Das OLG Köln hat in einem aktuellen Beschluss (05.05.2011 – 6 W 91/11) dazu Stellung genommen, wann ein gewerbliches Ausmaß durch das Einstellen eines urheberrechtlich geschützten Werkes in Online-Tauschbörsen (sog. Filesharing) vorliegt. Die Besonderheit des Falls bestand darin, dass es sich um ein älteres Werk handelte, das durch eine Oscar-Verleihung „aufgefrischt“ wurde. Auf die Frage des gewerblichen Ausmaßes kommt es
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