Der Datenschutz-Berater hat den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vom 28.5.2010 eines Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz (“Arbeitnehmerdatenschutz”) veröffentlicht. Zur Realisierung wird es – wie schon die Befassung des BMI anstelle des Arbeitsministeriums mit der Materie impliziert – kein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geben. Die Regelungen werden nach dem neugefassten § 32 als §§ 32 a-l in das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eingefügt. Und die Verfasser sind schon
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