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Mitbestimmung bei der IKT-Nutzung im Unternehmen: Wer hat das Sagen?
| 12 Januar, 2011 | Veröffentlicht von Kielanwalt unter ::: publikationen :::, Arbeit, Beruf & IKT, Datenschutz, Fachzeitschriften, Prozeßrecht |
In der Dezember-Ausgabe 2010 der Fachzeitschrift ”Computer und Arbeit“ ist ein Beitrag von mir erschienen, in dem es um die Kompetenzabgrenzung zwischen Gesamtbetriebsrat und örtlichem Betriebsrat beim betriebsverfassungsrechtlichen Dialog mit dem Arbeitgeber über die Einführung von betrieblichen IKT- Einrichtungen geht.
Hier auf legalit.de gibt es das Autoren-Original zum Nachlesen:
Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz: Datenschützer formulieren Nachbesserungsbedarf
| 29 Oktober, 2010 | Veröffentlicht von Kielanwalt unter Arbeit, Beruf & IKT, Datenschutz, Gesetzgebung, IT-Recht, IT-Strafrecht, Persönlichkeitsrechte, Redaktion, Telekommunikation |
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz wird am 05.11.2010 im Bundesratsplenum beraten.
Der Entwurf ist auch ein wichtiger Beratungsgegenstand der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSB-Konferenz) am 03./04.11.2010 in Freiburg im Breisgau.
Datenschützer kritisieren Regierungsentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz
| 12 Oktober, 2010 | Veröffentlicht von Kielanwalt unter Arbeit, Beruf & IKT, Datenschutz, Gesetzgebung, Onlinerecht, Persönlichkeitsrechte, Redaktion, Telekommunikation |
Auch das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) kann dem kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz nichts durchweg Positives abgewinnen:
Teils handwerklich nicht gelungen, teils zu überwachungsfreundlich, teils verfassungswidrig sei die beabsichtigte Neuregelung, so das Fazit…
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Nutzung betrieblicher Informations- und Kommunikationstechnologie
| 16 Juli, 2010 | Veröffentlicht von Kielanwalt unter ::: publikationen :::, Arbeit, Beruf & IKT, Datenschutz, Fachzeitschriften, Onlinerecht, Persönlichkeitsrechte, Telekommunikation |
In einem Beitrag für die aktuelle Doppelausgabe Juli/August 2010 der Fachzeitschrift “Computer und Arbeit“ befasse ich mich mit den Grundlagen und Voraussetzungen sowie der Ausübung der Mitbestimmung durch die Interessenvertretung bei der Einführung und Änderung von IT im Unternehmen:
Hier auf LEGALIT.de gibt es das Autoren-Original im Volltext nachzulesen:
Der betriebliche Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) hat mittlerweile faktisch in allen Bereichen des Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit geschaffen, in sehr weitreichendem Maße Erkenntnisse über jeden einzelnen Arbeitnehmer gewinnen und auszuwerten zu können.
Dabei muss es nicht immer gleich eine komplexes ERP-Software, ein unternehmensweites Zeiterfassungssystem, eine VoIP-Telefonanlage oder eine ausgefeilte Data Loss Prevention-Lösung sein:
Was lange währte – ist zumindest jetzt mal da: Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigten-Datenschutzes
| 9 Juni, 2010 | Veröffentlicht von Kielanwalt unter Arbeit, Beruf & IKT, Datenschutz, Gesetzgebung, Onlinerecht, Persönlichkeitsrechte, Redaktion, Telekommunikation |
Der Datenschutz-Berater hat den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vom 28.5.2010 eines Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz (“Arbeitnehmerdatenschutz”) veröffentlicht.
Zur Realisierung wird es – wie schon die Befassung des BMI anstelle des Arbeitsministeriums mit der Materie impliziert – kein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geben. Die Regelungen werden nach dem neugefassten § 32 als §§ 32 a-l in das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eingefügt.
Und die Verfasser sind schon jetzt von ihrem Ergebnis überzeugt:
“Es werden praxisgerechte Regelungen für Beschäftigte und Arbeitgeber geschaffen, die klarstellen, dass nur solche Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, die für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind. Mit den Neuregelungen werden Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz zudem wirksam vor Bespitzelungen geschützt und gleichzeitig den Arbeitgebern verlässliche Grundlagen für die Durchsetzung von Compliance-Anforderungen und den Kampf gegen Korruption an die Hand gegeben.”
Die eierlegende Datenschutz-Wollmilchsau sozusagen.
Hier schon mal zum Einlesen…