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BGH: Keine Berufungseinlegung durch “unqualifizierte” e-Mail
| 13 Januar, 2009 | Veröffentlicht von Kielanwalt unter ::: rechtsprechung :::, Onlinerecht, Prozeßrecht, Telekommunikation |
Der Bundesgerichtshof hat Anfang Dezember letzten Jahres entschieden (BGH, Beschluß v. 04.12.2008 – Az.: IX ZB 41/08 ), daß ein elektronisches Dokument (e-Mail) nicht die für bestimmende Schriftsätze vorgeschriebene Schriftform wahrt.
Eine auf diesem Weg eingelegte Berufung erfüllt nicht die Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 1 ZPO. Für die Wahrung der Form bedarf es einer qualifizierten elektronischen Signatur des Absenders… (weiterlesen …)
BGH: Zulässigkeit von gewerblichen Anfragen per Fax und eMail
| 17 Juli, 2008 | Veröffentlicht von Kielanwalt unter ::: rechtsprechung :::, e-Commerce, Wettbewerbsrecht |
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, inwieweit es Unternehmen verboten ist, Waren oder Dienstleistungen mittels Telefaxschreiben oder E-Mail nachzufragen: (weiterlesen …)
Rechnungsstellung per e-Mail & Telefax – aber richtig!
| 6 Mai, 2008 | Veröffentlicht von Kielanwalt unter ::: publikationen :::, e-Commerce, Fachzeitschriften, IT-Sicherheit, Onlinerecht, Prozeßrecht |
[Erschienen im "EEP-Journal", Ausgabe 2/2008]
Viele tun es inzwischen – allerdings längst nicht alle auch rechtskonform. Nach wie vor werden von vielen Anbietern munter Rechnungen im pdf-Format verschickt – ohne damit jedoch den gesetzlichen Anforderungen an eine umsatzsteuerlich korrekte Rechnungsstellung zu genügen.
Für den Verbraucher als Rechnungsempfänger mag das weniger dramatisch sein.
Aber für den Unternehmer kann das bei der Betriebsprüfung eine böse Überraschung werden…
Wer spammt, zahlt…
| 15 Juli, 2004 | Veröffentlicht von Kielanwalt unter ::: publikationen :::, ::: rechtsprechung :::, e-Commerce, Haftung, IT-Strafrecht, Online-Fachbeitraege, Onlinerecht, Persönlichkeitsrechte, Wettbewerbsrecht |
[Veröffentlicht bei "anwalt4you" - Juli 2004 und "Rechtpraktisch" - August 2004]
Die Zusendung einer unverlangten e-Mail zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Sie ist daher rechtswidrig und begründet Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzansprüche des Empfängers. (weiterlesen …)