder des Aufenthalts eines Beschuldigten dienen k&#246;nnen. Dies sind konturenlose Voraussetzungen mit weitreichenden Interpretationsm&#246;glichkeiten in der Hand allein des Anordnenden.</p>
<p>Dass in § 100j StPO-E von einer Erforderlichkeit der Datensicherung f&#252;r die „Erforschung des Sachverhalts“ und nicht von einer „Ermittlung des Sachverhalts“ gesprochen wird, zeigt z. B., dass das „Einfrieren“ auch weit im Vorfeld eines Anfangsverdachts stattfinden kann. Hier&#252;ber entscheiden die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft autark. Ein Richtervorbehalt oder eine &#220;berpr&#252;fung der Anordnung ist – jedenfalls ausdr&#252;cklich – nicht vorgesehen.</p>
<p>Die Quasi-Kompensation f&#252;r diese niedrigere Eingriffsschwelle, dass n&#228;mlich eine Sicherungsanordnung dann unzul&#228;ssig ist, wenn bei ihrem Erlass absehbar ist, dass die Voraussetzungen f&#252;r eine sp&#228;tere Erhebung oder Verwendung der Daten nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html" target="dejure.org via legalit.de" title="&sect; 100g StPO">§ 100g StPO</a> „voraussichtlich“ nicht vorliegen werden, kann nicht als wirksames einschr&#228;nkendes Korrektiv angesehen werden. Ob „voraussichtlich“  keine  i.  S. des <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html" target="dejure.org via legalit.de" title="&sect; 100g StPO">§ 100g StPO</a> schwere Straftat vorliegt oder keine Tat, die mittels des Internet begangen wurde, wird in den seltensten F&#228;llen im fr&#252;hen Stadium von Ermittlungen („Erforschung“) feststehen. Im Gegenteil d&#252;rfte regelm&#228;&#223;ig nicht auszuschlie&#223;en sein, dass das Internet in irgendeiner Weise in das zu „erforschende“ Geschehen hineinspielt, wenn TK-Daten im Fokus stehen.</p>
<p>Von daher wird sich jedenfalls diejenige Alternative des <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html" target="dejure.org via legalit.de" title="&sect; 100g StPO">§ 100g StPO</a>, wonach die Tat mittels des Internets begangen sein muss, „voraussichtlich“ meistens bejahen lassen. Gerade diese Anwendungsalternative des <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html" target="dejure.org via legalit.de" title="&sect; 100g StPO">§ 100g StPO</a> wurde aber vom Bundesverfassungsgericht wegen ihrer (bedenklich) weiten Ausdehnung auf alle Straftaten als problematisch angesehen <em>(BVerfG, Urteil vom 02.03.2010, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 256/08" target="dejure.org via legalit.de" title="1 BvR 256/08 (8 zugeordnete Entscheidungen)">1 BvR 256/08</a>, 586/08, Rn. 27)</em>.</p>
<p>Dem allen steht gegen&#252;ber, dass die Verkehrsdaten, die f&#252;r maximal  2 Monate auf diese „einfache“ Weise „eingefroren“ werden k&#246;nnen, weitreichende Erkenntnisse nicht nur im Hinblick auf das Bewegungsprofil (&#252;ber Rufnummer, Kennung, Funkzellen-  und Uhrzeitdaten) erm&#246;glichen, sondern mittels der IP-Adressen, SMS etc. bei Internettelefondiensten sehr weitgehende Einblicke auch in die jeweilige Nutzung des Internet. Die IP-Adressen werden nicht von ungef&#228;hr als das „Gold der Internetwelt“ bezeichnet <em>(Hoeren, JZ 2011, 995 ff./996)</em>. Mit ihnen lassen sich – nicht zuletzt in Verbindung mit anderen Daten (z. B. &#252;ber die Nutzung von Google) –  in vielf&#228;ltiger Weise auch h&#246;chst personenbezogene Erkenntnisse (Bewegungsprofile, Internetnutzung etc.) gewinnen.</p>
<p>Die Sensibilit&#228;t dieser Daten wird gegenw&#228;rtig noch dadurch verst&#228;rkt, dass die  rechtliche Einordnung von IP-Adressen als Bestands- oder Verkehrsdaten immer noch umstritten ist. Dies ist mit weitreichenden Konsequenzen z. B. hinsichtlich der Verwertung dieser Daten im Strafprozess verbunden. Sind IP-Adressen z.  B. Bestandsdaten <em>(so BGH, Urt.  vom 12.5.2010 – <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 121/08" target="dejure.org via legalit.de" title="BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08: Haftung auf Unterlassung wegen ungesicherten W-LAN-Routers">I ZR 121/08</a>)</em>, dann w&#228;re eine Verwertung nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html" target="dejure.org via legalit.de" title="&sect; 100g StPO">§ 100g StPO</a> gar nicht zul&#228;ssig.</p>
<p>Auch die Frage der Anwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes wird uneinheitlich beantwortet <em>(vgl. Karg MMR-Aktuell 2011, 345)</em>. Hinzu kommt, dass die technischen Dimensionen des Internet und damit insbesondere deren Gefahren,  noch weitgehend unbekannt sind. Fast t&#228;glich erreichen uns neue Hiobsbotschaften, welche gigantischen Datenmengen wie leicht &#246;ffentlich zug&#228;nglich sind bzw. mit wenigen „Hackerhandgriffen“ zug&#228;nglich gemacht werden k&#246;nnen. Ausreichende Sicherungsmechanismen und  -ma&#223;nahmen fehlen in rechtlicher, technischer und tats&#228;chlicher Hinsicht. Bei alledem stehen wir auch nach Einsch&#228;tzung von Fachleuten erst am Anfang einer Entwicklung, die noch nicht einmal ann&#228;hernd absch&#228;tzbar w&#228;re.</p>
<p>Dass die „eingefrorenen“ Daten gem&#228;&#223; § 100j Abs. 5 StPO-E nach Ablauf der Sicherungsfrist von dem TK-Diensteanbieter „unverz&#252;glich zu l&#246;schen“ sind, ist demgegen&#252;ber keine ausreichende Sicherheit. Es ist weder geregelt, wie entsprechende Zuwiderhandlungen des Dienstanbieters zu ahnden sind, noch wie die Ermittlungsbeh&#246;rden die aus den Daten entnommenen Informationen zu behandeln haben, nachdem diese gel&#246;scht wurden oder, nachdem sich herausgestellt hat, dass die Voraussetzung f&#252;r eine Speicherung der Daten nach § 100j StPO-E von vorneherein  nicht  vorlagen. Dass solche (oder &#228;hnliche F&#228;lle) einer Speicherfrist&#252;berschreitung ohne weiteres ein Verwertungsverbot nach sich z&#246;gen, hat die Rechtsprechung – jedenfalls bislang – nicht entschieden <em>(vgl. hierzu BT-Drs. 17/1482, S. 2 und Meyer-Go&#223;ner, 54. Auflg., Rn. 30 zu <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html" target="dejure.org via legalit.de" title="&sect; 100g StPO">§ 100g StPO</a>)</em>.</p>
<p>II.  § 100k Abs. 1 StPO-E verpflichtet die Diensteanbieter zur Auskunftserteilung im Hinblick auf die Bestandsdaten nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/95.html" target="dejure.org via legalit.de" title="&sect; 95 TKG: Vertragsverh&auml;ltnisse">§ 95 TKG</a>, d.  h. den f&#252;r  die Begr&#252;ndung des Vertragsverh&#228;ltnisses bei den TK-Diensteanbietern vorhandenen u.  a. Adressdaten. Diese Auskunft darf nur zu den bei den Strafverfolgungsbeh&#246;rden bereits bekannten IP-Adressen erfolgen.</p>
<p>Nach dem Diskussionsentwurf dient diese Ma&#223;nahme (allein) der Bek&#228;mpfung der Kinderpornographie im Internet. Hiermit soll die personelle Zuordnung (Identifizierung) der &#252;ber die Internetportale der entsprechenden Seiten bereits ermittelten IP-Adressen erfolgen.</p>
<p>Die Anordnungsvoraussetzungen f&#252;r die Strafverfolgungsbeh&#246;rden (ohne Richtervorbehalt) sind  –  wie bei § 100j StPO-E  –  denkbar niedrig. Es reicht aus, dass die Daten f&#252;r die Erforschung des (irgendeines?) Sachverhaltes und die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten ben&#246;tigt werden.</p>
<p>Bereits diese Anordnungsvoraussetzung ist problematisch, weil das BVerfG in seiner Entscheidung vom 02.03.2010 (Absatz Nr. 289) die Ausk&#252;nfte &#252;ber Bestandsdaten ausdr&#252;cklich (nur) bei Vorliegen eines hinreichenden Anfangsverdachts oder bei einer konkreten Gefahr i. S. der polizeilichen Generalklauseln f&#252;r zul&#228;ssig erkl&#228;rt hat.</p>
<p>Obwohl die Auskunftsverpflichtung gem&#228;&#223; § 100k StPO-E allein mit der Bek&#228;mpfung von Kinderpornografie im Internet begr&#252;ndet wird, bezieht sie sich dennoch  –  mangels gesetzlicher Beschr&#228;nkungen – bedenklich weit auf alle Tatbest&#228;nde des StGB. Um die Zuordnung zu erm&#246;glichen, wurde die Auskunftspflicht des § 100k StPO-E durch die Verpflichtung der Diensteanbieter zu einer anlasslosen 7-t&#228;gigen Speicherpflicht von bestimmten Verkehrsdaten nach § 113a TKG-E  (darunter auch IP-Adressen) erg&#228;nzt. Erst mithilfe dieser Daten kann festgestellt werden, wer wann unter welcher IP-Adresse mit dem Internet verbunden war. Die Verpflichtung zur Speicherung bezieht sich auf einen Zeitraum von 7 Tagen. Es handelt sich hierbei um eine &#8211; wenngleich kurze – anlasslose Speicherung von Daten „auf Vorrat“.</p>
<p>In einem hohen Ma&#223;e problematisch ist selbst auf Basis der vergleichsweise kurzen Dauer des „Einfrierens“, dass &#252;ber die Identifizierung von IP-Adressen weitreichende anderweitige Informationsquellen ausgesch&#246;pft werden k&#246;nnen. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die bevorstehende Umstellung auf das neue Internet-Adress-System „IPv6“ mit dann konstanten IP-Adressen. Ist eine IP-Adresse erst einmal identifiziert, erm&#246;glichen andere (den staatlichen Stellen z. B. nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/15.html" target="dejure.org via legalit.de" title="&sect; 15 TMG: Nutzungsdaten">§ 15 Abs. 5 S. 4 TMG</a> zug&#228;ngliche) Internet-Nutzungsdaten weitreichende Einblicke in ein „Internetleben“ einer Person, bis hin zu Telekommunikationsinhalten.</p>
<p>Auch hier – wie bei § 110j StPO-E – bietet § 113a Abs. 5 TKG-E mit seiner Verpflichtung gegen&#252;ber den Diensteanbietern, die gespeicherten Daten unverz&#252;glich nach Ablauf von 7 Tagen zu l&#246;schen, keine gen&#252;gende Sicherheit. Es fehlen auch hier entsprechende gesetzliche Vorkehrungen, mit denen den Gefahren durch entsprechende Zuwiderhandlungen des Dienstanbieters oder auch einer weiteren Verwertung der einmal erhobenen Daten durch die Ermittlungsbeh&#246;rden begegnet werden k&#246;nnte.</p></blockquote>
<p>Die vollst&#228;ndige <a title="DAV via legalit.de" href="http://anwaltverein.de/downloads/Stellungnahmen-11/2012-01-05-STN-12012fin.pdf" target="_blank">Stellungnahme des DAV</a> <em>(PDF-Datei)</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Vorweihnachtliche Post vom ULD&#8230;</title>
		<link>http://blawg.legalit.de/2011/12/19/vorweihnachtliche-post-vom-uld/</link>
		<comments>http://blawg.legalit.de/2011/12/19/vorweihnachtliche-post-vom-uld/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 10:28:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kielanwalt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[&#8230;traf heute bei mir in der Kanzlei ein. Nichts Spektakul&#228;res. Nur ein kurzer Widerspruchsbescheid. Trotzdem sch&#246;n f&#252;r die Mandantschaft. Bis auf den letzten Satz. Aber da mu&#223; sie halt jetzt durch&#8230; &#160;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230;traf heute bei mir in der Kanzlei ein.</p>
<p>Nichts Spektakul&#228;res.</p>
<p>Nur ein kurzer Widerspruchsbescheid. Trotzdem sch&#246;n f&#252;r die Mandantschaft. Bis auf den letzten Satz. Aber da mu&#223; sie halt jetzt durch&#8230;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span id="more-3069"></span></p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://blawg.legalit.de/wp-content/uploads/2011/12/ULD2011-12-19-103925.jpg"><img class="wp-image-3071 aligncenter" title="ULD2011-12-19-103925" src="http://blawg.legalit.de/wp-content/uploads/2011/12/ULD2011-12-19-103925-723x1024.jpg" alt="" width="353" height="500" /></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Transparente Unwissenheit oder: Kollateralschaden des F&#246;deralismusprinzips&#8230;</title>
		<link>http://blawg.legalit.de/2011/12/19/transparente-unwissenheit-oder-kollateralschaden-des-foderalismusprinzips/</link>
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		<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 10:01:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kielanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Klartext]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrechte]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie hei&#223;t es doch in dem uralten &#8220;Sponti-Kalauer&#8221; so sch&#246;n?: &#8220;Wissen ist Macht. Ich wei&#223; nichts. Macht nichts!&#8221; Eine am&#252;sante interne Diskussion bei der Piratenpartei Schleswig-Holstein illustriert gerade sehr anschaulich die sch&#228;dlichen Auswirkungen auf die politische Willensbildung, wenn Feiertage nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern L&#228;ndersache sind. Da werden aus Ahnungslosigkeit schnell mal dem politischen Gegner Gepflogenheiten zugeschrieben, f&#252;r die er ausnahmsweise<a href="http://blawg.legalit.de/2011/12/19/transparente-unwissenheit-oder-kollateralschaden-des-foderalismusprinzips/"> <br /><br /> Weiterlesen…</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie hei&#223;t es doch in dem uralten &#8220;Sponti-Kalauer&#8221; so sch&#246;n?: &#8220;Wissen ist Macht. Ich wei&#223; nichts. Macht nichts!&#8221;</p>
<p>Eine am&#252;sante interne Diskussion bei der Piratenpartei Schleswig-Holstein illustriert gerade sehr anschaulich die sch&#228;dlichen Auswirkungen auf die politische Willensbildung, wenn Feiertage nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern L&#228;ndersache sind.</p>
<p>Da werden aus Ahnungslosigkeit schnell mal dem politischen Gegner Gepflogenheiten zugeschrieben, f&#252;r die er ausnahmsweise tats&#228;chlich einmal nichts kann&#8230;</p>
<p>Die Piratenpartei hat unl&#228;ngst zu einem &#8220;Dreik&#246;nigstreffen&#8221; in Ostholstein (Herrenhaus Stockelsdorf) eingeladen. Ein Mitglied der Mailingliste schrieb daraufhin:</p>
<p><span id="more-3055"></span></p>
<blockquote><p>&#8220;[...] danke f&#252;r die Info, warum aber drei K&#246;nigstreffen und nicht drei Piatentreffen? Ich mu&#223; bzwar sagen das es sich nicht schlecht anh&#246;rt, aber es erinner mich zu sehr an meinen politischen Gegner von der FDP, die haben den Begriff gepachtet und ich weiss nicht ob der von Piraten so &#252;bernommen werden soll. Aber soll kein kritig sein sondern nur eine Anregung, wenn andere es anders sehen ist es auch ok.&#8221;</p></blockquote>
<p>Ja, warum eigentlich noch &#8220;Weihnachtsfeiertag&#8221; und nicht gleich &#8220;Piratenfeiertag&#8221;? Gut, kann ja mal passieren. Nicht jeder ist Katholik und selbst von denen wei&#223; vielleicht auch nicht jeder, <a title="kath.de via legalit.de" href="http://www.kath.de/Kirchenjahr/dreikoenige.php" target="_blank">weshalb der 06. Januar jedes Jahr gefeiert wird</a>.</p>
<p>Aber so eine Mailingliste hat ja den Vorteil, dass da viele Menschen mitmachen und daher die Chance gro&#223; ist, dass dem Einsender jemand mit seiner Antwort hilfreich Aufkl&#228;rung zuteil werden l&#228;sst. Unser Pirat hatte allerdings Pech.</p>
<p>Die Anwort lautete folgenderma&#223;en:</p>
<blockquote><p>&#8220;Lieber X,</p>
<p>die FDP sollten wir aufgrund der Tatsache, dass sie sich auf allen Ebenen in Aufl&#246;sung befindet nicht l&#228;nger als Gegner betrachten. Die Liberalen haben schon lange ihr ehemaliges langj&#228;hriges Engagement f&#252;r B&#252;rgerrechte und die Freiheit des Einzelnen vollkommen aus den Augen verloren.&#8221;</p></blockquote>
<p>Es folgt ein l&#228;ngerer Auszug aus Wikipedia &#252;ber den Begriff &#8220;Liberalismus&#8221;. Dann geht es weiter im piratigen Manifest:</p>
<blockquote><p>&#8220;Und genau diese Position besetzen doch mittlerweile wir &#8211; die Piraten (*/Wo die Freiheit des Einzelnen ber&#252;hrt wird, hat jede, auch die staatliche, Gewalt zu enden/.*) Du hast vollkommen Recht, dass die Dreik&#246;nigstreffen in direktem Zusammenhang mit der FDP stehen. Da es aber alsbald keine FDP mehr geben wird bzw. die FDP sich fortan in der APO &#252;ben wird w&#228;re es doch sehr schade, wenn es k&#252;nftig keine Dreik&#246;nigstreffen mehr g&#228;be, so dass wir diese Tradition aufnehmen und k&#252;nftig an Stelle der FDP fortsetzen sollten. Denn wir &#8211; die Piraten &#8211; sind es, die f&#252;r die Freiheit und damit f&#252;r die Grundidee des Liberalismus eintreten. Der Auftakt zu Piraten-Dreik&#246;nigstreffen ist der *06. Januar 2012* in Stockelsdorf im Herrenhaus!&#8221;</p></blockquote>
<p>Au weia. Dagegen war das mit dem Namensvorschlag ja noch einigermassen intelligent&#8230;</p>
<p>P.S.: Nein, ich stehe der FDP nicht nahe. Und noch mal nein: Ich habe &#252;berhaupt nichts gegen die Piraten!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Ist sich auch das ULD pl&#246;tzlich nicht mehr ganz sicher&#8230;</title>
		<link>http://blawg.legalit.de/2011/12/12/ist-sich-auch-das-uld-plotzlich-nicht-mehr-ganz-sicher/</link>
		<comments>http://blawg.legalit.de/2011/12/12/ist-sich-auch-das-uld-plotzlich-nicht-mehr-ganz-sicher/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 10:59:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kielanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[e-Commerce]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinerecht]]></category>
		<category><![CDATA[Social Networks]]></category>
		<category><![CDATA[Web 2.0]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8230;&#252;ber die eigene Bu&#223;geld-Zust&#228;ndigkeit? Sowohl die Antworten zu den FAQ des ULD zur Facebook-Thematik (Heutiger Stand: Die Fassung vom 07.09.2011) als auch die sonstigen &#246;ffentlichen &#196;u&#223;erungen der Beh&#246;rdenvertreter lassen bisher keinen Zweifel daran, dass man selbstverst&#228;ndlich zum Erla&#223; von Bu&#223;geldbescheiden bei datenschutzrechtlich relevanten TMG-Verst&#246;&#223;en erm&#228;chtigt ist. Ebenso wie einige Anwaltskollegen vertrete ich hierzu seit geraumer Zeit eine andere Auffassung. Der<a href="http://blawg.legalit.de/2011/12/12/ist-sich-auch-das-uld-plotzlich-nicht-mehr-ganz-sicher/"> <br /><br /> Weiterlesen…</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230;&#252;ber die eigene Bu&#223;geld-Zust&#228;ndigkeit?</p>
<p>Sowohl <a title="ULD via legalit.de" href="https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/faq_de.html" target="_blank">die Antworten zu den FAQ des ULD zur Facebook-Thematik</a> <em>(Heutiger Stand: Die Fassung vom 07.09.2011)</em> als auch die sonstigen &#246;ffentlichen &#196;u&#223;erungen der Beh&#246;rdenvertreter lassen bisher keinen Zweifel daran, dass man selbstverst&#228;ndlich zum Erla&#223; von Bu&#223;geldbescheiden bei datenschutzrechtlich relevanten TMG-Verst&#246;&#223;en erm&#228;chtigt ist.</p>
<p>Ebenso wie einige Anwaltskollegen <a title="Noch einmal: TMG-Bu&#223;geld-Androhung des ULD ist rechtswidrig!" href="http://blawg.legalit.de/2011/09/19/noch-einmal-tmg-busgeld-androhung-des-uld-ist-rechtswidrig/" target="_blank">vertrete ich</a> hierzu seit geraumer Zeit <a title="Warum der Kreuzzug des ULD gegen die Facebook-User rechtswidrig ist…" href="http://blawg.legalit.de/2011/08/26/warum-der-kreuzzug-des-uld-gegen-die-facebook-user-rechtswidrig-ist/" target="_blank">eine andere Auffassung</a>. Der <a title="BTag via legalit.de" href="https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/material/WissDienst-BT-Facebook-ULD.pdf" target="_blank">wissenschaftliche Dienst des Bundestags</a> und zuletzt auch der <a title="Landtag SH via legalit.de" href="http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/2900/umdruck-17-2988.pdf" target="_blank">wissenschaftliche Dienst des schleswig-holsteinischen Landtags</a> sehen das mittlerweile &#228;hnlich bis genauso kritisch.</p>
<p>Dennoch hei&#223;t es auf der Website des ULD unter<a title="ULD via legalit.de" href="https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/faq_de.html#1" target="_blank"> Nr. 1 der FAQ</a> zu dieser konkreten Zust&#228;ndigkeitsfrage nach wie vor lapidar und unangemessen selbstbewu&#223;t:</p>
<blockquote><p>&#8220;Anderslautende Rechtsauffassungen sind damit rechtsirrig.&#8221;</p></blockquote>
<p><span id="more-3008"></span></p>
<p>Schon die bislang wegen des behaupteten Verstosses gegen <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/15.html" target="dejure.org via legalit.de" title="&sect; 15 TMG: Nutzungsdaten">§ 15 Abs. 3 TMG</a> inzwischen ergangenen Bescheide des ULD an private Anbieter sind allerdings keine Bu&#223;geldbescheide sondern Untersagungsverf&#252;gungen gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/38.html" target="dejure.org via legalit.de" title="&sect; 38 BDSG: Aufsichtsbeh&ouml;rde">§ 38 Abs. 5 Satz 1 BDSG</a> mit Androhung von Zwangsgeldern bei Nichtbefolgung. Die Befugnis des ULD hierzu ist unstreitig. Man geht hier anscheinend also ganz bewu&#223;t auf &#8220;Nummer sicher&#8221;.</p>
<p>Wenn es aber so ist, wie nach wie vor &#246;ffentlich verlautbart wird, die Rechtslage also &#8220;glasklar&#8221; ist, gibt es wohl &#8211; eingedenk des Mottos von Montesquieu: &#8220;Wenn es nicht n&#246;tig ist, ein Gesetz zu machen, ist es n&#246;tig, kein Gesetz zu machen&#8221; &#8211; eigentlich keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.</p>
<p title="Gesetzesvoschlag ULD § 44 LDSG-SH">Tats&#228;chlich allerdings existiert aber inzwischen ein  <a title="Gesetzesvoschlag ULD § 44 LDSG-SH" href="http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/2800/umdruck-17-2896.pdf" target="_blank">Vorschlag des ULD f&#252;r eine &#196;nderung des § 44 Abs. 3 LDSG SH</a>:</p>
<blockquote><p>&#8220;(3) Das Unabh&#228;ngige Landeszentrum f&#252;r Datenschutz ist f&#252;r Ordnungswidrigkeiten nach diesem Gesetz Verwaltungsbeh&#246;rde im Sinne von § <a href="http://dejure.org/gesetze/OWiG/36.html" target="dejure.org via legalit.de" title="&sect; 36 OWiG: Sachliche Zust&auml;ndigkeit der Verwaltungsbeh&ouml;rde">36 Abs. 1 Nr. 1</a> des Gesetzes &#252;ber Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Dies gilt auch f&#252;r Ordnungswidrigkeiten nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/43.html" target="dejure.org via legalit.de" title="&sect; 43 BDSG: Bu&szlig;geldvorschriften">§ 43 BDSG</a>, nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_X/85.html" target="dejure.org via legalit.de" title="&sect; 85 SGB X: Bu&szlig;geldvorschriften">85 SGB X</a> und nach Abschnitt 4 des TMG. &#8220;</p></blockquote>
<p>Und in einer <a title="ULD via legalit.de" href="https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20111212-landtag-bussgeldzustaendigkeit.htm" target="_blank">heute ver&#246;ffentlichten Pressemeldung</a> hei&#223;t es nun:</p>
<blockquote><p>&#8220;Vor der abschlie&#223;enden Behandlung der Novelle des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein (LDSG) am 14.12.2011 im Landtag appelliert das Unabh&#228;ngige Landeszentrum f&#252;r Datenschutz (ULD) erneut an die Abgeordneten, die Bu&#223;geldzust&#228;ndigkeit bei Datenschutzverst&#246;&#223;en klarzustellen. Das ULD hat dem Landtag einen Gesetzgebungsvorschlag gemacht, der jedoch vom Innen- und Rechtsausschuss nicht behandelt wurde. Bu&#223;geldverfahren k&#246;nnen z. B. bei Datenschutzverst&#246;&#223;en im Internet oder im Kontext von sozialrechtlichen Verfahren dringend geboten sein. Die Zust&#228;ndigkeit hierf&#252;r ist jedoch nicht eindeutig gekl&#228;rt. Der ULD-Vorschlag wird vom Bundesbeauftragten f&#252;r den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) unterst&#252;tzt.</p>
<p>Im Rahmen der Auseinandersetzung um die Zul&#228;ssigkeit von Facebook-Fanpages hatten FDP-Abgeordnete des Bundestags und des Landtags die jeweiligen parlamentarischen Wissenschaftlichen Dienste um Gutachten zur Bu&#223;geldzust&#228;ndigkeit des ULD f&#252;r Datenschutzverst&#246;&#223;e im Internet gebeten. Darin wurde teilweise die Bu&#223;geldzust&#228;ndigkeit des ULD bestritten. Nach Ansicht des ULD sollte im Interesse des Datenschutzes eine f&#252;r alle gekl&#228;rte Bu&#223;geldzust&#228;ndigkeit festgelegt werden.</p>
<p>Thilo Weichert, Leiter des ULD: &#8220;Die Europ&#228;ische Datenschutzrichtlinie fordert explizit f&#252;r die unabh&#228;ngige Datenschutzaufsicht `wirksame Einwirkungsbefugnisse´, insbesondere die Befugnis, eine rechtliche `Verwarnung &#8230; an den f&#252;r die Verarbeitung Verantwortlichen zu richten´. Das Parlament sollte &#8211; schon um teure unn&#246;tige Zust&#228;ndigkeitskonflikte zu vermeiden &#8211; eine Kl&#228;rung herbeif&#252;hren.&#8221;"</p></blockquote>
<p>Man wundert sich. Denn wenn eingestandenermassen doch nicht alles so eindeutig ist, w&#228;re es zumindest vielleicht mal an der Zeit, vom eigenen hohen Ro&#223; herunterzuklettern und die FAQ-Antworten ein bi&#223;chen an die Wirklichkeit anzupassen&#8230;!</p>
<p>Und hervorhebenswert erscheint mir auch der letzte Teil, den Thilo Weichert zur Begr&#252;ndung einer gesetzgeberischen Notwendigkeit anf&#252;hrt:</p>
<blockquote><p>&#8220;Bu&#223;geldverfahren werden wegen der Zunahme der Datenschutzprobleme in Zukunft immer wichtiger. Im Interesse der Wirtschaft, der betroffenen B&#252;rgerinnen und B&#252;rger und der Aufsicht sollte insofern Rechtssicherheit geschaffen werden.&#8221;</p></blockquote>
<p>Nach meinem Verst&#228;ndnis l&#246;st man genau diese &#8220;zunehmenden&#8221; &#8211; insoweit richtig, weil strukturell aus den bislang in den Datenschutzgesetzen nicht ber&#252;cksichtigten weitergehenden Anforderungen der Kommunikationsgrundrechte folgenden &#8211; &#8220;Datenschutzprobleme&#8221; nicht prim&#228;r mit Bu&#223;geldverfahren. Ebensowenig werden die hiervon betroffenen B&#252;rger(innen), erst recht nicht die Wirtschaft, aufgrund dieser Form der &#220;berzeugungsbildung dem Datenschutz k&#252;nftig mit weniger Vorbehalten begegnen.</p>
<p>Mit anderen Worten: Nicht Bu&#223;geldbescheide werden immer wichtiger, sondern praxistaugliche (gesetzgeberische, nicht irgend so eine &#8220;Zwei-Klick-Workaround-Kr&#252;cke&#8221;!)  L&#246;sungen f&#252;r Probleme, die man mit den Verbotsnormen des geltenden Datenschutzrechts nicht sachangemessen behandeln kann!</p>
<p>Aber ich bin ja auch keine Datenschutzbeh&#246;rde&#8230;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Die D&#252;sseldorfer Krux &#8211; Oder: Warum es nach wie vor wichtig ist, Latein gelernt zu haben!</title>
		<link>http://blawg.legalit.de/2011/12/09/die-dusseldorfer-krux-oder-warum-es-nach-wie-vor-wichtig-ist-latein-gelernt-zu-haben/</link>
		<comments>http://blawg.legalit.de/2011/12/09/die-dusseldorfer-krux-oder-warum-es-nach-wie-vor-wichtig-ist-latein-gelernt-zu-haben/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 11:50:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kielanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzgebung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinerecht]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Social Networks]]></category>
		<category><![CDATA[Web 2.0]]></category>

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		<description><![CDATA[Ja, nat&#252;rlich ist die &#220;berschrift provokativ. Und eigentlich geht es auch gar nicht um Kenntnisse der Sprache, sondern um diejenige der &#8220;guten alten&#8221; Rechtsgrunds&#228;tze und -termini, die sehr h&#228;ufig in eben jener sch&#246;nen antiken romanischen Sprache dokumentiert sind &#8211; und bis vor einiger Zeit auch noch zum Handwerkszeug vern&#252;nftig ausgebildeter Juristen geh&#246;rten. Einer davon bezieht sich auf die Unterscheidung zwischen<a href="http://blawg.legalit.de/2011/12/09/die-dusseldorfer-krux-oder-warum-es-nach-wie-vor-wichtig-ist-latein-gelernt-zu-haben/"> <br /><br /> Weiterlesen…</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, nat&#252;rlich ist die &#220;berschrift provokativ. Und eigentlich geht es auch gar nicht um Kenntnisse der Sprache, sondern um diejenige der &#8220;guten alten&#8221; Rechtsgrunds&#228;tze und -termini, die sehr h&#228;ufig in eben jener sch&#246;nen antiken romanischen Sprache dokumentiert sind &#8211; und bis vor einiger Zeit auch noch zum Handwerkszeug vern&#252;nftig ausgebildeter Juristen geh&#246;rten.</p>
<p>Einer davon bezieht sich auf die Unterscheidung zwischen &#8220;nach geltender Rechtslage&#8221; (&#8220;de lege lata&#8221;) und der erst noch &#8220;zu schaffenden Rechtslage&#8221; (&#8220;de lege ferenda&#8221;).</p>
<p>Und wenn ich mir den gestrigen <a title="ULD via legalit.de" href="https://www.datenschutzzentrum.de/internet/20111208-DK-B-Soziale-Netzwerke.pdf" target="_blank">Beschlu&#223; (vom 08.12.2011)</a> der obersten Aufsichtsbeh&#246;rden f&#252;r den Datenschutz im nicht-&#246;ffentlichen Bereich (sog. &#8220;D&#252;sseldorfer Kreis&#8221;) durchlese, dr&#228;ngt sich mir die Frage auf, ob man dort (ebenso wie beim beim ULD) von dem o.g. Unterschied noch nie geh&#246;rt hat oder ihn &#8211; frei nach dem Motto: &#8220;Weil nicht sein kann, was nicht sein darf&#8221; oder umgekehrt &#8211; einfach ignoriert.</p>
<p><span id="more-3026"></span></p>
<p>In dem Beschlu&#223; hei&#223;t es u.a.:</p>
<blockquote><p>In Deutschland ans&#228;ssige Unternehmen, die durch das Einbinden von Social Plugins eines Netzwerkes auf sich aufmerksam machen wollen oder sich mit Fanpages in einem Netzwerk pr&#228;sentieren, haben eine eigene Verantwortung hinsichtlich der Daten von Nutzerinnen und Nutzern ihres Angebots. [...]. Anbieter deutscher Websites, die in der Regel keine Erkenntnisse &#252;ber die Datenverarbeitungsvorg&#228;nge haben k&#246;nnen, die beispielsweise durch Social Plugins ausgel&#246;st werden, sind regelm&#228;&#223;ig nicht in der Lage, die f&#252;r eine informierte Zustimmung ihrer Nutzerinnen und Nutzer notwendige Transparenz zu schaffen. Sie laufen Gefahr, selbst Rechtsverst&#246;&#223;e zu begehen, wenn der Anbieter eines sozialen Netzwerkes Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer mittels Social Plugin erhebt. Wenn sie die &#252;ber ein Plugin m&#246;gliche Datenverarbeitung nicht &#252;berblicken, d&#252;rfen sie daher solche Plugins nicht ohne weiteres in das eigene Angebot einbinden.</p></blockquote>
<p>Besagen will die harmlos verallgemeinernd gew&#228;hlte Formulierung im ersten Satz in der Sache, dass man eine datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit i.S.d. BDSG / LDSG der besagten &#8220;Stellen&#8221; f&#252;r Social Plugins und Fanseiten von/bei Facebook durch die Verwender sieht.</p>
<p>Bekanntermassen vertritt auch das ULD diese Auffassung. <a title="Warum der Kreuzzug des ULD gegen die Facebook-User rechtswidrig ist…" href="http://blawg.legalit.de/2011/08/26/warum-der-kreuzzug-des-uld-gegen-die-facebook-user-rechtswidrig-ist/" target="_blank">Ohne sie allerdings &#252;berzeugend zu begr&#252;nden</a>. Der &#8220;D&#252;sseldorfer Kreis&#8221; begr&#252;ndet sie &#252;berhaupt nicht. Es w&#228;re auch schwierig. Denn wie schon wiederholt von mir &#8211; ausf&#252;hrlich etwa <a title="Warum der Kreuzzug des ULD gegen die Facebook-User rechtswidrig ist…" href="http://blawg.legalit.de/2011/08/26/warum-der-kreuzzug-des-uld-gegen-die-facebook-user-rechtswidrig-ist/" target="_blank">hier</a> oder <a title="ABC-Vortrag Kiel" href="http://blawg.legalit.de/wp-content/uploads/2011/09/fb-ABC20110915-Final.pdf" target="_blank">hier</a> &#8211; und auch <a title="KR via legalit.de" href="http://www.kommunikationundrecht.de/detail/-/specific/Dem-ULD-gefaellt-es-gar-nicht-1325579816" target="_blank">von anderer Seite</a> aufgezeigt, findet sie de lege lata keine St&#252;tze:</p>
<p>Das Datenschutzrecht kennt keine verschuldensunabh&#228;ngige eigene Haftung f&#252;r Verst&#246;&#223;e Dritter, keine blo&#223;e &#8220;St&#246;rerhaftung&#8221;. Haftungsadressat ist (nur) die &#8220;verantwortliche Stelle&#8221; gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/3.html" target="dejure.org via legalit.de" title="&sect; 3 BDSG: Weitere Begriffsbestimmungen">§ 3 Abs. 7 BDSG</a>. Dies wiederum ist &#8211; auch nach Lesart des ULD <em>(siehe <a title="ULD via legalit.de" href="https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/facebook-ap-20110819.pdf" target="_blank">Arbeitspapier vom 19.08.2011, S. 15/16</a>)</em> <em></em></p>
<blockquote><p>die Stelle, die „personenbezogene Daten f&#252;r sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt oder dies durch andere im Auftrag vornehmen l&#228;sst“, bzw. nach Art. 2 Buchst. d) S. 1 EU-DSRL die Stelle, „die allein oder gemeinsam mit anderen &#252;ber die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet“.</p></blockquote>
<p>Der Webseitenbetreiber, der einen „Gef&#228;llt mir“-Button in sein Angebot integriert, erhebt allerdings weder selbst Daten, noch erfolgt die etwaige &#220;bermittlung von Daten des Nutzers, die dieser durch den Button-Aufruf eventuell an Facebook &#252;bermittelt, in irgendeiner (gar von ihm beeinflussbaren) Form &#252;ber ihn oder seine Internetpr&#228;senz. Entsprechend und erst recht gilt das f&#252;r den Anbieter einer Fanpage.</p>
<p>Auch das Konstrukt der Auftragsdatenverabeitung gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/11.html" target="dejure.org via legalit.de" title="&sect; 11 BDSG: Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag">§ 11 BDSG</a> scheidet vor diesem Hintergrund offensichtlich aus.</p>
<p>Nat&#252;rlich ist die Aussage</p>
<blockquote><p>&#8220;Sie laufen Gefahr, selbst Rechtsverst&#246;&#223;e zu begehen, wenn der Anbieter eines sozialen Netzwerkes Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer mittels Social Plugin erhebt.&#8221;</p></blockquote>
<p>nicht g&#228;nzlich falsch. Es kommen u.a. ja auch Verantwortlichkeiten aus anderen Rechtsgebieten, wie z.B. dem Wettbewerbsrecht in Betracht. Und hier existiert das Institut der St&#246;rerhaftung.</p>
<p>Wenn nun aber die behauptete datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der Facebook-Nutzer seitens der Datensch&#252;tzer &#8211; und in der Folge auch deren Verbot zur Nutzung deartiger Features &#8211; gerade auf den Umstand gest&#252;tzt wird, dass diese <em>&#8220;die &#252;ber ein Plugin m&#246;gliche Datenverarbeitung nicht &#252;berblicken&#8221;</em>, mag das in der Sache verst&#228;ndlich und mit Blick auf die Regelungen in anderen Lebens-/Wirtschaftssachverhalten nachvollziehbar oder gar notwendig sein.</p>
<p>Es widerspricht jedoch der o.a. gesetzlichen Regelung und w&#228;re allenfalls ein Fall f&#252;r eine Neuregelung &#8211; also f&#252;r eine Rechtslage de lege ferenda. Allein ein rechtschaffen emp&#246;rtes &#8220;Es kann doch nicht sein, da&#223;&#8230;!&#8221; wird da gerichtsfest sicher nicht gen&#252;gen.</p>
<p><em>Kollege Stadler</em> <a title="internet-law.de via legalit.de" href="http://www.internet-law.de/2011/12/kein-datenschutz-in-sozialen-netzwerken.html" target="_blank">weist noch auf einen anderen interessanten Aspekt hin</a>:</p>
<blockquote><p>&#8220;Die Haltung des D&#252;sseldorfer Kreises wirft letztlich die Frage auf, ob diese Verantwortlichkeit nicht jeden Inhaber eines Facebookprofils treffen m&#252;sste, nachdem bereits der Betrieb einer Facebook-Fanseite ausreichend f&#252;r die Begr&#252;ndung einer datenschutzrechtlichen Verantwortung sein soll. Die einzige Einschr&#228;nkung die die Datenschutzbeh&#246;rden machen, ist nur noch die Stellung als Unternehmen. Aber auch das ist letztlich inkonsequent, denn das BDSG ist nur dann nicht anwendbar, wenn die Datenverarbeitung ausschlie&#223;lich zu pers&#246;nlichen oder famili&#228;ren Zwecken erfolgt. Das kann man – wenn man der Logik des D&#252;sseldorfer Kreises folgt –  aber f&#252;r die Mitwirkung an einer Datenverarbeitung, die f&#252;r unternehmerische Zwecke von Facebook erfolgt, ganz bestimmt nicht annehmen.</p>
<p>Die Haltung des D&#252;sseldorfer Kreises ist deshalb, wie so h&#228;ufig, inkonsequent. Konsequent zu Ende gedacht, h&#228;tte man n&#228;mlich formulieren m&#252;ssen, dass ein Facebookprofil generell nicht mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar ist. Denn man wirkt damit an der unzul&#228;ssigen Datenverarbeitung von Facebook mit. Was f&#252;r Fanpages von Facebook gilt, muss letztlich auch f&#252;r jeden beliebigen Account gelten. Die sich aufdr&#228;ngende Schlussfolgerung, dass 20 Millionen deutsche Facebooknutzer sich nicht datenschutzkonform verhalten, wollte der D&#252;sseldorfer Kreis dann aber offenbar doch nicht ziehen, zumal auch Menschen wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Facebookprofile haben.&#8221;</p></blockquote>
<p>&nbsp;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Berechtigtes k&#252;nstlerisches Anliegen oder Beleidigung &amp; &#246;ffentlicher Aufruf zur Urheberrechtsverletzung?: &#8220;Saugt bitte alle ruhig weiter!&#8221;</title>
		<link>http://blawg.legalit.de/2011/11/24/berechtigtes-kunstlerisches-anliegen-oder-beleidigung-offentlicher-aufruf-zur-urheberrechtsverletzung-saugt-bitte-alle-ruhig-weiter/</link>
		<comments>http://blawg.legalit.de/2011/11/24/berechtigtes-kunstlerisches-anliegen-oder-beleidigung-offentlicher-aufruf-zur-urheberrechtsverletzung-saugt-bitte-alle-ruhig-weiter/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 24 Nov 2011 19:53:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kielanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[IT-Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinerecht]]></category>
		<category><![CDATA[Social Networks]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das ist schon ein interessantes Web-Fundst&#252;ck. Sowohl in der Timeline der Facebook-Fanpage &#8220;Jan Delay&#8221; als auch in der der &#8220;Jan Delay &#8211; offizielle Google+ Fanpage&#8221; ist aktuell Folgendes zu lesen: &#8220;mal n paar harte zahlen und fakten: im letzten jahr hat es 800.000 (!) abmahnungsverfahren wg. illegalen downloads gegeben. hei&#223;t: windige anw&#228;lte besch&#228;ftigen billigl&#246;hner, die den ganzen tag nix anderes<a href="http://blawg.legalit.de/2011/11/24/berechtigtes-kunstlerisches-anliegen-oder-beleidigung-offentlicher-aufruf-zur-urheberrechtsverletzung-saugt-bitte-alle-ruhig-weiter/"> <br /><br /> Weiterlesen…</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist schon ein interessantes Web-Fundst&#252;ck.</p>
<p>Sowohl in der Timeline der <em><a title="facebook.com via legalit.de" href="https://www.facebook.com/jandelay" target="_blank">Facebook-Fanpage &#8220;Jan Delay&#8221;</a></em> als auch in der der <a title="plus.google.com via legalit.de" href="https://plus.google.com/115216050683969364926/posts" target="_blank"><em>&#8220;Jan Delay &#8211; offizielle Google+ Fanpage&#8221;</em></a> ist aktuell Folgendes zu lesen:</p>
<blockquote><p>&#8220;mal n paar harte zahlen und fakten: im letzten jahr hat es 800.000 (!) abmahnungsverfahren wg. illegalen downloads gegeben. hei&#223;t: windige anw&#228;lte besch&#228;ftigen billigl&#246;hner, die den ganzen tag nix anderes tun als ip-adressen von illegalen saugern aufzuschreiben um diese mit einem bu&#223;geldbescheid von durchschnittlich 1500 euro abzumahnen und mit Gerichtsverfahren zu drohen falls nicht gezahlt wird. heraus kommt das stolze s&#252;mmchen von 1,2 Milliarden (!!), welches unter den anw&#228;lten und den plattenfirmen gesplittet wird. die k&#252;nstler sehen davon nix! das sind alles miese schweine!! saugt bitte alle ruhig weiter, und lasst euch nicht erwischen! kein peer 2 peer!! und wenn es K&#252;nstler gibt, die ihr sch&#228;tzt und die sich den arsch aufrei&#223;en um gute platten zu machen: bitte supported sie!!&#8221;</p></blockquote>
<p><span id="more-3005"></span>Ich kommentiere das mal ganz bewu&#223;t nicht. Um denjenigen, die lesen UND denken k&#246;nnen, nicht ihr wohlverdientes Erfolgserlebnis zu nehmen&#8230;!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>BGH: Grunds&#228;tze zur Haftung des Admin-C f&#252;r Rechtsverletzungen durch den Domain-Namen</title>
		<link>http://blawg.legalit.de/2011/11/11/bgh-grundsatze-zur-haftung-des-admin-c-fur-rechtsverletzungen-durch-den-domain-namen/</link>
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		<pubDate>Fri, 11 Nov 2011 18:06:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kielanwalt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Domainrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinerecht]]></category>
		<category><![CDATA[RECHTSPRECHUNG]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof hat am vergangenen Mittwoch in einer wegen ihrer grunds&#228;tzlichen Bedeutung mit Spannung erwarteten Entscheidung (Urteil vom 9. November 2011 Az.: I ZR 150/09 &#8211; Basler Haarkosmetik) Grunds&#228;tze dazu aufgestellt, unter welchen Voraussetzungen der bei der Registrierung eines Domainnamens zu benennende administrative Ansprechpartner (sog. Admin-C) in Anspruch genommen werden kann, wenn der registrierte Domainname Rechte Dritter verletzt. Die Entscheidung ist noch nicht ver&#246;ffentlicht,<a href="http://blawg.legalit.de/2011/11/11/bgh-grundsatze-zur-haftung-des-admin-c-fur-rechtsverletzungen-durch-den-domain-namen/"> <br /><br /> Weiterlesen…</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat am vergangenen Mittwoch in einer wegen ihrer grunds&#228;tzlichen Bedeutung mit Spannung erwarteten Entscheidung <a title="BGH via legalit.de" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2011&amp;Sort=3&amp;anz=180&amp;pos=0&amp;nr=58139&amp;linked=urt&amp;Blank=1&amp;file=dokument.pdf" target="_blank"><em>(Urteil vom 9. November 2011 Az.: I ZR 150/09 &#8211; Basler Haarkosmetik)</em></a> Grunds&#228;tze dazu aufgestellt, unter welchen Voraussetzungen der bei der Registrierung eines Domainnamens zu benennende administrative Ansprechpartner (sog. Admin-C) in Anspruch genommen werden kann, wenn der registrierte Domainname Rechte Dritter verletzt.</p>
<p align="justify">Die Entscheidung ist noch nicht ver&#246;ffentlicht, zu den Inhalten des Urteils ist der <a title="BGH via legalit.de" href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2011&amp;Sort=3&amp;nr=58138&amp;pos=1&amp;anz=181" target="_blank">Pressemitteilung des Gerichts</a> soviel zu entnehmen:</p>
<p align="justify"><span id="more-2999"></span></p>
<blockquote>
<p align="justify">Die Kl&#228;gerin betreibt unter der Bezeichnung &#8220;Basler Haar-Kosmetik&#8221; unter anderem im Internet einen Versandhandel f&#252;r Haarkosmetikprodukte und Friseurbedarf. Sie f&#252;hlt sich durch eine unter dem Domainnamen www.baslerhaarkosmetik.de registrierte Internetseite in ihrem Namensrecht verletzt. Der Domainname ist von einer in Gro&#223;britannien ans&#228;ssigen Gesellschaft bei der DENIC, der Genossenschaft, die die Domainnamen mit dem Top-Level-Domain &#8220;.de&#8221; vergibt, angemeldet worden. Als administrativer Ansprechpartner (sogenannter Admin-C) f&#252;r den Domainnamen war der Beklagte registriert.</p>
<p align="justify">Die Kl&#228;gerin wandte sich mit einem Schreiben ihres Rechtsanwalts an den Beklagten und forderte diesen zur L&#246;schung des Domainnamens auf. Der Domainname wurde daraufhin gel&#246;scht. Im vorliegenden Rechtsstreit verlangt die Kl&#228;gerin von dem Beklagten Erstattung der ihr durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten.</p>
<p align="justify">Das Landgericht Stuttgart hat den Beklagten antragsgem&#228;&#223; zur Zahlung verurteilt, das Oberlandesgericht Stuttgart hat das landgerichtliche Urteil auf die Berufung des Beklagten abge&#228;ndert und die Klage abgewiesen.</p>
<p align="justify">Ein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten h&#228;ngt davon ab, ob der Kl&#228;gerin im Zeitpunkt der Abmahnung ein Anspruch auf L&#246;schung des Domainnamens nicht nur gegen den Domaininhaber, sondern auch gegen den Beklagten als Admin-C zustand.</p>
<p align="justify">Das Oberlandesgericht hatte diese Frage verneint. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zur&#252;ckverwiesen.</p>
<p align="justify">Ein Anspruch gegen&#252;ber dem Admin-C kann sich aus dem Gesichtspunkt der St&#246;rerhaftung ergeben.</p>
<p align="justify">Die daf&#252;r erforderliche Verletzung zumutbarer Pr&#252;fungspflichten ergibt sich allerdings noch nicht aus der Stellung des Beklagten als Admin-C an sich. Denn dessen Funktions- und Aufgabenbereich bestimmt sich allein nach dem zwischen der DENIC und dem Domaininhaber abgeschlossenen Domainvertrag, wonach sich der Aufgabenbereich des Admin-C auf die Erleichterung der administrativen Durchf&#252;hrung des Domainvertrages beschr&#228;nkt.</p>
<p align="justify">Unter bestimmten Umst&#228;nden kann den Admin-C aber &#8211; so der Bundesgerichtshof &#8211; eine besondere Pr&#252;fungspflicht hinsichtlich des Domainnamens treffen, dessen Registrierung er durch seine Bereitschaft, als Admin-C zu wirken, erm&#246;glicht.</p>
<p align="justify">Im Streitfall hatte sich der Beklagte gegen&#252;ber der in Gro&#223;britannien ans&#228;ssigen Inhaberin des Domainnamens generell bereit erkl&#228;rt, f&#252;r alle von ihr registrierten Domainnamen als Admin-C zur Verf&#252;gung zu stehen.</p>
<p align="justify">Ferner hatte die Kl&#228;gerin vorgetragen, dass die britische Gesellschaft in einem automatisierten Verfahren freiwerdende Domainnamen ermittelt und automatisch registrieren l&#228;sst, so dass auf der Ebene des Anmelders und Inhabers des Domainnamens keinerlei Pr&#252;fung stattfindet, ob die angemeldeten Domainnamen Rechte Dritter verletzen k&#246;nnten.</p>
<p align="justify">Bei dieser Verfahrensweise besteht im Hinblick darauf, dass auch bei der DENIC eine solche Pr&#252;fung nicht stattfindet, eine erh&#246;hte Gefahr, dass f&#252;r den Domaininhaber rechtsverletzende Domainnamen registriert werden.</p>
<p align="justify">Unter diesen Voraussetzungen hat der Bundesgerichtshof eine Pflicht des Admin-C bejaht, von sich aus zu &#252;berpr&#252;fen, ob die automatisiert registrierten Domainnamen Rechte Dritter verletzen.</p>
<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Oberlandesgericht zur&#252;ckverwiesen, das nun noch kl&#228;ren muss, ob die von der Kl&#228;gerin vorgetragenen besonderen Umst&#228;nde vorliegen und der Beklagte davon Kenntnis hatte oder haben musste.<em> </em></p>
</blockquote>
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		<title>Verheerende Zust&#228;nde: Datenleck bei Psychatrie-Daten existiert offenbar schon seit Jahren</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Nov 2011 16:27:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kielanwalt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der heutige Kontrollbesuch von drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unabh&#228;ngigen Landeszentrums f&#252;r Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bei der Rebus gGmbH bzw. der Br&#252;cke Rendsburg-Eckernf&#246;rde e.V. hat ein vernichtendes Fazit der &#220;berpr&#252;fung erbracht: Das in den letzten Tagen &#246;ffentlich bekannt gewordene Datenleck mit &#252;ber 3.000 hochsensiblen Psychiatriedatens&#228;tzen ist nach Einsch&#228;tzung der Datensch&#252;tzer durch eine seit langem bestehende Kombination von schwerwiegenden organisatorischen M&#228;ngeln<a href="http://blawg.legalit.de/2011/11/07/verheerende-zustande-datenleck-bei-psychatrie-daten-offenbar-schon-seit-jahren/"> <br /><br /> Weiterlesen…</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der heutige Kontrollbesuch von drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unabh&#228;ngigen Landeszentrums f&#252;r Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bei der Rebus gGmbH bzw. der Br&#252;cke Rendsburg-Eckernf&#246;rde e.V. hat ein vernichtendes Fazit der &#220;berpr&#252;fung erbracht: Das in den letzten Tagen &#246;ffentlich bekannt gewordene Datenleck mit &#252;ber 3.000 hochsensiblen Psychiatriedatens&#228;tzen ist nach Einsch&#228;tzung der Datensch&#252;tzer durch eine seit langem bestehende Kombination von schwerwiegenden organisatorischen M&#228;ngeln entstanden.</p>
<p><span id="more-2993"></span></p>
<p>Beteiligt sind mehrere Einrichtungen bzw. Stellen, zwischen denen die Arbeitsverh&#228;ltnisse und Verantwortlichkeiten unklar geregelt sind; aussagekr&#228;ftige Dokumente konnten nicht vorgelegt werden, Qualit&#228;tskontrollen fanden beim IT-Einsatz nicht statt. Eingesetzt wurde eine spezielle Software, deren Sicherheit anscheinend nie ernsthaft hinterfragt wurde.</p>
<p>Es ist nicht auszuschlie&#223;en, dass die zutage getretene Datenl&#252;cke schon seit Jahren bestand. Keine der auf Unternehmensseite an der Pr&#252;fung beteiligten Personen hatte einen &#220;berblick &#252;ber die erfolgte Verarbeitung der Daten der psychisch Kranken.</p>
<p>Die vorl&#228;ufige Bestandsaufnahme ergab, dass fast alle Anforderungen an ein funktionsf&#228;higes Datenschutzmanagement nicht beachtet wurden.</p>
<p>Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Aktuell besteht, soweit f&#252;r uns ersichtlich, keine weitere Gefahr mehr. Der Server mit den sensiblen Daten ist abgeschaltet. Dies hat kurzfristig zur Folge, dass die dokumentierten Daten auch f&#252;r den Wirkbetrieb nicht verf&#252;gbar sind. Die Unternehmen wurden verpflichtet, innerhalb einer kurzen Frist eine Vielzahl von Dokumenten vorzulegen, die Auskunft &#252;ber die bestehenden Strukturen geben.</p>
<p>Wir haben es hier mit einem undurchsichtigen Unternehmensgeflecht zu tun, in dem naturw&#252;chsig und handgestrickt L&#246;sungen erarbeitet wurden, die insgesamt keine Sicherheiten gew&#228;hrleisten konnten. Die beteiligten Unternehmen m&#252;ssen jetzt die Hausaufgaben erledigen, die &#252;ber Jahre hinweg unbearbeitet blieben und voraussichtlich nur mit fremder Hilfe geschafft werden k&#246;nnen.</p>
<p>Erst wenn s&#228;mtliche geforderten Informationen vorgelegt worden sind, kann eine umfassende Bestandsaufnahme und Bestandssicherung vorgenommen werden. Dies hat vorl&#228;ufig Vorrang vor m&#246;glichen Sanktionen.“</p>
<p><em>[Quelle: Pressemitteilung des ULD v. 07.11.2011]</em></p>
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