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Update: BGH-Urteil zur WLAN-Haftung im Volltext
| 4 Juni, 2010 | Veröffentlicht von Kielanwalt unter ::: rechtsprechung :::, Datenschutz, Haftung, IT-Strafrecht, Onlinerecht, Redaktion, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht |
Bei openjur.de wurde inzwischen der vollständige Text der vieldiskutierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.05.2010 (I ZR 121/08) veröffentlicht.
Und man muss nach dem aufmerksamen Lesen des Urteils feststellen, dass zum einen bereits die eigene Pressemitteilung des Gerichts nicht ganz frei von Mißverständlichkeiten war:
Das Gericht hat nämlich tatsächlich überhaupt nichts dazu entschieden, auf welcher rechtlichen Grundlage die Abmahnkosten zu erstatten sind. Die vielfach zu entdeckenden Jubelarien über das angeblich durch den BGH vorgenommene Bekenntnis zur Deckelung der Abmahnkosten gem. § 97a Abs. 2 UrhG waren daher verfrüht.
Zum anderen trägt das Urteil aufgrund seiner unübersehbaren sachlichen und rechtlichen Unzulänglichkeiten und Unvollständigkeiten in der Begründung leider überhaupt nichts dazu bei, die wesentlichen Streitigkeiten zwischen den Abmahnanwälten und den Abgemahnten rund um Störerhaftung und Kostenerstattungsansprüche zu klären. Die Vagheit in der Befassung mit der Materie und die Schwäche der rechtlichen Begründung verhindern dies erfolgreich…